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Eröffnungsrede zur Berliner Datenschutzrunde

12. März 2010

Am 11. März 2010 fand die Berliner Datenschutzrunde "Initiative für einen modernen Datenschutz" statt. In der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft eröffnete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Tagung.

Schwerpunkt des Vortrages der Bundesjustizministerin waren die datenschutzrechtlichen Vorhaben in der 17. Legislaturperiode. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bezeichnete die Bundesjustizministerin als einen "großen Sieg des Datenschutzes."

Bei der Entscheidung handle es sich um ein bahnbrechendes Urteil, das sich in die Reihe der großen Entscheidungen wie zu dem Großen Lauschangriff oder dem so genannten IT-Grundrecht nahtlos einreihe. Auch vor diesem Hintergrund sei ein gesetzgeberischer Schnellschuss vollkommen unangemessen, betonte die Justizministerin.

Als die größte rechtspolitische Herausforderung bezeichnete Leutheusser-Schnarrenberger die Herausforderungen, die sich aus der digitalen Revolution ergeben. Es sei vor allem eine Chance, die neuen individuellen Freiheiten als Gestaltungsmöglichkeit zu verstehen. Gleichzeitig müsse sehr sorgfältig zwischen
Schutzbedürfnissen und Freiheitsrechten abgewogen werden. Die Selbstbestimmung des Einzelnen müsse zukünftig die Priorität des Datenschutzes sein. Zur individuellen Freiheit gehöre es auch, Daten zum Beispiel in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, aber dies müsse im "vollen Bewusstsein und Wissen um die damit
verbundenen Risiken" geschehen.Wenn die Unternehmer künftig verstärkt Transparenz in ihren Datenangeboten schaffen würden, entstehe damit ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.

Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte daher ausdrücklich den Vorschlag des Bundesinnenministers de Maizière, einen Datenbrief einzuführen, in den Unternehmen ihren Kunden jährlich Auskunft über ihre gespeicherten Daten geben. Die Bundesjustizministerin betonte, dass der Koalitionsvertrag einen neuen Weg
einschlage, mit der Verabredung auf eine Stiftung Datenschutz.

Die Stiftung Datenschutz könne öffentlichkeitswirksam mit Zertifizierungsangeboten "Vertrauen und Orientierung in einer anonymen und oftmals undurchsichtigen digitalen Welt schaffen." Wichtig sei, dass nach freiwilligen Beiträgen zum Umwelt- und Klimaschutz auch öffentlich demonstriertes Datenschutzbewusstsein
entsprechend an Stellenwert in den Unternehmen gewinne. Einer lückenlosen Verhaltens- und Leistungskontrolle am Arbeitsplatz erteilte Frau Leutheusser-Schnarrenberger eine klare Absage. Der Schutz von Arbeitnehmern beschränke sich nicht nur auf angemessene Arbeits- und Vergütungsverhältnisse,
sondern umfasse auch das Persönlichkeitsrecht. Eindeutig müsse geregelt werden, unter welchen Vorraussetzungen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Dabei könne es aber nur um solche Daten gehen, die für das Beschäftigungsverhältnis unmittelbar erforderlich sei. Datensparsamkeit, dieser
Grundsatz gelte genauso für den Staat. Bei dem elektronischen Entgeltnachweis dürfe es nicht dazu kommen, dass Informationen über Abmahnung und Streiktage gespeichert werden.

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