17. November 2009 12:16
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Arbeitnehmerdatenschutzgesetz stärken und auch für Fragen bei Bewerbungsgesprächen eine verbindliche Rechtsgrundlage schaffen.
"Es gibt kein absolutes Informations- und Auskunftsrecht" stellt die Vorsitzende der bayerischen FDP klar.
Dem Trend, durch persönliche Fragen und betriebsärztliche Untersuchung möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern zu erfahren, will sie daher gesetzliche Grenzen setzen. Arbeitgeber müssten wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Auch Bewerber müssten Klarheit darüber haben, welche Fragen zulässig sind und welche sie nicht beantworten müssen.
"Auf der einen Seite gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf der anderen Seite die berechtigten Anliegen des Arbeitgebers, den geeigneten Bewerber für einen ganz bestimmten Arbeitsplatz zu bekommen", erklärt Leutheusser-Schnarrenberger. "In der notwendigen Abwägung dieser Interessen gib es derzeit zu viele Grauzonen, deshalb bin ich hier für eine klare Regelung. Rechtssicherheit ist ein urliberales Anliegen."
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin