28. Mai 2009
Am 28. Mai 2009 hat der Bundestag mit den Stimmen von Schwarz-Rot den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten angenommen.
Die FDP Bundestagsfraktion hat sich von Anfang an gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Dieser Gesetzesentwurf stellt die bloße Teilnahme, ohne jegliche Zusatzhandlung, an Terrorcamps unter Strafe. Der Entwurf sanktioniert teilweise neutrale Alltagshandlungen wie das Sparen erheblicher Geldsummen oder den Besuch einer Flugschule, solange sie in Kombination mit einem, im Einzelnen noch vagen, Planungsvorsatz erfolgen.
Damit wird das herrschende Strafrechtsverständnis als Rechtsgüterschutz aufgegeben und die Grenzen zur Gefahrenabwehr aufgeweicht. Nach dem Entwurf kann eine Handlung bereits strafbar sein, obwohl eine Straftat noch nicht im Detail geplant ist und weder die konkrete Art der Ausführung noch Zeit und Ort sowie potentielle Opfer festgelegt sind.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die neuen Strafvorschriften durch eine Erweiterung der Überwachung der Telekommunikation, der Wohnraumüberwachung, der Wohnungsdurchsuchung bei „anderen Personen“ als dem mutmaßlichen Täter zu begleiten.
Kein Wunder also, dass die Bundesjustizministerin Zypries eingeräumt hat der Entwurf sei verfassungsrechtlich „auf Kante genäht“. Leider hat sie dieser Einsicht keine Taten folgen lassen. So ist zu erwarten, dass abermals das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort bei der Formulierung eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung haben wird.
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