Paukenschlag zum Ende der Legislaturperiode

Die Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung und des Schutzes der Privatsphäre sowie das Computergrundrecht werden nicht sehr ernst genommen. Das hat sich schon im Umgang mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und der einheitlichen Personenkennziffer für alle Menschen gezeigt.

Nachbessern, um die schlimmsten Verstöße gegen die Verfassung noch abzuwenden: Das ist folglich alles, was diese Politik noch leisten kann.

Illustration: Peter James Field

Zum „krönenden“ Abschluss beschloss der Bundestag in der vorletzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode auch noch den sogenannten Staatstrojaner, eine Spähsoftware für Bundespolizei und Verfassungsschutz. An diesem Fall lässt sich gut der Dreischritt erkennen, mit dem die Politik in den vergangenen Jahren auf dem Weg zu Sicherheitsgesetzen vorgegangen ist. Zunächst geht es nur darum, unter sehr strengen Voraussetzungen Befugnisse für ausgewählte, schwerwiegende Einzelfälle zu schaffen. Dann weitet man den Kreis an Delikten aus. Und zuletzt wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Sicherheitsbehörden gefordert. Wenn das Bundeskriminalamt diesen Trojaner einsetzen darf, dann wollen Bundespolizei und Verfassungsschutz das auch. Das Ergebnis ist immer dasselbe: Der Staat erhält mehr und mehr Befugnisse, mit denen er in die Lebensführung der Bürgerinnen und Bürger vordringen kann.

Der Staatstrojaner ist kein Mittel, dessen Verwendung sich zielgenau allein auf Kriminelle begrenzen lässt.

Der Staatstrojaner ist kein Mittel, dessen Verwendung sich zielgenau allein auf Kriminelle begrenzen lässt. Er ist ein digitaler Spion, der Menschen beim Denken und Handeln zusieht. Praktisch bedeutet das die Überwachung der laufenden persönlichen Kommunikation in Messengerdiensten, auch wenn keine konkreten Verdachtsmomente vorliegen. Und natürlich ist die laufende Kommunikation nur schwer von schon gespeicherten Informationen zu trennen, auf die zum Beispiel Bezug genommen wird. Und ein Staatstrojaner schafft zusätzliche Sicherheitsgefahren.

Dies gilt zum einen, weil mit diesen Werkzeugen bald alle technischen Geräte infiltriert werden können, anstatt dass der Staat uns vor Hacker-Angriffen oder digitaler Erpressung schützt. Die Hintertüren, durch die der Trojaner auf Geräte kommt, nutzen auch Kriminelle. Diese Hintertüren sollten deshalb geschlossen und nicht gezielt offengehalten werden. Es gilt zum anderen aber auch, weil sie unsere Sicherheitsbehörden in eine sehr schwierige Lage bringen. Diese sollen sich auf immer komplexer werdende Befugnisse bei ihrer Arbeit verlassen können. Deren „Einkassieren“ durch das Bundesverfassungsgericht ist jedoch schon vorprogrammiert.

Vor diesem Hintergrund bedarf es dringend einer fundierten Analyse und permanenten Betrachtung der Gesamtüberwachung der Bürgerinnen und Bürger – und damit der Gesamtbelastung der Grundrechte. Das Gutachten, das die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit deshalb beim Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Auftrag gegeben hat, zeigt schon in der Bestandsaufnahme ein verheerendes Bild: Das Ausmaß der Überwachung ist uferlos. Wir haben längst den Überblick darüber verloren. Letztlich geht es wieder um die Frage: Wie halten wir es mit den Grund- und Freiheitsrechten? Für uns als Liberale ist klar: Die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit darf nie dazu führen, dass die Grundrechte verlieren. Das muss wieder eine Selbstverständlichkeit werden.