18. November 2004
Menschenrechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung: Yukos-Führungskräfte wurden von russischen Behörden „willkürlich ausgesucht
Straßburg, 18.11.2004 – Die Umstände der Verhaftung und strafrechtlichen Verfolgung von Yukos-Führungskräften deuten stark darauf hin, dass diese von den russischen Behörden „willkürlich ausgesucht“ wurden. Dabei sei das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden, so ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE).
Bei einem Treffen heute in Paris hat der Ausschuss für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung einen Bericht der ehemaligen deutschen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Deutschland, LDR) verabschiedet. Er erklärte, dass die Verfolgungen nicht nur ein simpler Justizakt waren, sondern dass damit „erklärte politische Gegner geschwächt und andere reiche Bürger eingeschüchtert werden sollten“ und man außerdem „die Kontrolle über strategisch wichtiges Wirtschaftsvermögen zurückgewinnen wollte“.
Der Bericht basiert auf einer rechtlichen Analyse der Umstände der Verhaftung und strafrechtlichen Verfolgung der ehemaligen Yukos-Führungskräfte Michail Chodorkowski, Alexei Pitschugin und Platon Lebedew.
Die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zur Einschüchterung der Führungskräfte und die sorgfältige Vorbereitung dieser Maßnahmen vor allem im Bereich der öffentlichen Beziehungen, lassen „einen koordinierten Angriff durch den Staat“ deutlich erkennen, so die Parlamentarier in einem Entschließungsentwurf.
Sie erklärten weiter, sie seien besorgt über die Unzulänglichkeiten bei Gerichtsprozessen in der Russischen Föderation, die durch den Yukos-Fall ans Licht kamen. Dabei gingen sie auf die nachgewiesene unzureichende medizinische Versorgung der inhaftierten Führungskräfte ein und darauf, dass es zu großen Verzögerungen kam, wenn die Verteidiger mit den Inhaftierten in Kontakt treten wollten. Außerdem sei den Anwälten der Verteidigung verboten worden, den Verhandlungssaal zu betreten, Verteidigungsdokumente seien gesucht und beschlagnahmt worden, angeblich seien Anwälte der Verteidigung abgehört worden, schließlich sei es unbegründet, dass die Öffentlichkeit nur eingeschränkt an Gerichtsverfahren teilnehmen kann.
In einer ablehnenden Stellungnahme erklärten die russischen Mitglieder des Ausschusses, der Bericht „stützt sich ausschließlich auf die Ansichten der Verteidigung“ und bemängelten, dass die Berichterstatterin aus einigen speziellen Unzulänglichkeiten allgemeine Schlüsse gezogen habe.
Der Ausschuss forderte die russische Föderation auf, mit Hilfe des Europarates die Vorbereitungen und Umsetzung der Reformen ihres Rechts- und Justizwesens sowie ihrer Strafverfolgungsbehörden fortzusetzen, um die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte zu stärken.
Der Bericht wird bei der Plenarsitzung der Versammlung 2005, wahrscheinlich auf der Sitzung im Januar (24.-28. Januar 2005) diskutiert werden.
Link zum Entschließungs- und Empfehlungsentwurf (vorläufige Versionen auf englisch)
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin