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Im Zentrum steht der Schutz der Autoren

15. Juni 2010

Berliner Rede der Bundesjustizministerin zur Reform des Urheberrechts

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am Montagabend in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften zur Reform des Urheberrechts Stellung genommen. In ihrer Berliner Rede stellte die Bundesjustizministerin die Frage in den Mittelpunkt, wie der Schutz des geistigen Eigentums als Voraussetzung für kulturelle Vielfalt, Kreativität und wissenschaftliche Leistungen im Zeitalter der digitalen Revolution ausgestaltet werden kann. Leutheusser-Schnarrenberger: "Eines ist doch klar: Wir können nicht einfach die Mechanismen der analogen Welt eins zu eins auf die digitale Welt übertragen."

Leider werde die Debatte über das Urheberrecht derzeit von zwei Extremen bestimmt, sagte Leutheusser-Schnarrenberger: "Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn. Und die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen." Der Urheber selbst bleibe dagegen bei dieser Debatte meist außen vor, klagte die Bundesjustizministerin.

Dabei müsse der einzelne Autor mit seiner Persönlichkeit und Individualität zentrale Gestalt des Urheberrechts bleiben - alles andere wäre ein fataler Irrweg: "Der Kreative muss im Mittelpunkt stehen. Ihn dürfen wir nicht abspalten von seinem Werk, sein Werk dürfen wir nicht anonymisieren und auch nicht kollektiveren." Leutheusser-Schnarrenberger: "In der Ausrichtung auf den Kreativen liegt auch der Schlüssel für die Zukunft des Urheberrechts." Es müsse "das Recht des Kreativen sichern, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen". Auch in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung müsse der Staat klar Position im Interesse der Urheber beziehen.

Das Internet sei zwar ein besonders freiheitliches Medium, sagte die Bundesjustizministerin mit Blick auf die Leistungsgerechtigkeit: "Aber es muss nicht zwingend gratis sein." Freiheit im Internet dürfe nicht als Entrechtung der Kreativen missverstanden werden: "Für unautorisierte Gratis-Angebote im Internet zahlen wir langfristig alle einen hohen Preis. Millionen Kreative und deren Familien können ihren Lebensunterhalt nur deshalb bestreiten, weil es das Urheberrecht gibt."

Gleichzeitig müsse das Urheberrecht wettbewerbsneutral sein, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkteten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich würden, sei keine Frage des Rechts, sondern des Wettbewerbs: "Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist."

Mit Blick auf die Situation von Zeitungsverlegern im Internet-Zeitalter plädierte die Ministerin dafür, eine Debatte darüber zu führen, "wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen können". Es gehe ihr dabei nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden, versicherte Leutheusser-Schnarrenberger: "Es wird daher zum Beispiel kein Verbot der Verlinkung geben." Zudem müssten für ein Leistungsschutzrecht die Schranken des Urheberrechts gelten - darunter vor allem die Zitierfreiheit. Schließlich mahnte die Bundesjustizministerin: "Niemand sollte sich von der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage finanzielle Wunder erwarten. Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht Investitionsentscheidungen revidieren." Bereits am 28. Juni werde sie mit allen Verbänden über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage beraten, kündigte die Bundesjustizministerin an.

Leutheusser-Schnarrenberger wandte sich schließlich der Frage zu, wie die Durchsetzung des Urheberrechts künftig sichergestellt werden kann. Die französische Alternative zur Abmahnung, wobei nach der dritten Urheberrechtsverletzung der Internet-Zugang eines Users für einen bestimmten Zeitraum gesperrt wird, lehnte die Bundesjustizministerin ab: "Das ist keine Alternative, denn es ist ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit." Die Bundesregierung werde daher keine Initiative für Netzsperren ergreifen und keine Breitbandbeschränkungen veranlassen.

Die Legalisierung der Nutzung sämtliche Netzinhalte über eine sogenannte Kultur-flatrate lehnt Leutheusser-Schnarrenberger allerdings ebenfalls ab: "Dies wäre eine Zwangskollektivierung der Rechte, die einen gewaltigen Verteilungskampf der Urheber um die Einnahmen zu Folge hätte." Eine Kulturflatrate würde das Urheberrecht zudem auf den bloßen Vergütungsanspruch reduzieren.

Die Bundesjustizministerin plädierte stattdessen dafür, diejenigen, die eine Urheberrechtsverletzung begehen, frühzeitig zu warnen: "Das kann durchaus erzieherische Wirkung haben." Ein solches Warnhinweis-Modell komme aber nur dann in Betracht, wenn es sich technisch ohne Inhaltskontrolle und Datenerfassung realisieren lasse: "Eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens kann es nicht geben."

Die vollständige Rede können Sie hier nachlesen.

 

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