9. August 2010
Zum heutigen Bund-Länder-Fachgespräch zur Sicherungsverwahrung erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, Dr. Birgit Grundmann:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung stellt Bund und Länder vor große Herausforderungen. Bei zahlreichen noch gefährlichen Straftätern steht die Justiz vor dem Problem, infolge des Straßburger Urteils über die Freilassung aus der Sicherungsverwahrung entscheiden zu müssen. Ich habe daher heute gemeinsam mit meinen Amtskollegen aus den Ländern Möglichkeiten erörtert, wie der Schutz der Bevölkerung bestmöglich sichergestellt werden kann. In einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre haben die Vertreter der Länder dargelegt, dass sie beim Umgang mit gefährlichen Straftätern vor allem zahlreiche praktische Probleme zu bewältigen haben.
Ich habe deutlich gemacht, dass das Bundesjustizministerium Vorschläge unterbreitet hat, mit denen der Bundesgesetzgeber seine rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen würde. Diese Vorschläge liegen den anderen Bundesressorts seit einiger Zeit vor. Die große Mehrheit der Länder hat das Bundesjustizministerium in seiner Auffassung bestätigt, dass der Bundesgesetzgeber keinerlei zusätzliche Regelungsmöglichkeiten hat. Einer neuen bundesweiten Form der Unterbringung, die auch die Altfälle erfassen soll, steht das strikte strafrechtliche Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention entgegen.
Daneben wurde die Möglichkeit erörtert, wie Straftäter für eine gewisse Zeit weiter freiwillig in geeigneten Einrichtungen der Länder verbleiben können, um besser auf ihre Entlassung vorbereitet zu werden. Die große Mehrheit der Länder sah auch die Notwendigkeit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Praxis, um gewährleisten zu können, dass keine Gefahren von freigelassenen Sicherungsverwahrten mehr ausgehen.
Die Länder bekräftigten die Ansicht des Bundesjustizministeriums, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht darstellt. Ich habe die Länder gebeten, dem Bundesjustizministerium weitere Vorschläge zu unterbreiten, wie die Möglichkeiten der Führungsaufsicht optimiert werden können.
Fragen und Antworten zur Sicherungsverwahrung finden sie auf www.bmj.de
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