19. Juli 2011 3:44
„Jeder Missbrauch ist schrecklich, jeder Missbrauch ist einer zu viel“, so die Bundesjustizministerin zu der aktuellen Berichterstattung über sexuellen Missbrauch an einem siebenjährigen Mädchen. Im Verdacht steht ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener 49jähriger Mann.
Die Bundesregierung hat mit dem Therapieunterbringungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, Sexualstraftäter - die als psychisch gestört und gefährlich gelten, in der so genannten Therapieunterbringung unterzubringen. Dieses Gesetz wurde mit den Stimmen von Union, FDP und SPD vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Diesen Weg hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber Anfang des Jahres die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass rückfallgefährdete Straftäter künftig auch mit elektronischer Fußfessel überwacht werden können. Dazu haben mehrere Bundesländer, unter anderem Bayern und Baden-Württemberg angekündigt, diese Maßnahme verstärkt anzuwenden. Justiz und Polizei haben auch mit den Möglichkeiten der so genannten Führungsaufsicht zahlreiche Möglichkeiten, entlassene Sexualstraftäter durch ein engmaschiges Netz von Kontrolle und Überwachung zu führen, um Rückfälle zu vermeiden.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, schnell und mit Hochdruck die notwendige Neuregelung gemeinsam mit den Ländern auf den Weg zu bringen - auch wenn das Bundesverfassungsgericht zwei Jahre Zeit dafür eingeräumt hat. Für die Neuausgestaltung der Sicherungsverwahrung hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber beauftragt, die Sicherungsverwahrung künftig mehr auf Behandlung und Therapie der Täter auszurichten. Es ist eine enorme Aufgabe für Bund und Länder, die Sicherungsverwahrung so auszugestalten, dass sie sich künftig deutlich vom Strafvollzug abhebt. Dieser Herausforderung stellt sich die Bundesregierung. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz den Ländern einen Vorschlag zugeleitet.
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