16. Februar 2010
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im Wochenmagazin Focus zu Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise: „Politisch müssen wir dem Eindruck entgegentreten, dass manche nur Chancen hatten ohne Risiken, dass Gewinne privatisiert wurden und Verluste auf den Steuerzahler umgelegt. Wir werden die Verjährungsfristen verlängern, damit die Haftung von Managern nicht an juristischen Problemen scheitert“.
Fehlentwicklungen sieht Leutheusser-Schnarrenberger bei der Vorstandsvergütung. Im Gegensatz zu Familienunternehmen lege bei börsennotierten Gesellschaften nicht der Eigner, sondern der Aufsichtsrat
die Gehälter fest. „Offenbar haben da einige etwas zu großzügig das Geld anderer Leute verteilt.“ Deshalb sei es gut, dass die Hauptversammlung jetzt das Recht habe, sich zu Vergütungsfragen zu positionieren.
Die Bundesjustizministerin sprach sich gegen Obergrenzen für Gehälter aus. Allerdings müsse Politik dafür sorgen, dass die Mechanismen des Marktes funktionieren: „Da gab es Defizite. Gerade hat die Bundesregierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, um die Banken- und Versicherungsaufsicht zu stärken.“ Die Neuregelung ermögliche die Überwachung von Vergütungssystemen nicht nur auf Vorstandesebene sondern auch bei Investmentbankern unterhalb des Vorstands.
Auch die Wirtschaft selbst sieht die Ministerin in der Pflicht: „Gerade Bankmanager werden viel tun müssen, um das verlorene Vertrauen wieder aufzubauen. Das erwarten wir von ihnen.“
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin