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Vorratsdatenspeicherung

2. September 2009 12:00

Trotz vieler Widerstände, insbesondere der FDP-Bundestagsfraktion, gibt es seit Januar 2008 die Vorratsdatenspeicherung. Alle Telekommunikationsverkehrsdaten werden ausnahmslos gespeichert.

Wer mit wem, wann und wie lange telefoniert hat. Darüber hinaus wird bei Mobilfunkgesprächen auch der Standort gespeichert. Bei der Kommunikation über das Internet wird zudem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung gespeichert. Ferner die Kennungen der E-Mail-Adressen, die IP-Adressen von Absender bzw. Empfänger nebst Zeitangaben sowie bei der Internet-Telefonie die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und ebenfalls die IP-Adressen. Alle Verbindungsdaten werden anlaßlos ohne jeden Verdacht gespeichert. Es wird Jedermann erfasst. Es gibt keine kernbereichsschützenden Regelungen und keine Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger. Die Daten ermöglichen die Erstellung von lückenlosen Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen. Unzweifelhaft können auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation gezogen werden, wenn jemand bspw. mehrfach mit einer Drogenberatungsstelle oder mit einem Strafverteidiger in Kontakt getreten ist. Die Daten können zur Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr und für nachrichtendienstliche Zwecke genutzt werden. An dieser Stelle geht das Gesetz besonders deutlich über den Regelungsgehalt der dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden EU-Richtlinie hinaus. Das Gesetz missachtet allgemeine Grundsätze des Datenschutzes, wie der der Datensparsamkeit, der Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit. Die FDP-Bundestagsfraktion hat ihre Kritik an dem Gesetzentwurf  in einem umfassenden Entschließungsantrag deutlich gemacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Eilentscheidungen im März 2008 (1 BvR 256/08) und erneut im Oktober 2008 (1 BvR 256/08) die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt. Das Gericht hat entschieden, dass der Staat vorerst nur bei einem Verdacht auf schwere Straftaten auf die Daten zugreifen darf. Damit haben die Richter klargestellt, dass sie in der Vorratsdatenspeicherung und der Verwendung der Daten einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger und in die Vertraulichkeit der Kommunikation sehen. Für gewöhnlich ist das Bundesverfassungsgericht äußerst zurückhaltend bei Verfahren zur einstweiligen Anordnung. Da das Gericht hier bereits bei der vorläufigen Prüfung des Gesetzes wichtige Korrekturen vorgenommen hat, zeigt dies, für wie erheblich die Richter die Grundrechtseingriffe sehen.

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