27. Oktober 2006
Trotz der Ereignisse aus jüngster Zeit, die mehrfach gezeigt haben, dass der Schutz der journalistischen Recherche nicht lückenlos gewährleistet ist, ist die Bundesregierung untätig geblieben.
Am 26. Oktober 2006 fand nach Vorlage von Gesetzentwürfen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Anhörung zur Pressefreiheit statt.
Die Mehrzahl der eingeladenen Sachverständigen stimmte den zur Diskussion stehenden Vorschlägen zum Schutz der Pressefreiheit grundsätzlich zu.
Regelungsbedarf besteht insbesondere beim Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot, bei der Telekommunikationsüberwachung und der Weitergabe von Verbindungsdaten sowie bei der Ermittlung gegen Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat. Trotz der offenkundigen Lücken im Gesetz sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat aus diesem Grund bereits im März 2006 einen eigenen Gesetzentwurf zur Sicherung der Pressefreiheit, der eine Änderung der Strafprozessordnung sowie des Strafgesetzbuchs vorsieht, eingebracht. (Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Sicherung der Pressefreiheit, http://www.fdp-fraktion.de/files/538/GE-Pressefreiheit.pdf).
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