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„Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung"

26. September 2006

Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Sozialkassen und den Fiskus im Insolvenzverfahren besser zu stellen als alle anderen Gläubiger.

In einer Anhörung des Rechtsausschusses am 27. September 2006 bezeichneten die Sachverständigen den Gesetzentwurf in seltener Übereinstimmung als sachlich durch nichts gerechtfertigt und mittelstandsfeindlich. Von der Zerstörung einer 120-jährigen Rechtskultur, vom Rückfall in das 19. Jahrhundert war wegen des Paradigmenwechsels bei der Gläubigerstellung zu Recht die Rede. Die schallende Ohrfeige der Sachverständigen muss den Rechtspolitikern der Großen Koalition zu denken geben und sie dazu bringen, die Errungenschaften des Rechtsstaates energischer gegen kurzfristige fiskalische Interessen zu verteidigen. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass diese Teile des Gesetzentwurfs ersatzlos gestrichen werden.

Parallel versuchte die Große Koalition zu tricksen. Während der Rechtsausschuss zum Insolvenzverfahren noch berät, sollten im Jahressteuergesetz teilidentische
Regelungen versteckt werden.

Erst auf massiven Druck der FDP-Bundestagsfraktion hat die schwarz-rote
Koalition in letzter Sekunde die betreffende Regelung aus dem Jahressteuergesetz 2007 herausgenommen.

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