1. Mai 2008
Das Internetportal Polixea hat zur Eröffnung seines Dossiers gegen Rechtsextremismus meinen Diskussionsbeitrag gegen ein erneutes NPD-Verbotsverfahren veröffentlicht:
Bislang gab es zwei Parteienverbote in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 1952 wurde mit der Sozialistischen Reichspartei (SRP) die Nachfolgeorganisation der NSDAP verboten und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Beide Parteienverbote ergingen zur Hochzeit des Kalten Krieges und nur wenige Jahre nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Deutschland. Seitdem gab es zwei aufsehenerregende Anläufe zu einem Parteienverbot vor dem Bundesverfassungsgericht. 2002 ist der letzte und zugleich kontroverseste Anlauf für ein Parteienverbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gescheitert. Das hat die NPD in der öffentlichen Debatte für sich nutzen können.
Ein erneuter Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren gehört seit Monaten zu den vehementen Forderungen der SPD-Parteiführung. Eines wird in der kontroversen Debatte völlig vergessen. Die Möglichkeit eines Parteienverbots stellt eine deutsche Besonderheit dar. Ein Parteienverbot ist ein Element der als „wehrhaften Demokratie“ bezeichneten Vorkehrungen, die als Folge des Scheiterns der Weimarer Republik im Grundgesetz verankert wurden, um eine Machtübernahme antidemokratischer Kräfte zu erschweren.
Wendet sich das Parteienverbot gegen äußere Feinde der Demokratie, so sind andere Elemente der „wehrhaften Demokratie“ gegen innere Gefährdungen gerichtet. So ist es dem Gesetzgeber untersagt, gewisse Artikel des Grundgesetzes zu ändern oder Gesetze zu erlassen, mit denen der „Wesensgehalt“ der Grundrechte, wozu das Recht auf Parteiengründung gehört, angetastet wird.
Den hohen Rang, den so die „wehrhafte Demokratie“ den Grundrechten zuweist, verdeutlicht, dass das Verbot einer Partei nur gerechtfertigt ist, wenn sie darauf aus ist, „die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Ihre Demokratiefeindlichkeit muss, so das Bundesverfassungsgericht, in einer „aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung“ zum Ausdruck kommen.
Auch wenn man die Verfassungsfeindlichkeit der NPD nicht bezweifelt, bleibt es fraglich, ob deren gerichtsfester Nachweis gelingt. Mangelt es wirklich nicht an Beweisen, wie einige SPD-Innenminister behaupten? Die öffentlichen Erklärungen, wie SPD-Fraktionschef Struck behauptet, reichen wohl kaum aus. Das letzte NPD-Verbotsverfahren ist auch gescheitert, weil die Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden und den Innenministern, Nachweise angesichts der zahlreichen V-Leute vorzulegen, nicht funktionierte. Insofern ist der Dissens zwischen Union und SPD-Innenminister ein schlechtes Menetekel, wenn es je überhaupt wieder zu einem NPD-Verbotsverfahren kommen sollte.
Besser wäre es, wenn alle demokratischen Parteien einen neuen Konsens über den Umgang mit dem Rechtsextremismus entwickelten. Ein Strategiewechsel ist notwendig. Wenn alle demokratischen Parteien sich verabreden, inhaltlich auf allen Ebenen mit dem Programm und den Ziele und Strategien der NPD auseinandersetzen, kann die NPD politisch zerschlagen werden.
Dabei reicht das Engagement von Parteien alleine nicht aus. Zivilcourage benötigt Mut zur Verteidigung der Demokratie von jeder Bürgerin und jedem Bürger. Eine Gesellschaft muss sich immer daran messen lassen, wie der universelle Wert der Unantastbarkeit der Menschenwürde in die gesellschaftliche Realität umgesetzt wird. Die Erinnerung an die Gräueltaten des nationalsozialistischen Deutschland gehört auch 2008 unverzichtbar dazu. Schließlich war es die NPD, die während einer Schweigeminute für die Opfer des Holocausts im sächsischen Landtag den Sitzungssaal verließ. Der sächsische NPD-Fraktionschef, Holger Apfel, suchte mit der Provokation die Relativierung der nationalsozialistischen Gräueltaten Vorschub zu leisten.
Erinnern heißt, um es mit Altbundespräsident Richard von Weizsäcker zu sagen, „des Geschehenen so ehrlich und rein zu gedenken, dass es zum Teil des eigenen Inneren wird“. Erinnern kann sich aber nicht in Ritualen erschöpfen. Rituale sind selten produktiv. Erinnerung darf nicht formelhaft und passiv bleiben. Der Sinn des Erinnerns und Gedenkens muss deutlich werden. Aus Erinnern muss ein Auftrag erwachsen, ein Handlungsimperativ, der nicht allein beim „du sollst“ stehen bleibt, sondern die Verpflichtung eines jeden deutlich macht, aktiv dazu beizutragen, dass die Zukunft menschenwürdiger gestaltet wird, die demokratischen Strukturen gefestigt werden, das Demokratiebewusstsein gestärkt und die Unantastbarkeit der Menschenwürde eines Menschen, wie sie in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, zu Selbstverständlichkeit wird.
Dazu gehört auch, dass Fremdenfeindlichkeit aus der Mitte der Gesellschaft bekämpft wird. Den demokratischen Parteien kommt dabei die Verantwortung zu, Debatten über Migration und Integration nicht reflexhaft so zu führen, dass Raum für ausländerfeindliche Deutungen bleibt. Deutschland ist ein Einwanderungsland und muss die Herausforderungen, die sich aus dem Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten ergeben, anders meistern als bisher.
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