17. Juni 2010
Zu dem heutigen Bundestagsbeschluss über die Reform der Jobcenter erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Mit der heute beschlossenen Änderung des Grundgesetzes haben wir nach jahrelangem Stillstand endlich eine verfassungkonforme Lösung zur Neuorganisation der Jobcenter geschaffen. Die bewährte Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen kann fortgeführt werden, ohne dass neue staatliche Ebenen geschaffen werden.
Die Neuaufstellung der Jobcenter führt zu einer effektiveren Arbeitslosenvermittlung und orientiert sich an den Bedürfnissen der Betroffenen. Die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen hat sich besonders bewährt, weil sie Betreuung aus einer Hand möglich macht und die Menschen nicht mehr von Amt zu Amt laufen müssen. Zudem bietet die Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen unmittelbar vor Ort die besten Chancen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Die heutige Entscheidung ist aber auch ein Signal an die vielen Beschäftigten der Arbeitsagenturen und der kommunalen Dienstleister, dass sie ihre erfolgreiche Arbeit nun fortsetzen können.
Zum Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat heute die Neuorganisation der Jobcenter für rund 6,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger beschlossen. Eine Neuregelung war erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die enge Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen und die damit verbundene Vermischung von Zuständigkeiten verfassungsrechtlich beanstandet hatte. Mit einer Änderung des Grundgesetzes bleibt die bisherige Praxis weiterhin möglich. Am 9. Juli soll auch der Bundesrat die Grundgesetzänderung beschließen.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin