14. Juli 2010
Nach der 2. Sitzung der BMJ-Arbeitsgruppe zum Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
In der heutigen Sitzung hat das Bundesministerium der Justiz Eckpunkte zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden vorgeschlagen. Ziel ist die zügige Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, wenn Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht auf einschlägige Straftaten begründen können. Für die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte es genügen, wenn Tatsachen vorliegen, an die Ermittlungen anknüpfen können. Die Prüfung dieser Tatsachen obliegt dann den Strafverfolgungsbehörden. Nur die Strafverfolgungsbehörden können den Sachverhalt mit ihrem ausgebildeten Personal und den rechtlichen Mitteln objektiv aufklären. Bei den Ermittlungen spielen die berechtigten Interessen des Opfers und das Kindeswohl eine zentrale Rolle.
Außerdem hat das BMJ heute Eckpunkte für eine opferfreundliche Verlängerung der Verjährungsfrist im Zivilrecht vorgelegt. Um die Rechte der Opfer zu stärken, sollte die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung auf 30 Jahre festgesetzt werden. Damit würden alle zivilrechtlichen Ansprüche erfasst, die Opfer gegen Täter oder mitverantwortliche Dritte aufgrund sexuellen Missbrauchs geltend machen können. Die 30-jährige Verjährungsfrist ist die längste zivilrechtliche Verjährungsfrist und entspricht auch der längsten Frist für die Verjährung der Strafverfolgung. Die Opfer haben bei einer so langen Verjährungsfrist viel Zeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Vor allem könnten sie auch zunächst ein Strafverfahren abwarten, bevor sie ihre Ansprüche einklagen. Die neue längere Verjährungsfrist würde für alle Ansprüche gelten, die zum Zeitpunkt, zu dem die neue Frist eingeführt wird, noch nicht verjährt sind.
Die Diskussion wird intensiv und mit großem Engagement geführt. Die von mir geleitete Arbeitsgruppe wird bis zum September die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden erarbeiten und die heute vorgelegten Eckpunkte präzisieren. Wir werden dann einen Zwischenbericht für den gemeinsamen Runden Tisch am 30. September 2010 verabschieden, in dem wir unter anderem unsere Vorschläge zum Umgang mit Verdachtsfällen in Institutionen, zur Verbesserung der Stellung des Opfers im Strafprozess und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche unterbreiten.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin