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Rede zur Krise des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

4. Oktober 2007

Diese Woche tagt die Parlamentarische Versammlung des Europarats. Die Parlamentarische Versammlung befasste sich mehrfach mit den Problemen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:

 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Aktuelle Stunde

Parlamentarische Versammlung

am 2. Oktober 2007

 

„Die drohende Krise des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes: Sofortiges Handeln ist geboten.“

Anrede,

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ist ein Juwel des Europarats. Er gibt vielen Menschen Hoffnung, Zuversicht und  häufig die einzige Chance, Gerechtigkeit zu bekommen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof muss die Defizite ausgleichen, die nationale Gerichtssysteme bei der Feststellung von Verantwortung für schwerste Menschenrechtsverletzungen immer wieder aufweisen. Wenn Übergriffe staatlicher Stellen, Folter, Verschleppung, Einschüchterung, Körperverletzung ohne jede Resonanz der nationalen Gerichte bleiben, dann ist der Gerichtshof in Strassburg die letzte Hilfe, die letzte Chance. Und genau so sehen es zunehmend die Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten des Europarates. Also: Doch wohl eine echte Erfolgsgeschichte.

Wenn dann der Gerichtshof in Strassburg in der Lage wäre, seiner ständig wachsenden Bedeutung auch gerecht zu werden. Genau das ist er zunehmend nicht.

Die Eingänge steigen jährlich, der Rückstau unbearbeiteter Fälle der letzten Jahre, vorwiegend Individualbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, liegt bei ca. 90.000, der jährliche Neuzugang liegt bei ca. 40.000 Individualbeschwerden. Und dahinter stehen Einzelschicksale, wie Rentner und Invaliden, die die unterbliebene Vollstreckung erstrittener Zivilurteile erkämpfen wollen, wie aber auch die Fälle der Übergriffe von Militärs an Zivilisten wie in Tschetschenien, die Verschleppung von Personen für die nie jemand zur Verantwortung gezogen wurde.

All diese Fälle können doch nicht jahrelang unbearbeitet liegen bleiben, nur weil der Europäische Menschenrechtsgerichtshof personell, finanziell und von der Ausgestaltung der Verfahren nicht in der Lage ist, sie rechtzeitig angemessen zu entscheiden?

Der Gerichtshof braucht zur Bewältigung der anhängigen und künftigen Verfahren mehr Stellen. Bis zu 75 neue Stellen haben Fachleute berechnet. Und was passiert? Es sind von den 37 Stellen, die bis zum 1. Juli 2007 besetzt werden sollten, bislang nur 17 permanent besetzt worden.

Mit verursacht ist diese größte Krise in der Geschichte des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs durch das fehlende Inkrafttreten des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK, das u.a. auch die Richterstellenbesetzung neu regelt.

Nur die Russische Föderation hat als einziger Mitgliedstaat des Europarats bisher die Ratifikation verweigert. Das hat dazu geführt, dass in einem Kraftakt 22 Richterstellen wieder zu besetzen sind. Die Amtszeit der Richter soll danach von bisher sechs auf neun Jahre verlängert und ihre Unabhängigkeit durch Ausschluss der Wiederwahl gestärkt werden. Alles das scheitert derzeit an einem Mitgliedstaat.

Offenkundig unzulässige Beschwerden schneller zu entscheiden und unter gewissen Umständen einzelrichterliche Entscheidungen zu ermöglich, könnten dem Gerichtshof in seiner konkreten Notlage helfen. Auch dies wird mit der fehlenden Ratifikation des 14. Zusatzprotokolls verweigert. In Deutschland haben wir mit ähnlichen Reformen bei unserem Bundesverfassungsgericht gute Erfahrung gemacht.

Der Weisenrat, 2005 vom Europarat berufen, hat tiefgreifende Vorschläge zur Reform des Gerichtshofs unterbreitet. Aber da noch nicht einmal das 14. Zusatzprotokoll in Kraft getreten ist, ist an zusätzliche Reformschritte nicht zu denken.

Weiterhin ist eine kontinuierliche Erhöhung der finanziellen Kapazitäten des Gerichtshofs erforderlich. Sein Anteil am Gesamtbudget des Europarats ist in 2007 auf 25 % gestiegen. Das kann auch künftig nicht anders sein.

Aber es geht nicht, dass das Budget des Europarates insgesamt nicht auch angemessen steigt.

 

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Rede für die ALDE-Gruppe zum Bericht
„Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Dok. 11183)“

am 2. Oktober 2007,
Parlamentarische Versammlung

Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich beglückwünsche den Berichterstatter, Herrn Pourgourides, im Namen der ALDE-Gruppe zu diesem hervorragenden Bericht. Der Bericht befasst sich sehr grundsätzlich mit dem Europäischen Menschengerichtshof, der als wichtigste und effektivste Institution für die Einhaltung und Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu sorgen hat.

Lassen Sie es mich etwas pathetisch sagen: Die EMRK, also das Wertefundament des Europarats, kann ihre Wirkung für die über 800 Millionen Menschen in allen Mitgliedstaaten nur entfalten, wenn Verstöße und Verletzungen von Seiten staatlicher Institutionen auch geahndet werden.

Die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof müssen deshalb zügig, wirkungsvoll und mit der notwendigen Unterstützung der Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Genau mit diesem wichtigen Aspekt befasst sich der vorliegende Bericht. Und es ist nur logisch, dass der Bericht die Fälle aufzeigt, in denen es Mängel gibt. Wenn alles gut liefe, hätte der Berichterstatter nichts zu tun gehabt!

Aber er hatte viel zu tun und die Darstellung der Fälle, in denen Mitgliedstaaten mehr oder weniger offen die Zusammenarbeit verweigert haben, ist erschreckend.

Das wichtige Recht zur Individualbeschwerde eines jeden Menschen im Geltungsbereich der EMRK zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ist häufig die allerletzte Hoffnung der Menschen auf Hilfe, auf Gerechtigkeit, auf Schutz von Leib und Leben und auf bescheidenen Schadensersatz für erlittene Leiden.

Wie soll dieses wichtige Klagerecht wahrgenommen werden, wenn auf die Beschwerdeführer im eigenen Land massiv Druck ausgeübt wird oder sie in Lebensgefahr schweben, nur weil sie sich an den Gerichtshof in Strassburg wenden?

Das ist leider keine Seltenheit und betrifft genauso auch Anwälte, denen mit Entzug der Anwaltszulassung auf Grund konstruierter Strafvorwürfe gedroht wird.
Dieses schonungslos, objektiv anhand von zahlreichen konkreten Fällen aufgedeckt zu haben, ist ein großes Verdienst des Berichterstatters und seines Berichts.

Der Europäische Gerichtshof kann nur schwer Entscheidungen treffen, wenn ihm wichtige Unterlagen nicht zur Verfügung stehen. In vielen Fällen weist der Anhang des Berichts und das Addendum auf, wie im Fall Musayeva und andere gegen Russland, weitere vier namentlich genannte Fälle gegen Russland, dass die verantwortlichen russischen staatlichen Institutionen wichtige Unterlagen dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nicht zur Verfügung stellen. Das kann nicht so hingenommen werden, denn es bedeutet letztendlich die Verweigerung von Rechtsschutz.

Der Bericht enthält gute und konstruktive Verbesserungs-vorschläge. Das Instrument der vorläufigen Maßnahmen nach der Verfahrensordnung des Gerichtshofs sollte weitreichend angewandt werden, um Anwälten und Beschwerdeführern mehr Schutz zu geben.

Wenn z.B. der Interamerikanische Gerichtshof dazu gute Erfahrung hat, sollten sie, so weit es geht, übernommen werden. Polizeischutz, Zeugenschutzprogramme, Aufenthalts-befugnisse, Stärkung des Anscheinsbeweises sind alles richtige Vorschläge.

Die stärkere vorrangige Bearbeitung solcher Fälle, in denen es
massiven Druck auf die Beschwerdeführer und Anwälte gibt, halten wir auch für richtig. Das kann deutlich abschreckende Wirkung haben.

Und es sollte wie vorgeschlagen sehr flexibel gehandhabt werden, dass es Ausnahmen von der Erschöpfung des nationalen Rechtswegs gibt. Denn wenn bis zur Gefährdung von Leib und Leben massiver Druck im Land ausgeübt wird, ist es nur schwer möglich, schon den nationalen Rechtweg zu beschreiten.

Anrede,

es geht in den beeindruckend aufgezeigten Fällen, die mehrere Staaten, aber besonders häufig Russland, betreffen, nicht um Kleinigkeiten.
Mord, Verschleppung, Folter, unterlassene ärztliche Behandlung sind die Verbrechen, die Anlass für die Anrufung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes geben.

Das genau in diesen Fällen der Sachverhalt zügig aufgeklärt wird, muss doch selbstverständlich sein. Hier zeigt der Bericht den richtigen Weg zur Verbesserung auf.

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