12. Mai 2010 4:26
Zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Rechtssache M gegen Bundesrepublik Deutschland nicht der Großen Kammer vorzulegen, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist jetzt endgültig und für Deutschland verbindlich. Eine Entscheidung der Großen Kammer hätte die Klärung einiger wesentlicher Fragen des Schutzes der Allgemeinheit vor Gewaltverbrechern gebracht, die mit der heute getroffenen Entscheidung offen bleiben.
Allerdings ist damit ohne jeden Zweifel und abschließend geklärt, dass jede Gesetzgebung zu der Sicherungsverwahrung einem strikten Rückwirkungsverbot unterliegt.
In der besonders sensiblen Frage der Sicherungsverwahrung erwarte ich von allen politisch Verantwortlichen eine umsichtige Diskussion. Wir brauchen eine differenzierte Debatte über die Folgen und Perspektiven des heutigen Urteils und keinen Alarmismus.
Die Konsequenzen der rechtskräftigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte müssen jetzt von den Staatsanwaltschaften und Gerichten im Einzelfall sorgfältig bewertet werden.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin