27. Januar 2009 1:00
Rede
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
ALDE-Group
Parlamentarische Versammlung
am Dienstag, 27. Januar 2009
Anrede,
im Namen der ALDE-Gruppe gratuliere ich dem Berichterstatter, Ihnen Herrn Christopher Chope, zu dem vorgelegten Bericht. Sie haben einen wichtigen Aspekt des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte behandelt, die nationalen Auswahlverfahren, um einen Dreiervorschlag der Parlamentarischen Versammlung für die Wahl eines Richters zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu unterbreiten. Weiter macht Ihr Bericht Vorschläge zur Verbesserung der Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung. Das nationale Auswahlverfahren ist der erste Teil des gesamten Richterwahlverfahrens des Council of Europe und liegt in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten des Europarates. Ohne einen Dreiervorschlag kann die Parlamentarische Versammlung nichts tun. Eine Blockade der Mitgliedstaaten würde einer Totalblockade des Richterwahlverfahrens gleichkommen.
Den rechtlichen Rahmen geben Art. 21 und 22 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor, konkretisiert durch mehrere Resolutionen und Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung.
Trotz dieser jahrelangen Befassung und Verbesserung der Wahlkriterien und der besseren Wahrung der Geschlechtergerechtigkeit muss es weitere Verbesserung geben. Dies zeigt der Bericht deutlich auf. Es handelt sich nicht um kleine technische Verbesserungen, sondern es geht um mehr Transparenz und Öffentlichkeit. Es geht um die Auswahl der am besten geeigneten Persönlichkeiten in einem offenen Verfahren. Öffentliche Ausschreibungen oder öffentliche Aufforderung zur Bewerbung soll gerade hochqualifizierte Persönlichkeiten für diese wichtige Aufgabe des Richters am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof motivieren.
Der Bericht zeigt auf, wie die Verfahren u.a. zum Internationalen Strafgerichtshof durchgeführt werden. Ein möglichst hoher vergleichbarer Standard sollte bei all diesen Richterauswahlverfahren gelten.
Öffentlichkeit kann eben auch gerade den möglichen politischen Einfluss oder mögliches Regierungsinteresse zurückdrängen.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof braucht unabhängige Richter und keine Vollzugsbeamten der nationalen Regierungen. Die Unabhängigkeit der Richter wird auch durch den Auswahlprozess mitbestimmt.
Es geht bei diesem Bericht also auch darum, insgesamt das hohe Ansehen, das der Europäische Menschenrechts-gerichtshof genießt, weiter zu stärken. Hunderttausend anhängige Verfahren zeigen, wie wichtig das Gericht ist. Er ist oft die letzte Hoffnung unterdrückter, verzweifelter Menschen.
Ich möchte diese Debatte aber auch zum Anlass nehmen, auf die Bedeutung des 14. Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention hinzuweisen. Wenn Richter nur noch einmal für eine längere Amtszeit berufen werden, stärkt das ihre Unabhängigkeit enorm. Und wenn es endlich Verfahren gibt, die das Gericht entlasten und dennoch den Klägern / Antragstellern gerecht werden, dann stärkt das zusätzlich das Vertrauen in den Gerichtshof.
Ich appelliere an die Russische Föderation, ihre Unterstützung des Gerichtshofs mit dem Inkraftsetzen des 14. Protokolls endlich zum Ausdruck zu bringen.
Nach oben
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin