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100 Tage Bundesjustizministerin

4. Februar 2010

In den ers­ten 100 Tagen wur­den die Wei­chen ge­stellt, um das Ver­trau­en der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in den Rechts­staat zu­rück­zu­ge­win­nen.

Statt die staat­li­chen Über­wa­chungs­be­fug­nis­se durch immer neue Si­cher­heits­ge­set­ze auszu­wei­ten, wer­den die Frei­heits­rech­te des Ein­zel­nen wie­der in den Mit­tel­punkt ge­rückt.

Als ers­tes kon­kre­tes Pro­jekt zur Stär­kung der Bür­ger­rech­te ist be­reits der Ge­setz­ent­wurf zur Än­de­rung des § 160a StPO auf den Weg ge­bracht: Zu­künf­tig wird das Man­dan­ten­ge­heim­nis ge­stärkt - da­durch wer­den die­je­ni­gen, die bei ihrem An­walt um Rat und Hilfe su­chen, bes­ser vor staat­li­chen Über­wa­chungs­maß­nah­men ge­schützt. Die freie und un­ge­hin­der­te Kom­mu­ni­ka­ti­on des Man­dan­ten mit sei­nem An­walt - nicht nur mit dem Straf­ver­tei­di­ger - muss frei von staat­li­cher Aus­for­schung mög­lich sein.

Dem­nächst wird ein Ge­setz­ent­wurf fol­gen, der die Re­ge­lun­gen über Be­schlag­nah­men bei Jour­na­lis­ten ver­schär­fen und si­cher­stel­len soll, dass diese Be­rufs­grup­pe bei Ver­öf­fent­li­chun­gen von zu­ge­spiel­tem Ma­te­ri­al nicht mehr wegen Bei­hil­fe zum Ge­heim­nis­ver­rat ver­folgt wer­den kann. Da­durch wird die Pres­se­frei­heit er­heb­lich ge­stärkt.

Im Be­reich des In­ter­nets ge­win­nen wir Ver­trau­en zu­rück, in dem wir zei­gen, dass der ef­fek­ti­ve Kampf gegen kin­der­por­no­gra­fi­sche In­hal­te auch ohne Zen­sur und Netz­sper­ren mög­lich ist.

Auch viele an­de­re Be­rei­che der Rechts­po­li­tik wer­den ziel­stre­big an­ge­gan­gen: Aus der Fi­nanz­markt­kri­se müs­sen die rich­ti­gen Leh­ren ge­zo­gen wer­den. Eine Re­ak­ti­on ist, die Ver­jäh­rungs­frist für Haf­tungs­an­sprü­che im Ak­ti­en­recht zu ver­län­gern. Au­ßer­dem wird zur Er­leich­te­rung der Sa­nie­rung not­lei­den­der Un­ter­neh­men das In­sol­venz­plan­ver­fah­ren ge­än­dert. Um Grün­dern eine zwei­te Chan­ce zu er­mög­li­chen, wol­len wir die "Wohl­ver­hal­tens­pha­se" bei der Ver­brau­cher­insol­venz von sechs auf drei Jahre ver­kür­zen.

In der Ge­sell­schafts- und Fa­mi­li­en­po­li­tik - etwa im Be­reich des Vor­mund­schafts­rechts - sind wir vor­an­ge­kom­men. Kin­des­miss­hand­lung und Ver­nach­läs­si­gung wer­den wir durch bes­se­ren per­sön­li­chen Kon­takt des Be­treu­ers zum Kind ent­ge­gen­wir­ken. Die Zahl der von einem Amts­vor­mund be­treu­ten Mün­del wird auf höchs­tens 50 be­grenzt. Heute sind es oft weit über 100. Re­gel­mä­ßig, mög­lichst ein­mal im Monat, sol­len künf­tig Tref­fen statt­fin­den. Im Fa­mi­li­en­recht wird die Si­tua­ti­on von Vä­tern un­ehe­li­cher Kin­der ver­bes­sert. Sie er­hal­ten ein Mit­spra­cherecht bei der el­ter­li­chen Sorge.

Auch der Ver­brau­cher­schutz wird deut­lich ver­bes­sert. Unter an­de­rem wer­den die Rech­te im Be­reich der Ver­brau­cher­ver­trä­ge durch klare Re­geln ge­stärkt. So ist ein Ziel - etwa im Bau­ver­trags­recht - zen­tra­le Punk­te wie die Preis­bil­dung, die Män­gel­ge­währ oder die Ab­si­che­rung von Un­ter­neh­men und Bau­her­ren ge­setz­lich zu re­geln.

Als wei­te­re Maß­nah­men wer­den die Ver­brau­cher bei Ge­schäf­ten im In­ter­net zu­künf­tig bes­ser ge­schützt, Kre­dit­neh­mer in ihren Rech­ten ge­stärkt und die Si­tua­ti­on über­schul­de­ter Bür­ger ver­bes­sert. Kla­re­re Re­geln und Ver­ein­fa­chun­gen bei den In­for­ma­ti­ons­pflich­ten für Un­ter­neh­men wer­den zudem für mehr Ver­ständ­nis bei den Ver­brau­chern sor­gen.

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