18. Juni 2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Rede zum TOP 29 des Deutschen Bundestages
am 18. Juni 2009
60 Jahre Europarat
Anrede,
mit der Gründung des Europarates am 5. Mai 1949 wollten die Gründerstaaten bewusst eine Organisation ins Leben rufen, die ein Schutzwall gegen Verletzung der Menschenrechte, Missachtung der Menschenwürde, Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen, gegen Folter und Diskriminierung bilden sollte.
Der Europarat ist heute die älteste zwischenstaatliche politische Organisation in Europa, die sich im Kern um Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kümmert.
Mit 47 Staaten, davon 21 mittel- und osteuropäische Staaten, ist der Europarat die größte Organisation, in der auch die Türkei und die Russische Förderation sich der Europäischen Menschenrechtskonvention und den darin niedergelegten Werten verpflichtet haben. Als einzige europäische Staaten sind derzeit Belarus und der Kosovo nicht Mitglied. Der Europarat als wesentlicher politischer Anker und Hüter der Menschenrechte gibt besonders den postkommunistischen Demokratien Europas umfangreiche Hilfestellungen, gemeinsam mit den Wirtschaftsreformen auch die politischen, rechtlichen und konstitutionellen Reformen durchzuführen und sich damit als Demokratie zu konsolidieren.
Mit der Venedig-Kommission verfügt der Europarat über ein Gremium von herausragender Kompetenz zur Abgabe von Empfehlungen und konkreten Hilfestellungen bei rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Problemstellungen.
Ein greifbarer Beweis des Wirkens des Europarates ist in den über 200 verabschiedeten Übereinkommen und Zusatzprotokollen zu finden, darunter das europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und erniedrigender Behandlung (Antifolter-Konvention), die europäische Sozialcharta, die europäische Kulturkonvention, das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin und mehrere Abkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, gegen Menschenhandel, Terrorismus und zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauch.
Neben dieser gesetzgeberischen Tätigkeit hat der Europarat aber seine herausragende Stellung dadurch erworben, dass er konkrete Menschenrechtsverletzungen in Mitgliedstaaten des Europarates aufgegriffen hat, objektiv und sehr nachhaltig Behauptungen von Menschenrechts- und Rechtsstaatsverletzungen nachgegangen ist und dazu sehr fundierte Berichte und Resolutionen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet hat.
Denn gerade an Hand konkreter Einzelfälle können die Missstände in Mitgliedstaaten in dem Bereich der Rechtsstaatlichkeit, des Fehlens einer unabhängigen Justiz und einem Übergewicht der Staatsanwaltschaft dargelegt werden. Dazu gehören mit Sicherheit Fälle russischer Menschenrechtsverteidiger, Fälle von Journalisten und Menschenrechtlern aus der Türkei, die Situation politischer Gefangener in Aserbaidschan oder Armenien, die Verfolgung von Zivilisten in Tschetschenien und auch der Fall des ermordeten Journalisten Gongadze in der Ukraine zu Kutschma-Zeiten.
Sie werden verstehen, dass ich in diesem Zusammenhang auch den verabschiedeten Bericht zu den früheren Verantwortlichen von Yukos, zu Chodorkowski, Lebedew, Pitschugin und anderen erwähne, dieser beschlossene Bericht hat versucht, deutlich zu machen, wo die rechtsstaatlichen Defizite bei der Untersuchungshaft, bei der Festnahme, bei der Stellung von Verteidigern und bei der Verfahrensdurchführung in Strafsachen in der Russischen Förderation auch heute liegen. Der Fall Chodorkowski ist inzwischen zu einem Beispiel für den politischen Missbrauch der Justiz geworden.
Der Europarat lebt von der Kontroverse und dem leidenschaftlichen Austausch von Argumenten. Mit den Angehörigen der Delegationen aus 47 Staaten zu diskutieren und zu einer Mehrheitsmeinung zu kommen, ist eine besondere Herausforderung und zeigt aber immer wieder das Bemühen und auch das Bestreben über nationale Interesse hinweg, sich für den Erhalt der Menschenrechte und für die Verteidigung rechtsstaatlicher Standards vehement einzusetzen.
Die Fortschritte in einigen Mitgliedstaaten sind nicht immer so groß wie es erwünscht und erwartet wird, aber der Europarat kann mit seiner Arbeit in seinen Gremien und dem Erzeugen von Öffentlichkeit dazu einen ganz entscheidenden Beitrag leisten.
Der Europarat hat in jüngster Zeit gerade auch mit dem Bericht von Dick Marty zu der Verschleppung von Menschen durch die CIA und andere Verantwortliche der Vereinigten Staaten von Amerika mit aktiver oder passiver Unterstützung Verantwortlicher in einigen europäischen Staaten berechtigtes großes Aufsehen erregt und damit auch in Deutschland und anderen europäischen Mitgliedstaaten Untersuchungen und Diskussionen befördert. Genau das muss mit der Tätigkeit des Europarates erzielt werden.
Deshalb ist das Wirken in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates nicht immer den jeweiligen Regierungen genehm. Soll es auch nicht sein und das darf es auch nicht sein.
Die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sind nämlich nicht Diplomaten, sondern sie sind Anwälte und Verteidiger derjenigen, deren garantierte Rechte nicht beachtet werden.
Eines der herausragenden und wichtigen Instrumente ist der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Für viele Menschen in den Mitgliedstaaten des Europarates stellt er häufig die letzte Hoffnung und die letzte Instanz dar, sich gegen Eingriffe in die eigenen Rechte, gegen Verletzungen in Verfahren zur Wehr zu setzen. Mehrmals wurden Änderungen der Organisationsstruktur des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof mit dem Ziel seiner Entlastung beschlossen, wie die Einrichtung einer ersten Instanz oder die Einrichtung einer gerichtlichen Kammer für den öffentlichen Dienst. Das alles hat nicht geholfen, die chronische Überlastung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs entscheidend zurückzuführen. Über hunderttausend Klagen sind dort anhängig. Eine lange Verfahrensdauer beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof birgt eben die Gefahr in sich, dass die daran beteiligten Menschen nicht mehr zu ihrem Recht kommen, ihnen nach wie vor nicht nur Unrecht widerfährt, sondern sie erheblichen Schaden an Leib und Leben nehmen können.
Aus diesem Grund sind mit dem 14. Zusatzprotokoll aus dem Jahr 2004 grundlegende Änderungen in der Arbeitsweise des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs beschlossen worden. Diese Änderungen sind positiv und nehmen den Menschen nicht den Zugang zum Gericht, sondern befördern den Zugang zum Gericht.
Einziger großer Nachteil ist, dass 46 Mitgliedstaaten das Zusatzprotokoll ratifiziert haben, ein Mitgliedstaat, die Russische Förderation, dies bisher nicht getan hat und deshalb dieses 14. Zusatzprotokoll bisher nicht in Kraft treten konnte. Das ist eine gezielte Blockadepolitik der russischen politischen Verantwortlichen. Ich kann nur vermuten, dass den russischen Verantwortlichen der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit seinen Entscheidungen, die auch in vielen Fällen russische Staatsbürger betreffen, ein Dorn im Auge ist. Denn der Europäische Menschenrechtsgerichtshof weist auf, wo die rechtsstaatlichen Defizite ganz konkret liegen und bringt damit diese Defizite an die Öffentlichkeit.
Es ist schade, dass diese Debatte die Öffentlichkeit nicht erreichen wird, denn leider müssen die Reden wegen der späten Uhrzeit der angesetzten Debatte zu Protokoll gegeben werden.
Ich hoffe, dass es auch in Deutschland gelingt, mehr Bewusstsein auch hier im Deutschen Bundestag für die Bedeutung des Europarates zu wecken. Es muss aufmerksam gemacht werden, dass die finanzielle Unterstützung für das Wirken des Europarates und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs schrittweise angehoben wird und dem Europarat im Ansehen der Abgeordneten und der deutschen Öffentlichkeit die Bedeutung zukommt, die er verdient hat.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin