100. Geburtstag von Hans-Jochen Vogel

Rede zum Gedenken an Hans-Jochen Vogel anlässlich seines 100. Geburtstags.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter,
sehr geehrter Herr Prof. Andreas Voßkuhle,
sehr geehrter Herr Christian Ude,
sehr geehrter Herr Maget,
sehr geehrte Gäste,

Es ist eine große Ehre, zum Gedenken an die Persönlichkeit und den Politiker Hans-Jochen Vogel als seine 4. und 8. Nachfolgerinnen im Amt der Bundesjustizministerin sprechen zu dürfen.

Am 16. Mai 1974 wurde Helmut Schmidt zum 5. Bundeskanzler der sozial-liberalen Koalition als Nachfolger des am 6.Mai zurückgetretenen Bundeskanzlers Willy Brandt vom Bundestag gewählt. Seinem Kabinett gehörte Hans-Jochen Vogel als Bundesjustizminister an, er war seit 1972 Bundestagsabgeordneter und wechselte nun vom Amt des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ins Justizressort. Sein Kabinettskollege als Bundesinnenminister war der profilierte Rechtsprofessor Werner Maihofer, der seit 1972 sein Kabinettskollege als Bundesminister für besondere Aufgaben war.

Zu dieser Zeit war ich mitten im Jurastudium, noch kein Mitglied der FDP, keine 68iger Aktivistin, aber interessiert an den Reformen des Rechtsstaats, begeistert vom Denken des Rechtsprofessors Maihofer zur Resozialisierung, zur Rechtssoziologier und zur Bedeutung der Freiheit. Genauso hat mich die Reformagenda des Justizministers Vogel angesprochen. Zöpfe des alten, antiquierten Ehe- und Familienrechts abzuschneiden, hielt ich für überfällig. Hans Jochen Vogel hätte sich vornehmer ausgedrückt, in der Sache aber war er sehr klar. Wie es seine Art war.

Ich hatte damals keine Absicht, in die Politik zu gehen, Gedanken an ein Ministeramt waren für mich so abwegig wie ein Besteigen des Mount Everest.

Hans – Jochen Vogel habe ich damals aus der universitären Ferne als einen meinungsstarken, sehr besonnenen, fundiert argumentierenden und immer gut vorbereiteten Politiker wahrgenommen. Seine klare Sprache, seine Präzision, seine grundsätzliche Haltung als sozialdemokratischer Politiker, der sich für die Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft einsetzt und seine Überzeugung von der Stärke des Rechts, haben mich beeindruckt.

Es gab keine mit den Herausforderungen seiner Legislaturperiode vergleichbare Zeit: der Terror der Rote Armee Fraktion, der Stammheim Prozess, der sogenannte Deutsche Herbst 1977 mit der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer, nachdem das Freipressen der RAF-Inhaftierten (mittels der Entführung des Flugzeugs Landshut von einem Terrorkommando ) von den Sicherheitsbehörden vereitelt wurde.

Er ist einer von 34 Toten, die auf das Konto der RAF gehen.

Diese Bedrohung der inneren Sicherheit Deutschlands mit Ideologie verbrämter linksextremistischer Gewalt ist in ihrer Direktheit, Brutalität und Unmittelbarkeit mit anderen terroristischen Gefahren nicht vergleichbar.

Hans-Jochen Vogel war ein entschlossener Verteidiger des Rechtsstaats, gerade während dieser Hochphase des Terrors der Rote Armee Fraktion (RAF). Er vertrat aus tiefer Überzeugung die Auffassung, dass der Staat nicht erpressbar sein dürfe, und seine Institutionen wie die Sicherheitsbehörden und die Justiz voll handlungsfähig sein müssten. Es war eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat angesichts schlimmster Gefahren, der er sich voll bewusst war. Und der er sich stellte.

Er rief alle Bürgerinnen und Bürger zur "uneingeschränkten Solidarisierung mit der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden" auf.

Seine Sprache war auch in dieser Zeit der großen Gefährdung der inneren Sicherheit besonnen, abwägend. Alarmismus entsprach nicht seinem Verantwortungsgefühl, genauso wenig wie einseitiges Reden von Law and Order oder von absoluten Sicherheitsversprechen.

Aber natürlich hatte er Handlungsbedarf in seiner Ressortzuständigkeit festgestellt.

Seine gesetzgeberischen Antworten bezogen sich im Schwerpunkt auf Änderungen der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuchs , des G 10 Gesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Sie prägten noch lange nach dem Ende der Terrortaten die rechtspolitischen und juristischen Debatten und bestehen bis heute.

Besonders umstritten waren die gesetzlichen Neuregelungen zu den Verteidigerrechten der Inhaftierten wie der Verteidigerausschluss (§§ 138a ff. Strafprozessordnung [StPO]), Verbot der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO), Einschränkung des freien Verteidigerverkehrs (§ 148 Abs. 2 StPO), Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten (§§ 231a, 231b StPO) sowie das Kontaktsperregesetz.

Letzteres war am umstrittensten und wurde in einer Woche erarbeitet und nach heftiger Debatte im Bundestag innerhalb einer Woche beschlossen.

2 Zitate von Hans-Jochen Vogel aus der Debatte:

„Es ist eine neue Situation; sie erlaubt es uns nicht, so fortzufahren, als wäre nichts geschehen.

Die Größe der Gefahr, das Potential des Terrors,

die Einwirkungsmöglichkeiten der Terroristen — das

alles muß ohne Übertreibung, ohne Verharmlosung,

nüchtern und realistisch betrachtet werden.

  • Keine andere Bande hat es bislang fertiggebracht, daß Medien auch in uns verbündeten Ländern zumindest partielles Verständnis für die vorgeblichen Ziele ihres Terrors
  • äußerten und die Ursachen der Gewalttaten eher im
  • Zustand unserer Gesellschaft oder in der Art sehen
  • wollten, in der wir auf diese Herausforderung ant-
  • worten, als in dem verbrecherischen Fanatismus der

Terroristen.“

Kurz zur Begründung des Kontaktsperreverbots

Die Häftlinge sollten isoliert werden, um einen Kontakt der in der Justizvollzugsanstalt Stammheim einsitzenden Hauptstraftäter der RAF mit den Entführern Schleyers zu unterbinden. „Die Aufgabe rechtsstaatlicher Grundprinzipien rettet kein Menschenleben, schafft aber Lebensverhältnisse, in denen die friedliche demokratische Entwicklung in einem Rechtsstaat gefährdet wird und damit weitere Menschenleben in Gefahr geraten“, betonten Kritiker.

Grundpfeiler unseres Rechtsstaates würden mit der Beschränkung des Rechts auf Verteidigung beschädigt.

Mit 371 Ja-Stimmen gegen vier Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen beschloss der Bundestag am 29. September 1977 das Kontaktsperregesetz. Bereits am 2. Oktober1977 trat es in Kraft und legalisierte die bei den RAF-Häftlingen in Stammheim seit dem 6. September angewandte Kontaktsperre nachträglich.

Die Lebensgefahr für Hanns Martin Schleyer konnte dadurch nicht abgewendet werden.

Das Kontaktsperregesetz, als Teil der sogenannten „Lex RAF“ geschaffen, ist seitdem nie wieder angewandt worden. (sas/14.08.2017) Das beruhigt und hat die Sorgen der Kritiker nicht bestätigt.

Im Rückblick verlieren die damaligen Entscheidungen etwas von ihrer Dramatik, besonders wenn wir sie mit den sog. Otto -Katalogen, also den Sicherheitsgesetze mit umfangreichen Eingriffsbefugnissen der Sicherheitsbehörden vergleichen, die der damalige Bundesinnenminister Otto Schily nach 9/11 in nur wenigen Tagen durchs Parlament brachte, der Otto Schily, der als Verteidiger in den RAF Verfahren involviert war. Und vielleicht mit zum Anlas für die verschärfende Gesetzgebung zu den Verteidigerrechten genommen wurde.

In seiner 7jährigen Amtszeit, die mit 2443 Tagen mit zu den längsten nach Hans Engelhard ( 3028 ) und meiner ( 2850 )gehörte, legte Hans-Jochen Vogel großen Wert auf gesellschaftspolitische Reformen. Er schrieb Rechtsgeschichte mit der grundlegenden Neuausrichtung des Ehe – und Familienrechts. Es war ein Meilenstein in der familienrechtlichen Entwicklung, anstelle des Schuldprinzips, das von den Nationalsozialisten 1938 eingeführt worden war,

das Zerrüttungsprinzip für Scheidungen einzuführen. Die Gleichberechtigung in der Ehe wurde gestärkt und diese Änderung hatte Folgewirkungen auch für das Unterhalts -und Sorgerecht.

Unterhaltsrechte und -pflichten richteten sich nun maßgeblich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der geschiedenen Ehepartner, unter Berücksichtigung des Prinzips der Eigenverantwortung. Der Versorgungsausgleich stärkte die finanzielle Absicherung der Ehefrauen, die wegen der Kindererziehung nicht berufstätig sein konnten.Die Regelungen wurden 2008 durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts erneut umfassend reformiert.

Und er schaffte die gesetzliche Fixierung auf die sog. „ Hausfrauenehe“ ab. Frauen durften endlich ohne Erlaubnis des Ehemannes berufstätig sein. Wie der Haushalt bewältigt wurde, war die Angelegenheit beider Partner. Diese Selbstverständlichkeit musst gesetzlich 1977/78 geregelt werden!

Hans – Jochen Vogel hat mit dieser grundlegenden Reform Rechtsgeschichte geschrieben. Er war ein wirklicher Gestalter mit Klarsicht.

Zur Bedeutung des Grundgesetzes: sagte er „...dass es eine Grundübereinstimmung der Demokraten geben muss. Und diese Grundübereinstimmung, die findet sich in unserem Grundgesetz, das nicht nur eine Anhäufung von Verfahrensordnungen, Zuständigkeitsregelungen und dergleichen ist, sondern eine Wertordnung. Und ich fühlte, dass ich die verdammte Pflicht und Schuldigkeit hatte, an einer solchen Ordnung mitzuarbeiten“.

Zeit seines Lebens warnte Hans – Jochen Vogel vor den Gefahren für den Parlamentarismus durch extremistische Kräfte, nicht nur des von ihm hautnah miterlebten Linksterrorismus, sondern besonders vor dem seit 2014 erstarkten Rechtsextremismus.

Die Bedrohung der liberalen Demokratie durch den Rechtsextremismus im 21. Jahrhundert ist geprägt von systematischen Angriffe gegen die Justiz, die Medien, die Wissenschaft und gegen die Politik der sog. etablierten Parteien, der angeblichen Elite. Desinformation, Schüren von Hass und Hetze, Diffamierung, Polarisierung und Radikalisierung sind die Elemente dieser die Demokratie zerstörenden Strategie mit dem Ziel eines autoritär geprägten Staates. Dagegen hat sich Hans Jochen Vogel in jeder seiner Funktionen gewehrt, hat aufgeklärt, Konsequenzen gefordert, nämlich einen handlungsfähigen Staat, eine starke wehrhafte Demokratie, die sich gegen die Feinde der Demokratie verteidigt.

Noch 2016 warnte er vor einem möglichen Einzug der AfD ins Parlament. Dadurch würden die Dinge im Bundestag schwieriger, insbesondere „die Frage der Koalitionen“, sagte Vogel.

Der SPD-Politiker forderte, die demokratischen Parteien sollten alles tun, um zu verhindern, dass die AfD die Fünf-Prozent-Hürde überspringe, und verwies auf die jüngsten Äußerungen der damaligen AfD-Chefin Frauke Petry und ihrer Stellvertreterin Beatrix von Storch zu einem möglichen Schießbefehl gegen Flüchtlinge an der Grenze. „Das sollte eigentlich dazu genügen, dass diese Partei unter der Fünf-Prozent-Klausel bleibt.“

Was hat sich seitdem alles verändert: Die AfD ist im Bundestag und in allen Landtagen vertreten, der Rechtspopulismus macht sich in den liberalen Demokratien breit und die AfD macht aus ihrer Affinität zu autoritären Strömungen wie in den USA und mit Diktatoren wie Putin keinen Hehl. Der Diskurs radikalisiert sich zunehmend.

„Im Grunde bin ich ein Optimist“, hat Hans -Jochen Vogel immer gesagt. Ob er es heute noch wäre? Angesichts von steigendem Antisemitismus, Rassismus auch in staatlichen Institutionen wie der Polizei und Bundeswehr?

Dagegen würde er konsequent unverzüglich nach Kenntnis vorgehen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln und im Vertrauen auf die Wirkungen des Rechtsstaats. Verdrängen oder Wegsehen kam für ihn nie in Frage. Aus dem Gestalten zog er auch seine Zuversicht.

Symbolpolitik wie der Hang zu Anhebungen von Strafrahmen entsprach nicht seiner Vorstellung einer seriösen Strafrechtspolitik, Die Durchsetzung des Rechts anstatt einer auf vorwiegend öffentliche Reaktion angelegten Gesetzgebung war für ihn der Maßstab einer Politik, die berechenbar ist und in die die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen haben können.

Eine vorausschauende Politik, die Probleme benennt und sich den Realitäten nicht verschließt, gehörte für ihn auch dazu. In diesem Sinn wirkte er an der von Rita Süssmuth geleiteten Zuwanderungskommission als Stellvertreter mit. Es wurde der Grundstein für eine neue deutsche Einwanderungspolitik gelegt. Zentraler Vorschlag war eine punktebasiertes Einwanderungssteuerung für Fachkräfte, verbesserte Integrationsangebote, Steuerung des Familiennachzugs und Beschleunigung der Asylverfahren. Wäre die Politik nach Vorlage dieses Berichts im Jahr 2001 nur mutiger gewesen.

Als Bundesjustizministerin habe ich im Zusammenhang mit dem Rosenburg Projekt, also der wissenschaftlichen Befassung des Umgangs des Bundesjustizministeriums mit der NS-Vergangenheit, Hans -Jochen Vogel eingeladen, er hat an Vorträgen teilgenommen. Sich eingebracht. Was mich sehr in diesem Projekt bestärkt hat, waren seine Worte, dass er sehr gern schon in seiner Amtszeit dieses Thema aufgegriffen hätte, aber es einfach nicht geschafft habe.

Hans-Jochen Vogel war ein zutiefst würdiger Anwalt des demokratisch verfassten Rechtsstaats. Er hat als einer der profiliertesten Bundesjustizminister in der Zeit von 1974 bis 1981 Rechtsgeschichte geschrieben. Er war ein Gestalter mit Klarsicht.