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Handel mit gestohlenen Daten darf nicht angeheizt werden

8. Februar 2010

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ihre Bedenken gegenüber dem Ankauf rechtswidrig erlangter Bankkundendaten geäußert.

Die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung beziehe sich nicht nur auf die Steuerhinterziehung, sondern ebenso auf die Verfolgung des Datendiebstahls erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. „Der Handel mit gestohlenen Daten darf durch den Ankauf des Staates nicht angeheizt werden. Der Eindruck wäre fatal, dass Anreize für die Begehung von Straftaten entstehen.“ Die Justizministerin warnte davor, sich bei der Bekämpfung von Steuerflucht in die Abhängigkeit zwielichtiger Datenlieferanten zu begeben.

Leutheusser-Schnarrenberger forderte eine engere Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung innerhalb Europas. „Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir sicherstellen, dass wir in Zukunft Beweismittel auf rechtsstaatlich einwandfreiem Weg erhalten.“

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