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Haushaltsdebatte im Bundestag

20. Januar 2010 7:00

Gestern hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Rahmen der Haushaltsdebatte im Bundestag den Einzelplan des Justizministeriums vorgestellt. In ihrer Rede hat Leutheusser-Schnarrenberger drei Schwerpunkte ihrer Regierungsarbeit hervorgehoben: die rechtliche Umsetzung der Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise, die Digitalisierung der Kommunikation und die Gesellschaftspolitik.

 

Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass die Finanzkrise auch im Bereich der Rechtspolitik Handlungsbedarf aufgezeigt habe. So seien zum Beispiel Änderungen im Insolvenzrecht nötig. Damit es künftig nicht mehr zur Verstaatlichung systemrelevanter Banken kommen müsse, werde ein Reorganisationsverfahren geschaffen.

Die Bundesjustizministerin betonte, es gehöre auch zu ihrem Verständnis von Liberalismus, „dass man für persönliche Fehler geradestehen muss.“ Haftung und persönliche Verantwortung müssten zusammengeführt werden, denn „Gier und Leichtsinn wurden bei manchen Managern nicht nur durch satte Boni geweckt, sondern auch durch zu wenig Haftung.“ Daher werde man die Höchstfristen für die Verjährung von Haftungsansprüchen verlängern.

Als zweiten wichtigen Bereich der Justizpolitik des nächsten Jahres benannte Leutheusser-Schnarrenberger die Digitalisierung der Kommunikation. Dabei gehe es einerseits darum die Freiheit des Internets zu schützen, andrerseits aber eine wirksame Durchsetzung von Leistungsschutz- und Urheberrechten zu gewährleisten. Auch der Verbraucherschutz im Internet müsse gestärkt werden, zum Beispiel durch klare Kennzeichnung so genannter Abofallen.  Mit der geplanten Stiftung Datenschutz sollen zudem Verbrauchern datenschutzrechtliche Aspekte bestimmter Leistungen und Angebote klar vor Augen geführt werden.

In der Gesellschaftspolitik betonte die Bundesjustizministerin, es müsse generell „auf ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und die Vielfalt der Lebensentwürfe“ geachtet werden. Im Bereich des Vormundschaftsrechts seien konkrete Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht worden. Die Betreuung von Kindern durch bessere personelle Ausstattung der Sozialämter und häufigeren persönlichen Kontakt des Vormunds mit seinem Schützling stehen dabei im Vordergrund. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte auch einen stärkeren Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation mit Anwälten und Ärzten an.  

Als eines der schwierigsten Themen benannte die Bundesjustizministerin die Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung. Dabei werde es darum gehen, „auf der einen Seite dem berechtigten Anliegen der Allgemeinheit zu entsprechen, einen gewissen Schutz zu erhalten, auf der anderen Seite aber nicht zu vergessen, dass Sicherungsverwahrung eine Ausnahme ist, nicht die Regel, keine normale Verlängerung des Strafvollzugs.“

 

 

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