15. Juli 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute in einem Interview mit dem "Münchner Merkur" ihr Konzept für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung erläutert.
Danach solle das umstrittene Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung zugunsten einer Ausweitung der primären und der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung abgeschafft werden. Darüber hinaus solle die Überwachung notorisch gefährlicher Menschen durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung gestärkt werden.
"Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird nach meinem Konzept künftig überflüssig, weil quasi ein Filter - die vorbehaltene Sicherungsverwahrung - dafür sorgt, dass notorisch gefährliche Schwerverbrecher schon bei der Verurteilung als solche erkannt werden", erläuterte die Bundesjustizministerin. Richter, die sich intensiv mit Tat und Täter befassten, würden danach künftig bereits im Strafverfahren beurteilen, ob es nach der Haft womöglich wieder zu Taten kommen könne, sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem "Münchner Merkur". Nach der jetzigen Rechtslage müssten sich während der Haft neue Tatsachen ergeben, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu ermöglichen. Das sei sehr selten der Fall, erklärte die Bundesjustizministerin. "Das schon im Verfahren zu beurteilen, bringe daher mehr Sicherheit für die Bürger mit sich."
In einem Interview mit dem "Deutschlandfunk" betonte Leutheusser-Schnarrenberger, dass nach ihrem Konzept die Sicherungsverwahrung künftig auch bei Ersttätern angeordnet werden könne. Die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung begründete die Bundesjustizministerin auch mit den dagegen anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. "Ich denke, wir geben hier mehr Sicherheit, auch mehr Rechtssicherheit, denn die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist in der Vergangenheit oft von Gerichten aufgehoben worden. Wir brauchen Konzepte, die Bestand haben", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin