23. Juni 2010
Zu den heute im Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten für gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Sicherungsverwahrung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Bundesregierung hat heute Eckpunkte für gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Sicherungsverwahrung beschlossen. Die Maßnahmen sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrages vom 26. Oktober 2009 umsetzen und dabei auch die Konsequenzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 berücksichtigen.
Mit den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Sicherungsverwahrung beweist die Bundesregierung Handlungsfähigkeit. Mit dem Maßnahmenbündel wird auch dem Handlungsbedarf begegnet, der sich aus der Entlassung von bislang sicherungsverwahrten Personen ergibt.
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vorlegen, mit dem für künftige Fälle ein schlüssiges Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung geschaffen werden soll, das sowohl Schutzlücken schließt wie auch rechtsstaatlich und europarechtskonform ausgestaltet ist. Grundlage sind die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Eckpunkte für eine Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung.
Ich werde heute anlässlich der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, die vom 23. bis 24. Juni 2010 in Hamburg tagt, darüber hinaus Eckpunkte für einen Regelungsentwurf zur Stärkung der Führungsaufsicht vorstellen, durch den die elektronische Aufenthaltsüberwachung als zusätzliches Instrument der Führungsaufsicht ermöglicht werden soll. Ziel ist es, im Einzelfall eine bessere Betreuung und vor allem Überwachung der in Freiheit zu entlassenden, aber weiterhin als gefährlich eingestuften Täter zu ermöglichen. Dabei muss das zusätzliche Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung grundrechtsschonend ausgestaltet werden. Es ist gut, wenn die Justizminister der Länder für den Bereich der Führungsaufsicht die Eignung einer elektronischen Überwachung, die Nutzungsmöglichkeiten und die rechtlichen wie auch verfassungsrechtlichen Fragen intensiv beraten.
Daneben sind auch die Länder gefordert, im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz für den Maßregelvollzug und das Gefahrenabwehrrecht die notwendigen und möglichen Maßnahmen zu veranlassen.
Als eine weitere Maßnahme hat das Bundeskabinett zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung in der grundlegenden Frage der Erledigung oder weiteren Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung eine Vorlagepflicht der Oberlandesgerichte zum Bundesgerichtshof mit dem Ziel auf den Weg gebracht, schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung zu erreichen. Damit sollen vor allem die Fälle rasch geklärt werden, in denen das Urteil des EGMR berücksichtigt werden muss. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen, die in einem bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden soll.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin