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FDP hält GmbH Reform für mangelhaft

26. Juni 2008 12:00

Der Bundestag hat heute gegen die Stimmen der FDP-Bundestagsfraktion das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

Die Notwendigkeit einer Reform des GmbH-Rechts ist grundsätzlich anzuerkennen. Nicht notwendig sind die Einführung einer Mini-GmbH und das Musterprotokoll zur Gründung einer GmbH. Die Chance, den Gläubigerschutz umfassend zu verbessern, wurde verpasst.

Der FDP-Vorschlag, die Eintragung ins Handelsregister von der Vorlage behördlicher Genehmigungen zu lösen, wurde in das Gesetz aufgenommen. Die Gründung einer GmbH ist nach neusten Zahlen in durchschnittlich 6 Werktagen möglich. Der EU-weite Durchschnitt beträgt hierfür das Doppelte. Ob das für die FDP-Fraktion so wichtige Ziel von Flexibilisierung und Deregulierung erreicht wurde, muss sich erst noch zeigen. Die Missbrauchsbekämpfung wurde im Großen und Ganzen nicht schlecht umgesetzt.

Leider werden die Erfolge von der Einführung der Mini-GmbH überschattet. Zwar bleibt es für die GmbH – wie von der FDP-Bundestagsfraktion immer gefordert – bei einem Stammkapital von 25.000 Euro. Durch die Einführung der sogenannten Mini-GmbH, der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, wird das weltweit hohe Ansehen der GmbH Schaden nehmen. Für die Gründung einer Mini-GmbH reicht schon ein symbolisches Stammkapital von einem Euro aus. Die Einführung einer derartigen Gesellschaft ist überflüssig. Eine Kapitalgesellschaft ohne Kapital ist dem deutschen GmbH-Recht fremd, Existenzgründungen werden damit nicht erleichtert. Banken werden Gesellschaftern ohne Sicherheitsleistung die notwendigen Kredite nicht zur Verfügung stellen und Gläubiger werden durch eine Gesellschaft ohne Kapital nicht geschützt. Der Gläubigerschutz hätte insgesamt noch deutlich verbessert werden können und müssen. Den zahlreichen Mahnungen und Vorschlägen der Experten, ist die schwarz-rote Koalition aber nicht nachgekommen.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass der kleine Existenzgründer keinerlei Beratung benötigt und mit einer Mustersatzung und Musteranmeldung völlig selbständig eine GmbH oder Mini-GmbH gründen könnte. Der jetzige Entwurf sieht das Gegenteil vor. Dem Notar wird zur einfachen Standardgründung einer GmbH ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll vorgeschlagen. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Gesetzgebers, Musterverträge, Mustersatzungen oder Musterprotokolle zu erstellen. Die Festschreibung in einem Muster, das sich heute vielleicht an aktueller Rechtswirklichkeit und Rechtsprechung orientieren mag, wird der weiteren Rechtsentwicklung immer „hinterherlaufen“. Warum soll der Gesetzgeber einem juristisch sehr gut ausgebildeten Berufsstand ein solches Muster vorgeben? Eine Erleichterung oder Vereinfachung für den Gründer einer Gesellschaft ergibt sich durch das Musterprotokoll nicht. Will man eine Reduzierung der Gründungskosten erreichen, könnte die Kostenordnung angepasst werden.

Die FDP-Fraktion lehnt deshalb diesen Gesetzentwurf ab.

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