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Erste Lesung des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung

29. Oktober 2010 10:46

Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger erläutert in der ersten Lesung des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung die Notwendigkeit der Neuregelung.

 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Reform der Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern als "ausgewogenes Gesamtkonzept" bezeichnet: "Er richtet die Sicherungsverwahrung - strikt nach rechtsstaatlichen Konzepten - neu aus, gibt aber auch eine Antwort auf aktuelle Probleme", sagte die Bundesjustizministerin heute bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Die Sicherungsverwahrung, an der von 1995 bis 2008 immer wieder "herumgebastelt" worden sei, werde so von einer "Dauerbaustelle" zu einem "in sich geschlossenen Neubau".

"Wer seine Strafe verbüßt hat, der kann nur in Ausnahmefällen noch eingesperrt werden. Auf der anderen Seite sind berechtigte Sicherheitsinteressen der Bevölkerung in die Überlegungen mit einbezogen worden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger in der Debatte. Die Sicherungsverwahrung müsse wegen des tiefen Eingriffs in das Leben eines Verurteilten, der seine Strafe verbüßt habe, streng rechtsstaatlich ausgestaltet sein: "Sie muss also Ultima ratio bleiben."
 

Sehen Sie ihre Rede hier und die gesammte Debatte hier.

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