Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 2023, das ein Gesetz zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten des Freigesprochenen für verfassungswidrig erklärt:
„Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Urteil den fundamentalen Grundsatz der Rechtssicherheit. Freisprüche dürfen in einem Rechtsstaat niemals ‚Freisprüche auf Widerruf‘ sein. Die Bundesregierung hatte kein Recht, das Doppelbestrafungsverbot auszuhebeln und dem Staat dauerhaften Zugriff auf den Freigesprochenen zu sichern. Das von der damaligen Großen Koalition verabschiedete Gesetz verfolgte war verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Vorhaben mit seinem Urteil ein Ende bereitet. Es ist ein guter Tag für den Rechtsfrieden.“
Statement • 11.07.2023
Kritik an Ahmad Mansour
Ahmad Mansour ist wegen seines Engagements auch bei der Untersuchung der Antisemitismus-Vorwürfe gegen die Deutsche Welle (DW) massiver Kritik ausgesetzt, die teilweise Rufmord Charakter hat. Deshalb bedarf es der Aufklärung und Richtigstellung.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen
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