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Endlich die Unsicherheit beenden / Kreditverkäufe von Zustimmung des Kunden abhängig machen

7. Mai 2008

Zu dem erweiterten Berichterstattergespräch zum Thema „Kredithandel“ am 7. Mai 2008 erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und rechtpolitische Sprecherin Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:

Die FDP-Bundestagsfraktion hat es vorgemacht und einen Antrag zum Optimalen Darlehensnehmernehmerschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Verkauf von Immobilienkrediten an ausländische Finanzinvestoren hat viele Kunden verunsichert und dem Ansehen der Branche geschadet. Diese Unsicherheit beim Kredithandel muss beendet werden. Wird ein Kredit veräußert, muss dies von der Zustimmung des Kunden abhängen. Informationspflichten für die Kreditinstitute und ein außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers bei Vertragswechsel, wie es die Pläne der Bundesregierung vorsehen, werden dem Anliegen von Kunden nicht gerecht. Darlehensnehmer, die ein Haus finanzieren müssen die Möglichkeit langfristiger Rechtssicherheit haben. Im Interesse einer gesicherten Immobilienfinanzierung müssen ordentliche bediente Kreditvereinbarungen von den Banken so erfüllt werden, wie es mit dem Kunden vereinbart wurde.

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