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Bundesjustizministerin stärkt Pressefreiheit

7. April 2010

Journalisten und deren Informanten werden zukünftig besser geschützt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute von Bundesjustizministerin Sabine LeutheusserSchnarrenberger vorgestellt.

"Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können", betonte die Bundesjustizministerin gegenüber der Welt am Sonntag. Der Entwurf schaffe "dafür die nötigen Rahmenbedingungen, indem wir das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schließen und die Regelungen zur Beschlagnahme verschärfen."

Nach dem Gesetzentwurf für einen besseren Mandantenschutz wird damit das zweite wichtige Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung verfolgt damit konsequent ihr Ziel "durch eine Neuausrichtung der Rechtspolitik und durch rechtsstaatliche Korrekturen das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen".

Das 'Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit' sieht eine Ergänzung des Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches vor. Darin wird Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Zukünftig wird ein neuer Absatz die Anwendung der 'Beihilfe zum Geheimnisverrat' ausschließen. "Danach macht sich kein Journalist mehr strafbar, wenn er lediglich ihm zugespieltes Material veröffentlicht," erläuterte die Bundesjustizministerin. Zudem würden Beschlagnahmen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert.
Der Gesetzentwurf sei "wahre Politik für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie können künftig darauf vertrauen, sich ihre Meinung aufgrund einer freien und unbeeinflussten Berichterstattung bilden zu können," betonte LeutheusserSchnarrenberger.

Zum Hintergrund:
Die Bundesjustizministerin setzt mit dem Entwurf die Vorgaben des sogenannten "Cicero"Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 um. Er ist derzeit noch in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Einwände werden allerdings nicht erwartet, da das Projekt im Koalitionsvertrag ausdrücklich verabredet wurde.
Bereits vorigen Mittwoch hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag der Bundesjustizministerin ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte beschlossen. Es schützt Rechtsanwälte und ihre Mandanten umfassender vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen.
 

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