23. März 2010
In einem heute veröffentlichten Interview mit der Frankfurter Rundschau begrüßte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die neue Praxis der bayerischen Bischöfe, künftig enger mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten, als „sehr bemerkenswert und gut“. Das zeige „dass in der katholischen Kirche eine Debatte über den Umgang mit Missbrauchsfällen in Gang gekommen ist, auch wenn der Vorstoß noch nicht von allen anderen Diözesen geteilt wird.“ Der Beschluss eröffne „allen deutschen Diözesen einen neuen Weg“, sagte die Ministerin gegenüber der Berliner Zeitung. Er sei
ein „ermutigendes Zeichen, gerade auch für die Opfer“.
Die Bundesjustizministerin begrüße in der Frankfurter Rundschau auch nochmals, dass Annette Schavan und Kristina Köhler ihren Vorschlag eines Runden Tisches aufgenommen hätten. In dem Gremium könnten Prävention und Aufarbeitung der Vergangenheit gemeinsam angegangen werden. Leutheusser-Schnarrenberger halte den Runden Tisch der Bundesregierung deshalb für „ein gutes Vorhaben“, das sie „mit voller Kraft unterstütze“.
Das Konzept solle am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Auf politischer Ebene werde eine Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist geprüft. „Diese Frist sollten wir meines Erachtens verlängern“, sagte die Ministerin. Während strafrechtlich eine Verjährungsfrist von zehn beziehungsweise 20 Jahren ab dem 18. Lebensjahr des Opfers gelte, und dies ausreichend sei, sehe die Regel im Zivilrecht bisher lediglich eine Frist drei Jahren ab dem 21. Lebensjahr vor.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin