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Finanzkrise: Haftung und persönliche Verantwortung zusammenführen

18. Januar 2010

Zur Aufarbeitung der Finanzmarktkrise erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Spiegel, es sei „Bestandteil jeder liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, dass man für persönliche Fehler geradestehen muss.“

Eine entscheidende Ursache für die Finanzmarktkrise sei eine „wirtschaftliche Spielermentalität“ gewesen, diese sei nicht nur durch die Aussicht auf üppige Bonuszahlungen geweckt worden, sondern auch „durch zuwenig Haftung und persönliche Verantwortung.“

Bayerns FDP-Vorsitzende will daher die Haftung von Managern stärken. Im Aktienrecht gibt es Sonderregeln, die dazu führen, dass Ansprüche gegen Vorstände nach fünf Jahren verjähren; und zwar selbst dann, wenn diese Ansprüche dem Aufsichtsrat noch gar nicht bekannt sind. Leutheusser-Schnarrenberger will prüfen, „ob wir nicht mit den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB zu Ergebnissen kommen, die gerechter sind und die für mehr persönliche Verantwortung sorgen. Konkret bedeutet das: Haftungsansprüche verjährten bislang zu früh. Das müssen wir ändern.“

Gegenüber der Bild am Sonntag erklärte Leutheusser-Schnarrenberger, sie begrüße die Prüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Vorständen und Verwaltungsratsmitgliedern der Bayerischen Landesbank. Dabei sei nicht die konkrete Haftungssumme entscheidend und ob der Schaden damit beglichen werden kann. „Es geht darum, Verantwortung und Haftung zusammenzuführen.“
 

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