15. April 2008
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ALDE-Gruppe
Parlamentarische Versammlung des Europarates
Rede zum
Missbrauch des Strafjustizsystems in Belarus, Dok. 11464
am Dienstag, 15. April 2008
Anrede,
Im Namen der ALDE-Gruppe gratuliere ich dem Berichterstatter, Ihnen Herrn Pourgourides, zu diesem hervorragenden wichtigen Bericht.
Es ist ein sehr ausgewogener Bericht, denn Sie berücksichtigen in Ihrer Ergänzung vom 11. April die neueste Entwicklung in Belarus. Sie ist positiv und negativ zugleich. Einmal sind die politischen Häftlinge, die im Bericht erwähnt sind, freigelassen worden. Das könnte Hoffnung machen, wenn nicht gleichzeitig oppositionelle Aktivisten festgenommen worden wären, nahezu alle friedlichen Demonstrationen mit Massenfestnahmen enden würden und die Todesstrafe trotz aller Appelle vieler internationaler Organisationen, einschließlich des Europarates, allein im Februar diesen Jahres dreimal verhängt und vollstreckt worden ist.
Das zeigt insgesamt die schlechte Menschenrechtslage in Belarus, dem Staat, der internationale Konventionen gezeichnet hat, die das verbieten.
Der Bericht muss besorgt machen und aufrütteln. Das Klima der Einschüchterung Andersdenkender, das Gefühl der Rechtlosigkeit und das fehlende Vertrauen in Staatliche Organisationen drängen sich jedem Leser auf.
In der Diktatur des Präsidenten Lukaschenko gibt es anscheinend keinen Platz für rechtsstaatliche Mindeststandards, für Freizügigkeit der Bürger und für ihr fundamentales Recht der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit. Das neue Dekret des Präsidenten vom 1.1.2008 zur Kategorisierung, welcher Bürger von Belarus unter welchen Bedingungen ausreisen darf oder nicht, wird es den Behörden leicht machen, Regimegegnern einen Besuch ins Ausland zu untersagen.
Dann wird es auch für den Europarat kaum noch möglich sein, hier in Strassburg von Menschenrechtlern aus Belarus etwas zu erfahren über die großen Schattenseiten dieser Diktatur.
Zwei Punkte möchte ich aus dem Bericht besonders hervorheben:
Die Darstellung der verschiedenen Formen des politisch motivierten Missbrauchs des Strafjustizsystems in der Resolution unter Punkt 2. Dazu gehört typischerweise die Verurteilung politischer Gegner wegen des vorgeblichen Vorwurfs der Steuerhinterziehung, des Betrugs oder der Veruntreuung. Es werden also Verletzungen nach allgemeinen Strafbestimmungen konstruiert, um nach unfairen Prozessen zu einer willkürlichen Verurteilung zu kommen.
Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen staatliche Funktionäre wegen Straftaten, wie schwerer Körperverletzung oder des Verschwindens von hochrangigen Persönlichkeiten werden unterlassen.
Das betrifft häufig auch ungeklärte Todesfälle von Journalisten .
Das ist eine Systematik. Wir kennen sie aus zahlreichen Berichten der Parlamentarischen Versammlung in einigen Mitgliedstaaten.
Diesen systematischen Missbrauch eines Strafjustizsystems müssen wir künftig noch stärker thematisieren.
2.Der zweite Punkt in dem umfassenden Bericht ist der Vorschlag unter Punkt 9.3, einen neuen Mechanismus zur nachhaltigen Kontrolle und zur Unterstützung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen in Belarus einzurichten.
Eine Arbeitsgruppe aus lokalen und internationalen Menschenrechtsverteidigern soll auch künftig das Schicksal der Opfer von Menschenrechtsverletzungen nachhaltig beobachten und ganz konkret helfen – z.B. den Studenten, die wegen der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen von der Hochschule verwiesen wurden.
Transparenz, Nachhaltigkeit, Hilfe und dauernde Beobachtung können längerfristig zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage beitragen.
Mit diesem hervorragendem Bericht darf das Schicksal der Opfer in Belarus nicht aus dem Auge verloren werden.
Nach oben
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin