Geheimniskrämerei kommunaler Unternehmen beenden
19. Mai 2008
Gesellschaften, die zu 100% in kommunaler Hand sind, sollen ihre Entscheidungen der Öffentlichkeit zugängig machen müssen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, die Verschwiegenheitspflicht für kommunale Gesellschaften deutlich einzugrenzen.
Die Verschwiegenheitspflicht für kommunale Gesellschaften (also GmbH’s oder AGs) in 100 prozentiger kommunaler Hand, zu der private Unternehmen verpflichtet sind, ist mit aktiver Bürgerbeteiligung nicht vereinbar. Der Antrag wurde im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch, den 18.06.08 von CDU/CSU und SPD abgelehnt.
Von der Verschwiegenheit sollen nur die Entscheidungen sein, die strikte Geheimhaltung erfordern, wie zum Beispiele Personalfragen, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Kommunale Unternehmen handeln mit dem Geld der Bürger. Viele Entscheidungen kommunaler Gesellschaften berühren den Bürger, wie im Fall der Gesundheitsversorgung durch Krankenhäuser (z.B. Klinikum Starnberg GmbH) unmittelbar. Private Gesellschaften treffen ihre Entscheidungen hinter verschlossenen Türen, Kommunen leben von der Beteiligung ihrer Bürger. Der Öffentlichkeit müssen wichtige Entscheidungen der kommunalen Unternehmen zugängig sein.
Den Antrag finden sie
hier.
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