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Ministerin lehnt Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen ab

2. Februar 2010

 

Am 28. Januar nahm Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an einer Podiumsdiskussion des Verbandes der Privaten Rundfunk- und Telemedien (VPRT) in Berlin über „Perspektiven für die Kreativität – Sendeunternehmen als Innovations- und Wirtschaftsfaktor“ teil. In einem Panel diskutierte die Bundesjustizministerin mit Jürgen Doetz, dem Präsidenten der VPRT, Prof. Haucap, dem Vorsitzenden der Monopolkommission und den Geschäftsführern von RTL und ProSiebenSat1 Gerhard Zeiler und Thomas Ebeling.

Bei der Diskussion betonte  Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass in der heutigen digitalisierten Informationsgesellschaft, in der Zugriff und Verwertung von Inhalten technisch immer einfacher werden, der Schutz des geistigen Eigentums im Wandel begriffen sei.

Netzsperren zur Sanktionierung von Urherberechtverstößen lehnte Leutheusser-Schnarrenberger entschieden ab. „Wir stehen dem französischen Modell der Internetsperren ablehnend gegenüber. Wir halten das für einen unverhältnismäßigen Eingriff“, erklärte die Bundesjustizministerin.  

Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass das Internet vor allem neue Chancen und Möglichkeiten biete. Ein „rechtsfreier Raum“ sei das Internet nicht. Die Gefahr liege eher darin, dass die Digitalisierung eine ganze Generation mit wenig Wertschätzung gegenüber dem Urheberrecht hervorgebracht habe. Entscheidend sei vor allem mehr Aufklärung über die Situation von Kulturschaffenden und Konsequenzen von Urheberrechtsverstößen zu leisten, sonst erreiche die Politik die Bürger nicht.

Für vorstellbar hält Leutheusser-Schnarrenberger eine Beteiligung der privaten Sender an der Urheberechtspauschale. Diese wird an die Gema, die VG Wort und VG Bild Kunst ausgeschüttet. Die VG Media, in der die privaten Sender organisiert sind, ist bislang als einzige Gruppe von Rechteinhabern davon ausgeschlossen. Auch das so genannte „Kneipenrecht“, nachdem Sendeunternehmen nur dann eine Vergütung von Public-Viewing Veranstaltern verlangen können, wenn für die öffentliche Vorführung Eintrittsgeld erhoben wird, sei zu überdenken.

 

Foto: BMJ/Schwarz

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