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Was den Menschen heilig ist – Religionen und Werte im Wandel

23. September 2009

Leitkultur, Verfassungspatriotismus und Wertepluralismus

 Vortrag

von

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Im Rahmen des Zukunftsforums Bayreuth

Was den Menschen heilig ist – Religionen und Werte im Wandel

am

18. Oktober 2008 in Bayreuth

Exzessive Gewalttätigkeit junger Menschen mit überproportionaler Beteiligung von Jugendlichen aus Migrantenfamilien;

Randale und Gewalt an Deutschen Grosstadtschulen;

Nationalistisch und antisemitisch motivierte Übergriffe und Delikte an vielen Orten;

11% der niedersächsischen und 9% der hessischen Jugend würden NPD wählen, wären sie denn wahlbe­rechtigt;

kurzum: Sprach-, Bildungs- und Integrationsdefizite junger Menschen, vor allem solcher, die sozial schwa­chen und bildungsfernen Schichten angehören;

schon wird befürchtet, dass sich in Deutschland Paral­lelgesellschaften bilden und dauerhaft verfestigen;

Empörung der Muslime, die sich an Karikaturen des Propheten Muhammed entzünden und auf kulturell geprägte Differenzen in der Bewertung wesentlicher Freiheitsrechte deuten.

So oder so ähnlich lauten die Inhalte der Alarmmeldungen, die in mehr oder weniger ausgeprägten Wellen die mediale Öffentlichkeit und damit auch die Politik beschäftigen.

Es ist unschwer zu erkennen, dass sich hinter all diesen Problemen die Frage nach dem verbirgt, was die Gesell­schaft zusammenhält: Die Frage also nach der Art und Möglichkeit eines Identität und Zusammenhalt stiftenden, verbindlichen Gerüstes, an dem alle Bürgerinnen und Bür­ger Halt und Orientierung finden können.

Es überrascht deshalb auch nicht, dass neben den Versu­chen, die Einbürgerungswürdigkeit von Zuwanderern durch zuweilen skuril anmutende Tests oder Fragenkataloge zu ermitteln, nun auch wieder das Fehlen eines deutschen Na­tionalbewusstseins, das Fehlen patriotischer Gesinnung beklagt wird.

Im wesentlichen sind es zwei als alternativ gedachte Kon­zepte, die in diesem Zusammenhang die öffentliche Dis­kussion beleben und von denen man sich die gewünschte gesellschaftliche Integrationsfunktion erhofft: deutscher Pat­riotismus und deutsche Kultur.

Patriotismus und Kultur, beides Begriffe, die, zumal wenn sie um die Adjektive „deutsch“ erweitert und miteinander verschränkt werden, von der wenig rühmlichen deutschen Geschichte vor allem der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts schwer belastet sind.

Verweisen sie doch beide auf die oft als „Sonderbewußt­sein“ beschriebene, im 19. Jahrhundert von der deutschen Romantik und dem deutschen Idealismus vorgeprägte Geisteshaltung, mit der sich in der Folge ein vorgestelltes spezifisch deutsches Identitätsbewusstsein aggressiv von dem als dekadent und krämergeistig diskreditierten der westlichen Staaten abzusetzen suchte.

Ein deutscher Patriotismus, gegen den sich schon Heinrich Heine gewendet hatte, in dem er bitter beklagte, „dass der Patriotismus des Deutschen darin besteht, dass sein Herz enger wird, dass es sich zusammenzieht wie Le­der in der Kälte, dass er das Fremdländische hasst, dass er nicht mehr Weltbürger, nicht mehr Europäer, sondern nur ein enger Deutscher sein will“.

Ein Identitätsbewusstsein, das, in den Worten Wolf Lepe­nies’ „trotzig die Romantik gegen die Aufklärung, den Stän­destaat gegen die Industriegesellschaft, das Mittelalter ge­gen die Moderne, die Kultur gegen die Zivilisation, die In­nerlichkeit gegen die Außenwelt, Gemeinschaft gegen Ge­sellschaft und das Gemüt gegen den Intellekt (setzte)“und damit letztendlich Anschlussfähigkeit an die furchtbare Übersteigerung des Völkisch-Nationalen im deutschen Na­tionalsozialismus gewann.

Bereits dem daraus entspringenden aggressiven Kulturpat­riotismus zu Beginn des Ersten Weltkrieges, der von na­hezu der gesamten deutschen Geisteselite nicht als Macht-, sondern als finaler Geistes- und Kulturkampf übersteigert wurde, folgte nach der deutschen Niederlage alsbald die Ernüchterung.

Eine Ernüchterung, die die Liberalen und Mitbegründer der Deutschen Demokratischen Partei, Walther Rathenau und Hugo Preuß, zu dem Vorschlag veranlassten, das Wort „Kultur“ aus dem deutschen Wortschatz zu streichen.

Erst recht kann es also nicht verwundern, dass nach den traumatischen Erfahrungen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft der historisch diskreditierte spezifisch deutsche Patriotismus und die ebenso diskreditierte spezi­fisch deutsche Kultur in der neugegründeten Bundesrepu­blik einem Tabu anheim fielen.

Es war Dolf Sternberger, einer der Nestoren der bundesre­publikanischen Politikwissenschaft, der im Rückblick auf die unter demokratischen Gesichtspunkten vielversprechende erste Gründungsdekade der Bundesrepublik im September 1959 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zei­tung erstmals das über den Patriotismus verhängte Tabu gebrochen hat.

Angeregt durch die vom damaligen Bundestagspräsidenten, Eugen Gerstenmeier, in seiner Laudatio für den scheiden­den Bundespräsidenten Theodor Heuss verwendete Formel „Er hat sich um das Vaterland verdient gemacht“, verweist Sternberger auf die ursprüngliche Symbiose von patrioti­schem und republikanischem Bewusstsein, die einen ver­nünftigen und von den chauvinistischen Exzessen der deut­schen Vergangenheit befreiten Patriotismus ermögliche.

Einen geläuterten Patriotismus, den Sternberger in der Folge Verfassungspatriotismus nennen wird.

Um diesem Begriff etwas näher zu kommen, sei zunächst eine aus der Antike stam­mende, dem griechischen Komödiendichter Aristophanes zugeschriebene und Jahrhunderte später von dem römi­schen Philosophen und Politiker Cicero aufgenommene Aussage zitiert.

Beide Autoren waren übereinstimmend der Meinung, dass „patria est, ubicumque est bene“, was zu deutsch etwa heißt: „Mein Vaterland ist da, wo es mir gut geht“.

Auf dem Hintergrund des in der spezifisch deutschen Tradi­tion tief verwurzelten, völkisch-nationalen Begriffs von Va­terland wird und mag diese Aussage irritieren.

Anzunehmen, dass dieses „Mein Vaterland ist da, wo es mir gut geht“ hierzulande weniger als Ausdruck patriotischen Denkens, viel eher aber als Ausweis eines schnöden, ganz und gar unpatriotischen Eigennutzdenkens verstanden werden könnte.

Tatsächlich sieht die konservative Rechte, wie etwa Josef Schüsslburner darin „ein Kennzeichen des Verfassungspatriotimus, bei dem die Loyalität zum eigenen Volk und Staat im Ergebnis in einem gewissen Verhältnis zum Einkommen, das heißt, zu den materiellen Werten steht“.

Sieht man das so, dann wären die Autoren Aristophanes und Cicero geradezu „vaterlandslose Gesellen“ gewesen, was sie natürlich ganz und gar nicht waren.

Nun muss man gegen eine solche Sicht nicht erst das Ar­gument bemühen, dass aus dem altgriechisch-sprachlichen und dem inhaltlichen Zusammenhang, in dem Cicero dieses Zitat in seinen fiktiven „Gesprächen in Tusculum“ verwen­det, das egoistisch-unpatriotisch anmutende „Gutgehen“ sehr viel mit Recht, Rechtssicherheit und Freiheit, mit „Frei­sein“ zu tun hat.

Schon deshalb konnte der Satz „Vaterland ist da, wo es mir gut geht“ in der Zeit mit einiger philologischer Berechtigung in die besser bekannten Aphorismen „man liebt nur, was einen in Fryheit setzt“, so Friedrich Schiller an seinen Freund Fichte, oder „ubi libertas, ibi patria“, „wo Freiheit ist, ist mein Vaterland“, Carl Schurz, oder in das La Bruy­ere“sche Wort „es gibt kein Vaterland in der Despotie“ ab­gewandelt werden.

Abgesehen von solcher Philologie, kann nur böswillig ver­kannt werden, und darauf kommt es hier in erster Linie an, dass die Zitate des Aristophanes und des Cicero zumindest die Denkmöglichkeit eines für uns bis heute eher fremden Vaterlands- und Patriotismusverständnisses andeuten.

Eines Verständnisses nämlich, das gänzlich auf völkisch-nationale Bezüge verzichten kann.

Eines Verständnisses, das das Prädikat „Vaterland“ nicht an Ethnizität, also an Volkszugehörigkeit und Abstammung, sondern an seine verfasste republikanische Staatlichkeit, also an die in ihm herrschenden politischen, rechtlichen und vielleicht auch sozialen Verhältnisse knüpft.

Aber nicht nur in grauen Vorzeiten, sondern auch in der deutschen Neuzeitgeschichte, die, wie vorne schon ange­merkt, nicht durch ausgeprägte nationalistische Abstinenz geprägt war, finden sich viele Belege dafür, dass die Beg­riffe Vaterland und Patriotismus auch ohne völkisch-natio­nale Referenzen gedacht werden können und gedacht wor­den sind.

Ganz ähnlich wie bei Cicero laufen solche Belege mehr oder weniger alle auf einen politischen Begriff von Vater­land hinaus, der Staat und Patriotismus an das Bürgersein bindet, was zeitweilig sogar zur synonymen Verwendung der Begriffe Bürger und Patriot geführt hat.

Es kann nicht überraschen, dass die in diese Richtung ge­henden Fassungen von Vaterland und Patriotismus zwar nicht nur, aber doch besonders eng mit den im Zuge der französischen Revolution und der europäischen Aufklärung aufbrechenden republikanischen, liberalen und demokrati­schen Bewegungen und Bestrebungen verbunden waren.

Diese konnten sich an die kosmopolitischen Seiten der deutschen Klassik anlehnen und richteten sich fast immer gegen die konservativen und restaurativen Beharrungs­kräfte, gegen die Politiken des Festhaltens an feudal-obrig­keitsstaatlichen Herrschaftsformen.

Gegen Herrschaftsformen also, die sich bekanntlich in den deutschen Ländern ungewöhnlich lange halten konnten und die vor allem in der dem Wiener Kongress folgenden und von der deutschen Spät- und Neoromantik letztendlich mit­getragenen Restauration der Gründerzeit zunehmend von chauvinistischen, antisemitischen und eben nationalisti­schen Ideologien und Patriotismusvorstellungen gestützt wurden.

Auf diesem hier nur punktuell aufgehellten gedanklichen Hintergrund mag nun die Wortschöpfung Dolf Sternbergers, der „Verfassungspatriotismus“, Plausibilität gewinnen.

Dolf Sternberger, hatte den Begriff „Verfassungspatriotis­mus“ 1982 in einer Rede anlässlich des 25-jährigen Beste­hens der Akademie für Politische Bildung geprägt.

Zur Einführung in das von ihm entworfene, oder besser, wiederentdeckte Konzept bezieht er sich dort unter ande­rem auf den Literaten und Philosophen Thomas Abbt.

Der in Ulm geborene Thomas Abbt lebte in der Regierungs­zeit Friedrichs des Großen, also um die Mitte des 18. Jahr­hunderts vor Beginn der Französischen Revolution.

Er verkehrte über eine krankheitsbedingt allerdings nur kurze Zeit in politisch-literarischen Zirkeln der sogenannten Berliner Aufklärung, wodurch er enge und zum Teil freund­schaftliche Kontakte zu damals hochangesehenen Männern wie Friedrich Nicolai, Moses Mendelson und Gotthold Eph­raim Lessing knüpfen konnte.

Dieser Thomas Abbt wird von Sternberger unter anderem mit zwei besonders prägnanten Sätzen zitiert: Der erste lautet: „Die Stimme des Vaterlandes kann nicht mehr er­schallen, wenn einmal die Luft der Freiheit entzogen ist.“

Und der zweite Satz heißt: „Wenn mich die Geburt oder meine freie Entschließung mit einem Staate vereinigen, dessen heilsamen Gesetzen ich mich unterwerfe, Geset­zen, die mir nicht mehr von meiner Freiheit entziehen, als zum Besten des ganzen Staates nötig ist, alsdann nenne ich diesen Staat mein Vaterland.“

In diesen beiden Zitaten kommt in den Worten Sternbergers „ein ausschließlich politischer, genauer gesagt: ein verfas­sungspolitischer Vaterlandsbegriff zum reinen Ausdruck, in dem einzig von den Gesetzen des Staates und der Freiheit der Person, nicht aber von Volk und Land die Rede ist“.

Sternberger betont ausdrücklich, dass er mit Hilfe der Abbt’schen Worte nicht die Absicht verfolge, „die Wandlungen des Vaterlandsbegriffs und die Geistes­geschichte des Patriotismus um ihrer Selbstwillen nachzu­skizzieren“.

Vielmehr gehe es ihm darum, „an einem schönen, deutschen Exempel darzutun, dass es einen politischen Patriotismus oder doch eine politische Vorstellung von Pat­riotismus gegeben hat, längst bevor er sich auf die Nation und auf den Nationalstaat fixiert habe.“

Das „Vaterland sei nicht der dunkle, undurchdringliche Mutterschoß, als welchen Leopold Ranke in einer Art kon­servativer Mystik die Nationalität verstand – oder vielmehr dem Verstand entzog“.

Das Vaterland sei eben „kein dunkles mythisches und mys­tisches Wesen, worin alle Personalität, alle individuelle Freiheit versinke, sondern gerade dadurch ausgezeichnet, dass wir in ihm dank seiner „heilsamen Gesetze“ das heißt, dank seiner Verfassung, die „Luft der Freiheit“ atmen kön­nen .

Anlässlich eines Kolloquiums über Patriotismus zum 80. Geburtstag Dolf Sternbergers erläutert dieser nochmals seinen auf den Verfassungsstaat gerichteten Patriotismus, mit einer allerdings missverständlichen Äußerung.

Verfassungspatriotismus, so Sternberger damals, sei nicht als Notbehelf, als Ersatz für einen nationalen Patriotismus gedacht.

Vielmehr solle gezeigt werden, dass Patriotismus in einer europäischen Haupttradition schon immer und wesentlich etwas mit Staatsverfassung zu tun hatte.

Patriotismus sei ursprünglich und wesentlich Verfassungs­patriotismus gewesen.

Und so könne Patriotismus heute in der Bundesrepublik Deutschland noch und wieder Verfassungspatriotismus sein.

Reflektiert man nun die hier nur fragmentarisch wiederge­gebenen Gedanken Sternbergers, dann sollte es unmöglich sein im Verfassungspatriotismus etwas anderes zu sehen als den Gegenentwurf zu dem in der deutschen Vergan­genheit entstandenen und hinreichend diskreditierten völ­kisch-nationalen Patriotismus.

Trotz der oben angeführten missverständlichen Äußerung Sternbergers, wonach der Verfassungspatriotismus kein Ersatz für nationalen Patriotismus sei, müssen dies viele andere so empfunden haben.

Denn sonst hätte der Begriff des Verfassungspatriotismus in der Folge nicht die selbst für seinen Entdecker höchst er­staunliche Karriere machen können.

Jedenfalls gab es in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts kaum eine Fest­ansprache, die sich im näheren oder weiteren mit der Iden­tität der Deutschen oder der Staatlichkeit Deutschlands befasste, die nicht den Begriff des Verfassungspatriotismus aufgegriffen und zustimmend verwendet hätte.

Statt vieler möglicher Belege für diese Karriere sei hier nur auf die Rezeptionen des Verfassungspatriotismus seitens des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsä­ckers und Jürgen Habermas’ hingewiesen.

Richard von Weizsäcker hatte 1987 anlässlich des oben be­reits genannten Kolloquiums Sternbergers Begriffsprägung geradezu in den Rang einer Wahrheit gehoben und sich gewiss gezeigt, „dass mit der Verfassung als Aufgabe, der Patriotismus wieder einen Gegenstand be­kommen habe, an dem er sich orientieren könne“

Und Jürgen Habermas greift im Rahmen des Historiker­streits den Begriff auf und baut ihn, um eine schöne Kantia­nische Ausdrucksweise zu benutzen, in „weltbürgerlicher Absicht“ in einen postnationalen Zusammenhang ein.

Gegen eine schuldentlastende Interpretation der jüngeren deutschen Geschichte gewendet und mit Blick auf die Ein­gliederung der Bundesrepublik in die Europäische Union und die westliche Wertegemeinschaft sowie mit Blick auf die unvermeidliche Transformation Deutschland vom Natio­nal- zum Verfassungsstaat stellt Habermas fest, „dass der einzige Patriotismus der uns dem Westen nicht entfremdet, nur ein Verfassungspatriotismus sein kann“.

Kurzum: Von unbedeutenden, singulären Ausnahmen vor allem in den äußerst rechten Randbereichen der Politik ab­gesehen, wurde der Verfassungspatriotismus durchweg und parteienübergreifend angenommen.

Er gewann in kurzer Zeit und im beachtlichen Umfange Po­pularität.

Die deutsche politische Linke, die sich bis dahin mit dem geschichtlich diskreditierten Begriff von Patriotismus schwer getan hatte, sah im Verfassungspatriotismus das den Ka­tastrophen der deutschen Geschichte angemessene Ge­rüst, das auch in einer individualisierten und kulturell zu­nehmend pluralisierten Gesellschaft Identität stiften und Zu­sammenhalt zu befördern versprach.

Umgekehrt konnte die deutsche politische Rechte mit Ge­nugtuung feststellen, dass mit der Einführung des Begriffs Verfassungspatriotismus ein für allemal das bis dahin über die Begriffe Vaterland und Patriotismus verhängte und weitgehend respektierte Tabu zerbrochen war.

Und doch sollte sich die überaus positive politische und wissenschaftliche Rezeption des Begriffs sehr schnell und zwar bemerkenswerterweise mit der weltpolitischen Wende und der deutschen Vereinigung grundlegend und abrupt in oftmals radikale Ablehnung verwandeln:

Nicht nur im konservativen Lager wurden viele Stimmen laut, die die identitätsstiftende Kraft des kürzlich noch viel­fach gepriesenen Verfassungspatriotimus bestritten.

So wurde Verfassungspatriotismus für Wolfgang Schäuble „eine zu dürre Grundlage“, für Herrmann Lübbe ein „ätheri­sches Gebilde“, für Klaus von Dohnany eine „merkwürdige Verirrung“, für Helmut Schmidt „zu kurz greifend“ und für Ralf Dahrendorf eine „Kopfgeburt“, um nur einige der abfäl­ligen Urteile aus dem wiedervereinigten Deutschland zu zi­tieren.

Ganz zu schweigen von den Stimmen des politisch weit rechts stehenden Lagers, wie etwa die des bereits ge­nannten Josef Schüsslburner, für den Verfassungspatrio­tismus einfach nur „potenzieller Landesverrat“ ist.

Es ist interessant festzustellen, dass sich die über solche Schlagworte hinausgehende kritische Beschäftigung mit dem Verfassungspatriotismus, freilich ohne sich der Mühe einer ernsthaften teleologischen Auslegung Sternbergers zu unterziehen, unterstellt, dass dieser eigentlich am National­patriotismus festgehalten und ihn lediglich um einen auf die Verfassung bezogenen Aspekt habe erweitern und berei­chern wollen.

So etwa Volker Kronenberg in seiner Habilitationsschrift, der zu Folge der Verfassungspat­riotismus nicht als „Substitut“ eines nationalen Patriotismus, sondern als „komplementäre Identifikationsform einer konkreten, freiheitlichen und historisch-verantwortungsvol­len Republik konzipiert sei.

Oder noch deutlicher der Erziehungswissenschaftler Ulrich Sarcinelli, der sagt, dass es beim Verfassungspatriotismus nicht um ein Surrogat für den in Deutschland so schwer diskreditierten Patriotismus, sondern lediglich darum gehe, den Nationalpatriotismus „humanistisch, das heißt, univer­salistisch zu kontrollieren“.

Wäre das aber so, dann hätte man, und dann hätte Dolf Sternberger auf alle Überle­gungen zum Verfassungspatriotismus verzichten können.

Verfassungspatriotismus liefe auf die schlichte Forderung hinaus, wie auch immer geartete „patriotische Umtriebe“ unter besondere Beobachtung des Verfassungsschutzes zu stellen.

Selbst die oben zitierten schlagwortartigen Bedenken, wo­nach der Verfassungspatriotismus eine Kopfgeburt sei, kurz, die Herzen der Menschen nicht erwärme usw., hätten sich selbst ad absurdum geführt.

Denn Verfassungspatriotismus als lediglich verfassungs­rechtliche Aufladung eines völkisch-nationalen Patriotismus zu begreifen, würde an dessen Inhalten und Bezugspunk­ten nichts ändern und die heftige Kritik an ihm hätte keinen Gegenstand.

Das Bemühen, den statt auf die völkische Nation bezoge­nen auf die republikanische Verfassung gerichteten Patrio­tismus als den in der europäischen Tradition „ursprüngli­chen“ und „wesentlichen“ auszuweisen, machte keinen Sinn.

Verfassungspatriotismus kann insofern nicht lediglich als Ergänzung eines ethnisch-nationalen Patriotismus verstan­den werden.

Im Gegenteil, es sollte mit ihm gezeigt werden, dass Patrio­tismus seinem Ursprung und Wesen nach immer schon Verfassungspatriotismus war: Patriotismus ist historisch äl­ter als jede Nationalstaatlichkeit.

Verfassungspatriotismus ist also ein Patriotismus, der von dem in der deutschen Tradition so ausgiebig gepflegten völkisch-nationalen Patriotismus zugeschüttet und ver­schüttet war, nun aber wieder freigelegt und als solcher heute „in der Bundesrepublik Deutschland noch und wieder zur Geltung gebracht werden kann“.

Ich halte deshalb die Überlegung, beim Verfassungspatrio­tismus handele es sich lediglich um die verfassungsrechtli­che Kontrolle des auf die völkische Nation bezogenen Pat­riotismus, für einen nicht mit offenem Visier durchgeführten Versuch der Begriffsvereinnahmung.

Eine Begriffsvereinnahmung, um das Konzept „Verfas­sungspatriotismus“ letztlich ins Leere, ins Belanglose laufen lassen zu können.

Dass solche Versuche, den Verfassungspatriotismus zu diskreditieren, just mit der deutschen Wiedervereinigung begonnen haben, mag ein Licht darauf werfen, worum es in der Diskussion um ihn in Wirklichkeit geht.

Die deutsche Wiedervereinigung, so etwa der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst Böckenförde, sinngemäß, habe die Nation, die deutsche Nation, wieder auf die politische Bühne zurückgebracht und aus der tei­lungsbedingten Quarantäne entlassen, so dass der Rück­griff auf das emotional bindungsfähige Wir-Bewusstsein der Nation nicht mehr umgangen werden könne.

Es ist dieser romantisch-gedankliche Hintergrund, auf dem die Ablehnung und Skepsis gegenüber dem Verfassungs­patriotismus zu sehen sind.

Verfassungspatriotismus würde es erschweren, wenn nicht unmöglich machen, die mit der Globalisierung, der zuneh­menden Mobilität, der Zuwanderung, der kulturellen Vielfalt und der europäischen Integration Deutschlands unaus­weichlich gewordene Transformation nicht allein des deut­schen Staates vom Nationalstaat zum Verfassungsstaat länger zu ignorieren.

Deshalb auch die besonders harsche Kritik an und Ableh­nung jener Funktion, die Jürgen Habermas dem Verfas­sungspatriotismus einräumt, hatte der doch den Verfas­sungspatriotismus genau dieser europäischen und weltbür­gerlichen Anschlussfähigkeit wegen als den einzig mögli­chen und angemessenen bezeichnet.

Es soll also unbedingt an der realitäts- und insoweit zu­kunftsblinden Festschreibung und romantischen Fiktion un­abänderlicher homogener deutscher Nationalstaatlichkeit festgehalten werden.

Ein Bestreben, dass überraschenderweise selbst führende sozialdemokratische Politiker, wie den ehemaligen Bun­destagpräsidenten Wolfgang Thierse dazu bringt, das We­sentliche des Gemeinwesens tief im Bauch der Nation, also, so wird er in der FAZ zitiert, „im Raum der Emotionen, des Leiblichen, des Symbolischen“ ertasten zu wollen.

Ein Bestreben, dass zum Beispiel Wolfgang Schäuble dazu veranlasst, mit Nachdruck und vermutlich unter absichtli­cher Verkennung der von Ferdinand Tönnies schon vor mehr als 100 Jahren hinreichend abgeklärten typologischen Differenzen, die deutsche Gesellschaft partout als Gemein­schaft, mehr noch, als „Schicksalsgemeinschaft“ zu fassen.

Als eine Gemeinschaft, so die Vorstellung, die allein in der Lage sei, die Herzen der Menschen erwärmen, Loyalität er­zeugen und Patriotismus generieren zu können.

Es scheint mir in diesem Zusammenhang höchst bemer­kenswert, dass die von Wolfgang Schäuble angepriesenen Gedanken des Kölner Staatsrechtler Otto Depenheuer in die gleiche Richtung weisen.

Der Kölner Staatrechtler Otto Depenheuer scheut nicht einmal davor zu­rück, an die Stelle des vergleichsweise rationalen, ver­tragstheoretisch begründeten ein, wie er selbst sagt, ro­mantisches Staatsverständnis zu setzen.

Ein auf Homogenität, auf Aussonderung des Fremden im Carl Schmitt’schen Sinne zielendes Staatsverständnis, das der, wie Depenheuer meint, „Opfervergessenheit“ des libe­ralen Verfassungsstaats einen romantischen Staat gegen­überstellt, der um seiner Selbstbehauptung willen, den Bür­gern alle Opfer, selbst das Opfer ihres Lebens abverlangen kann.

Man merkt es: Da ist er wieder, der Staat als dunkles mythisches und mystisches Wesen, in dem das Individuum und seine individuelle Frei­heit versinkt, um noch einmal Dolf Sternheimer zu zitieren.

Da ist er also wieder, der metaphysische Staat als „Ge­danke Gottes“, der Nationalstaat als „geistige Wesenheit, der sich notwendig und der Idee nach von allen anderen unterscheidet“, wie Leopold von Ranke es geradezu eupho­risch zum Ausdruck bringt.

Wer aber heutzutage ei­nem solchen überkommenen Staatsverständnis frönt, wer Loyalität und Patriotismus über kulturelle und ethnische Homogenität herstellen will, der ist nicht mehr von dieser Welt: Der setzt sich und unsere Gesellschaft der großen Gefahr aus, wieder in der gestrigen zu landen.

Diesen Vorwurf müssen sich meiner Ansicht nach die Uni­onsparteien insgesamt machen lassen, sofern sie hartnä­ckig an ihrem gegen den Verfassungspatriotismus gerich­teten Konzept der deutschen Leitkultur festhalten.

Man mag sich erinnern: Die Unionsparteien hatten anlässlich einer ähnlich moti­vierten Diskussion, wie wir sie hier und heute führen, den von dem Leiter des Zentrums für Türkeistudien, Bassam Tibi, 1998 geprägten Begriff der europäischen Leitkultur, geradezu begierig übernommen und auf den Begriff der „deutschen Leitkultur“ verengt.

Es waren vor allem Friedrich Merz und der brandenburgi­schen Innenminister Jörg Schönbohm, die sich als Ver­fechter des Gedankens hervortaten, alle Bürgerinnen und Bürgern, vor allen aber die nach Deutschland zugewan­derten Menschen auf die deutsche Leitkultur als Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu verpflichten.

Seither sind einige Jahre vergangen, die die Unionsparteien vergeblich damit verbracht haben, den Begriff der deut­schen Leitkultur mit Inhalten zu füllen, also die nahelie­gende Frage zu beantworten, worin und woraus denn die deutschen Leitkultur bestehe.

Das Ergebnis dieses Nachdenkens sollte sich in dem von der CDU über lange Zeit erarbeiteten und im Dezember 2007 beschlossenen Grundsatzprogrammentwurfs niederschlagen.

Trotz der augenscheinlichen Ergebnislosigkeit dieses Nachdenkens hält die CDU ausweislich ihrer Grundsatz­programms am Konzept der Leitkultur als Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts fest, mit allerdings einer nicht unwesentlichen Änderung.

Und zwar hat sich wohl die vor allem vom jetzigen Bun­destagspräsidenten Norbert Lammert vertretene Auffas­sung durchgesetzt, dass der Begriff der deutschen Leitkul­tur, um seiner erwünschten integrativen Leistungsfähigkeit willen, auf das ausgrenzende Adjektiv „deutsche“ verzichten müsse.

Man mag nun diesen Verzicht als Beleg für eine gewisse, bei der CDU gewachsene Einsichtigkeit in die mangelhafte integrative Leistungsfähigkeit und Tauglichkeit des Leitkul­turkonzepts ansehen, die Antwort auf Frage nach den In­halten der Leitkultur ist allerdings damit um keinen Deut leichter geworden.

Durchforstet man nun das CDU-Grundsatzprogramm nach möglichen Antworten auf diese Frage, dann verbleibt eine Aufzählung der im deutschen Grundgesetz verbürgten Grund- und Freiheitsrechte, also genau jener Gewährungen und Gewährleistungen, die der auf die Verfassung gerich­tete Patriotismus im Auge hat.

Zwar konzediert etwa Norbert Lammert dass die „geltende Verfassung und die geltenden Gesetze“ oder der „normati­ven Konsens“ als Grundlage des gesellschaftlichen Zu­sammenhalts richtig und wichtig sei.

Aber, so fährt er trotzig gegen den Verfassungspatriotismus gewendet fort, „genau so richtig und oft verdrängt werde, dass Verfassung und Gesetze kulturelle Vorausset­zungen haben und nicht vom Himmel gefallen sind“.

Nun, ich denke, nach dem Gesagten konnte deutlich werden, dass derartige Einwände gegen den Verfassungspatriotismus vom Vorurteil und Missverständnis gleichermaßen leben.

Sie werden dem Konzept des Verfassungspatriotismus nicht gerecht.

Nimmt man sie wörtlich, dann beschreiben sie nur Selbst­verständlichkeiten, die von niemandem bestritten werden.

Es ist so wahr, wie evident, dass auch die deutsche Verfas­sung, wie die eines jeden anderen Staates, kulturelle Vor­aussetzungen hat.

Nicht wahr aber ist die Unterstellung, dass der Verfas­sungspatriotismus dies verdränge, und dass er allein auf das Verfassungsdokument bezogen und insofern nicht be­fähigt sei, die kulturellen Voraussetzungen der Verfassung zu reflektieren und in sich aufzunehmen.

Natürlich bildet die liberale, historisch gewachsene politi­sche Kultur den gemeinsamen Nenner des Verfassungspat­riotismus, der aber, um noch einmal Jürgen Habermas zu zitieren, „gleichzeitig den Sinn für die Vielfalt und die Integ­rität der verschiedenen koexistierenden Lebensformen ei­ner multikulturellen Gesellschaft schärft“.

Mit ihrem Festhalten am offensichtlich untauglichen Leitkulturkonzept setzten sich die Unionsparteien dem Verdacht aus, den Leitkulturbegriff nur seiner Offenheit und Anfälligkeit für Assoziationen einer irrational-verklärten Vergangenheit wegen so hartnäckig zu verteidigen.

Wenn und solange wir aber an gesellschaftlichem Zusam­menhalt überhaupt interessiert und nicht bereit sind, eine Fragmentierung der Gesellschaft mit allen Konsequenzen in Kauf zu nehmen, hilft dies nicht weiter.

Es bleibt nur die Möglichkeit, einen auf die republikanische, freiheitliche und demokratische Verfas­sung abstellenden, in den Herzen und Köpfen möglichst aller Bürgerinnen und Bürgern verankerten Patriotismus zu befördern.

Dass Verfassungspatriotismus sehr viel mehr und Substan­zielleres ist, als bloße Kenntnisse über unsere dokumen­tierte Verfassung liegt auf der Hand.

Verfassungspatriotismus ist, wie gesagt, alles andere als geschichtslos.

Er umfasst die Verfassung mit all ihren freiheitlichen, demo­kratischen, grundrechtlichen, institutionellen und prozedu­ralen Implikationen als Ausfluss eines Jahrhunderte dau­ernden, vor Gefährdungen nach wie vor nicht gefeiten und für Fortentwicklungen offenen politisch-kulturellen Prozes­ses.

Der Zweck der Verfassung ist die Freiheit. Und Freiheit, so Dolf Sternberger schon 1946 „herrscht in einem Gemein­wesen dann, wenn dieses seinen Angehörigen nicht bloß individuelle Freiheit gewährt bis zur Grenze des Gesetzes, sondern wenn es Freiheit selber schafft, bildet, hütet, ver­teidigt und lehrt“

Dem ist, wie man so trefflich sagt, nichts mehr hinzuzufü­gen.

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