23. September 2009
Leitkultur, Verfassungspatriotismus und Wertepluralismus
von
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Was den Menschen heilig ist – Religionen und Werte im Wandel
am
18. Oktober 2008 in Bayreuth
Exzessive Gewalttätigkeit junger Menschen mit überproportionaler Beteiligung von Jugendlichen aus Migrantenfamilien;
Randale und Gewalt an Deutschen Grosstadtschulen;
Nationalistisch und antisemitisch motivierte Übergriffe und Delikte an vielen Orten;
11% der niedersächsischen und 9% der hessischen Jugend würden NPD wählen, wären sie denn wahlberechtigt;
kurzum: Sprach-, Bildungs- und Integrationsdefizite junger Menschen, vor allem solcher, die sozial schwachen und bildungsfernen Schichten angehören;
schon wird befürchtet, dass sich in Deutschland Parallelgesellschaften bilden und dauerhaft verfestigen;
Empörung der Muslime, die sich an Karikaturen des Propheten Muhammed entzünden und auf kulturell geprägte Differenzen in der Bewertung wesentlicher Freiheitsrechte deuten.
So oder so ähnlich lauten die Inhalte der Alarmmeldungen, die in mehr oder weniger ausgeprägten Wellen die mediale Öffentlichkeit und damit auch die Politik beschäftigen.
Es ist unschwer zu erkennen, dass sich hinter all diesen Problemen die Frage nach dem verbirgt, was die Gesellschaft zusammenhält: Die Frage also nach der Art und Möglichkeit eines Identität und Zusammenhalt stiftenden, verbindlichen Gerüstes, an dem alle Bürgerinnen und Bürger Halt und Orientierung finden können.
Es überrascht deshalb auch nicht, dass neben den Versuchen, die Einbürgerungswürdigkeit von Zuwanderern durch zuweilen skuril anmutende Tests oder Fragenkataloge zu ermitteln, nun auch wieder das Fehlen eines deutschen Nationalbewusstseins, das Fehlen patriotischer Gesinnung beklagt wird.
Im wesentlichen sind es zwei als alternativ gedachte Konzepte, die in diesem Zusammenhang die öffentliche Diskussion beleben und von denen man sich die gewünschte gesellschaftliche Integrationsfunktion erhofft: deutscher Patriotismus und deutsche Kultur.
Patriotismus und Kultur, beides Begriffe, die, zumal wenn sie um die Adjektive „deutsch“ erweitert und miteinander verschränkt werden, von der wenig rühmlichen deutschen Geschichte vor allem der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts schwer belastet sind.
Verweisen sie doch beide auf die oft als „Sonderbewußtsein“ beschriebene, im 19. Jahrhundert von der deutschen Romantik und dem deutschen Idealismus vorgeprägte Geisteshaltung, mit der sich in der Folge ein vorgestelltes spezifisch deutsches Identitätsbewusstsein aggressiv von dem als dekadent und krämergeistig diskreditierten der westlichen Staaten abzusetzen suchte.
Ein deutscher Patriotismus, gegen den sich schon Heinrich Heine gewendet hatte, in dem er bitter beklagte, „dass der Patriotismus des Deutschen darin besteht, dass sein Herz enger wird, dass es sich zusammenzieht wie Leder in der Kälte, dass er das Fremdländische hasst, dass er nicht mehr Weltbürger, nicht mehr Europäer, sondern nur ein enger Deutscher sein will“.
Ein Identitätsbewusstsein, das, in den Worten Wolf Lepenies’ „trotzig die Romantik gegen die Aufklärung, den Ständestaat gegen die Industriegesellschaft, das Mittelalter gegen die Moderne, die Kultur gegen die Zivilisation, die Innerlichkeit gegen die Außenwelt, Gemeinschaft gegen Gesellschaft und das Gemüt gegen den Intellekt (setzte)“und damit letztendlich Anschlussfähigkeit an die furchtbare Übersteigerung des Völkisch-Nationalen im deutschen Nationalsozialismus gewann.
Bereits dem daraus entspringenden aggressiven Kulturpatriotismus zu Beginn des Ersten Weltkrieges, der von nahezu der gesamten deutschen Geisteselite nicht als Macht-, sondern als finaler Geistes- und Kulturkampf übersteigert wurde, folgte nach der deutschen Niederlage alsbald die Ernüchterung.
Eine Ernüchterung, die die Liberalen und Mitbegründer der Deutschen Demokratischen Partei, Walther Rathenau und Hugo Preuß, zu dem Vorschlag veranlassten, das Wort „Kultur“ aus dem deutschen Wortschatz zu streichen.
Erst recht kann es also nicht verwundern, dass nach den traumatischen Erfahrungen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft der historisch diskreditierte spezifisch deutsche Patriotismus und die ebenso diskreditierte spezifisch deutsche Kultur in der neugegründeten Bundesrepublik einem Tabu anheim fielen.
Es war Dolf Sternberger, einer der Nestoren der bundesrepublikanischen Politikwissenschaft, der im Rückblick auf die unter demokratischen Gesichtspunkten vielversprechende erste Gründungsdekade der Bundesrepublik im September 1959 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung erstmals das über den Patriotismus verhängte Tabu gebrochen hat.
Angeregt durch die vom damaligen Bundestagspräsidenten, Eugen Gerstenmeier, in seiner Laudatio für den scheidenden Bundespräsidenten Theodor Heuss verwendete Formel „Er hat sich um das Vaterland verdient gemacht“, verweist Sternberger auf die ursprüngliche Symbiose von patriotischem und republikanischem Bewusstsein, die einen vernünftigen und von den chauvinistischen Exzessen der deutschen Vergangenheit befreiten Patriotismus ermögliche.
Einen geläuterten Patriotismus, den Sternberger in der Folge Verfassungspatriotismus nennen wird.
Um diesem Begriff etwas näher zu kommen, sei zunächst eine aus der Antike stammende, dem griechischen Komödiendichter Aristophanes zugeschriebene und Jahrhunderte später von dem römischen Philosophen und Politiker Cicero aufgenommene Aussage zitiert.
Beide Autoren waren übereinstimmend der Meinung, dass „patria est, ubicumque est bene“, was zu deutsch etwa heißt: „Mein Vaterland ist da, wo es mir gut geht“.
Auf dem Hintergrund des in der spezifisch deutschen Tradition tief verwurzelten, völkisch-nationalen Begriffs von Vaterland wird und mag diese Aussage irritieren.
Anzunehmen, dass dieses „Mein Vaterland ist da, wo es mir gut geht“ hierzulande weniger als Ausdruck patriotischen Denkens, viel eher aber als Ausweis eines schnöden, ganz und gar unpatriotischen Eigennutzdenkens verstanden werden könnte.
Tatsächlich sieht die konservative Rechte, wie etwa Josef Schüsslburner darin „ein Kennzeichen des Verfassungspatriotimus, bei dem die Loyalität zum eigenen Volk und Staat im Ergebnis in einem gewissen Verhältnis zum Einkommen, das heißt, zu den materiellen Werten steht“.
Sieht man das so, dann wären die Autoren Aristophanes und Cicero geradezu „vaterlandslose Gesellen“ gewesen, was sie natürlich ganz und gar nicht waren.
Nun muss man gegen eine solche Sicht nicht erst das Argument bemühen, dass aus dem altgriechisch-sprachlichen und dem inhaltlichen Zusammenhang, in dem Cicero dieses Zitat in seinen fiktiven „Gesprächen in Tusculum“ verwendet, das egoistisch-unpatriotisch anmutende „Gutgehen“ sehr viel mit Recht, Rechtssicherheit und Freiheit, mit „Freisein“ zu tun hat.
Schon deshalb konnte der Satz „Vaterland ist da, wo es mir gut geht“ in der Zeit mit einiger philologischer Berechtigung in die besser bekannten Aphorismen „man liebt nur, was einen in Fryheit setzt“, so Friedrich Schiller an seinen Freund Fichte, oder „ubi libertas, ibi patria“, „wo Freiheit ist, ist mein Vaterland“, Carl Schurz, oder in das La Bruyere“sche Wort „es gibt kein Vaterland in der Despotie“ abgewandelt werden.
Abgesehen von solcher Philologie, kann nur böswillig verkannt werden, und darauf kommt es hier in erster Linie an, dass die Zitate des Aristophanes und des Cicero zumindest die Denkmöglichkeit eines für uns bis heute eher fremden Vaterlands- und Patriotismusverständnisses andeuten.
Eines Verständnisses nämlich, das gänzlich auf völkisch-nationale Bezüge verzichten kann.
Eines Verständnisses, das das Prädikat „Vaterland“ nicht an Ethnizität, also an Volkszugehörigkeit und Abstammung, sondern an seine verfasste republikanische Staatlichkeit, also an die in ihm herrschenden politischen, rechtlichen und vielleicht auch sozialen Verhältnisse knüpft.
Aber nicht nur in grauen Vorzeiten, sondern auch in der deutschen Neuzeitgeschichte, die, wie vorne schon angemerkt, nicht durch ausgeprägte nationalistische Abstinenz geprägt war, finden sich viele Belege dafür, dass die Begriffe Vaterland und Patriotismus auch ohne völkisch-nationale Referenzen gedacht werden können und gedacht worden sind.
Ganz ähnlich wie bei Cicero laufen solche Belege mehr oder weniger alle auf einen politischen Begriff von Vaterland hinaus, der Staat und Patriotismus an das Bürgersein bindet, was zeitweilig sogar zur synonymen Verwendung der Begriffe Bürger und Patriot geführt hat.
Es kann nicht überraschen, dass die in diese Richtung gehenden Fassungen von Vaterland und Patriotismus zwar nicht nur, aber doch besonders eng mit den im Zuge der französischen Revolution und der europäischen Aufklärung aufbrechenden republikanischen, liberalen und demokratischen Bewegungen und Bestrebungen verbunden waren.
Diese konnten sich an die kosmopolitischen Seiten der deutschen Klassik anlehnen und richteten sich fast immer gegen die konservativen und restaurativen Beharrungskräfte, gegen die Politiken des Festhaltens an feudal-obrigkeitsstaatlichen Herrschaftsformen.
Gegen Herrschaftsformen also, die sich bekanntlich in den deutschen Ländern ungewöhnlich lange halten konnten und die vor allem in der dem Wiener Kongress folgenden und von der deutschen Spät- und Neoromantik letztendlich mitgetragenen Restauration der Gründerzeit zunehmend von chauvinistischen, antisemitischen und eben nationalistischen Ideologien und Patriotismusvorstellungen gestützt wurden.
Auf diesem hier nur punktuell aufgehellten gedanklichen Hintergrund mag nun die Wortschöpfung Dolf Sternbergers, der „Verfassungspatriotismus“, Plausibilität gewinnen.
Dolf Sternberger, hatte den Begriff „Verfassungspatriotismus“ 1982 in einer Rede anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Akademie für Politische Bildung geprägt.
Zur Einführung in das von ihm entworfene, oder besser, wiederentdeckte Konzept bezieht er sich dort unter anderem auf den Literaten und Philosophen Thomas Abbt.
Der in Ulm geborene Thomas Abbt lebte in der Regierungszeit Friedrichs des Großen, also um die Mitte des 18. Jahrhunderts vor Beginn der Französischen Revolution.
Er verkehrte über eine krankheitsbedingt allerdings nur kurze Zeit in politisch-literarischen Zirkeln der sogenannten Berliner Aufklärung, wodurch er enge und zum Teil freundschaftliche Kontakte zu damals hochangesehenen Männern wie Friedrich Nicolai, Moses Mendelson und Gotthold Ephraim Lessing knüpfen konnte.
Dieser Thomas Abbt wird von Sternberger unter anderem mit zwei besonders prägnanten Sätzen zitiert: Der erste lautet: „Die Stimme des Vaterlandes kann nicht mehr erschallen, wenn einmal die Luft der Freiheit entzogen ist.“
Und der zweite Satz heißt: „Wenn mich die Geburt oder meine freie Entschließung mit einem Staate vereinigen, dessen heilsamen Gesetzen ich mich unterwerfe, Gesetzen, die mir nicht mehr von meiner Freiheit entziehen, als zum Besten des ganzen Staates nötig ist, alsdann nenne ich diesen Staat mein Vaterland.“
In diesen beiden Zitaten kommt in den Worten Sternbergers „ein ausschließlich politischer, genauer gesagt: ein verfassungspolitischer Vaterlandsbegriff zum reinen Ausdruck, in dem einzig von den Gesetzen des Staates und der Freiheit der Person, nicht aber von Volk und Land die Rede ist“.
Sternberger betont ausdrücklich, dass er mit Hilfe der Abbt’schen Worte nicht die Absicht verfolge, „die Wandlungen des Vaterlandsbegriffs und die Geistesgeschichte des Patriotismus um ihrer Selbstwillen nachzuskizzieren“.
Vielmehr gehe es ihm darum, „an einem schönen, deutschen Exempel darzutun, dass es einen politischen Patriotismus oder doch eine politische Vorstellung von Patriotismus gegeben hat, längst bevor er sich auf die Nation und auf den Nationalstaat fixiert habe.“
Das „Vaterland sei nicht der dunkle, undurchdringliche Mutterschoß, als welchen Leopold Ranke in einer Art konservativer Mystik die Nationalität verstand – oder vielmehr dem Verstand entzog“.
Das Vaterland sei eben „kein dunkles mythisches und mystisches Wesen, worin alle Personalität, alle individuelle Freiheit versinke, sondern gerade dadurch ausgezeichnet, dass wir in ihm dank seiner „heilsamen Gesetze“ das heißt, dank seiner Verfassung, die „Luft der Freiheit“ atmen können .
Anlässlich eines Kolloquiums über Patriotismus zum 80. Geburtstag Dolf Sternbergers erläutert dieser nochmals seinen auf den Verfassungsstaat gerichteten Patriotismus, mit einer allerdings missverständlichen Äußerung.
Verfassungspatriotismus, so Sternberger damals, sei nicht als Notbehelf, als Ersatz für einen nationalen Patriotismus gedacht.
Vielmehr solle gezeigt werden, dass Patriotismus in einer europäischen Haupttradition schon immer und wesentlich etwas mit Staatsverfassung zu tun hatte.
Patriotismus sei ursprünglich und wesentlich Verfassungspatriotismus gewesen.
Und so könne Patriotismus heute in der Bundesrepublik Deutschland noch und wieder Verfassungspatriotismus sein.
Reflektiert man nun die hier nur fragmentarisch wiedergegebenen Gedanken Sternbergers, dann sollte es unmöglich sein im Verfassungspatriotismus etwas anderes zu sehen als den Gegenentwurf zu dem in der deutschen Vergangenheit entstandenen und hinreichend diskreditierten völkisch-nationalen Patriotismus.
Trotz der oben angeführten missverständlichen Äußerung Sternbergers, wonach der Verfassungspatriotismus kein Ersatz für nationalen Patriotismus sei, müssen dies viele andere so empfunden haben.
Denn sonst hätte der Begriff des Verfassungspatriotismus in der Folge nicht die selbst für seinen Entdecker höchst erstaunliche Karriere machen können.
Jedenfalls gab es in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts kaum eine Festansprache, die sich im näheren oder weiteren mit der Identität der Deutschen oder der Staatlichkeit Deutschlands befasste, die nicht den Begriff des Verfassungspatriotismus aufgegriffen und zustimmend verwendet hätte.
Statt vieler möglicher Belege für diese Karriere sei hier nur auf die Rezeptionen des Verfassungspatriotismus seitens des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäckers und Jürgen Habermas’ hingewiesen.
Richard von Weizsäcker hatte 1987 anlässlich des oben bereits genannten Kolloquiums Sternbergers Begriffsprägung geradezu in den Rang einer Wahrheit gehoben und sich gewiss gezeigt, „dass mit der Verfassung als Aufgabe, der Patriotismus wieder einen Gegenstand bekommen habe, an dem er sich orientieren könne“
Und Jürgen Habermas greift im Rahmen des Historikerstreits den Begriff auf und baut ihn, um eine schöne Kantianische Ausdrucksweise zu benutzen, in „weltbürgerlicher Absicht“ in einen postnationalen Zusammenhang ein.
Gegen eine schuldentlastende Interpretation der jüngeren deutschen Geschichte gewendet und mit Blick auf die Eingliederung der Bundesrepublik in die Europäische Union und die westliche Wertegemeinschaft sowie mit Blick auf die unvermeidliche Transformation Deutschland vom National- zum Verfassungsstaat stellt Habermas fest, „dass der einzige Patriotismus der uns dem Westen nicht entfremdet, nur ein Verfassungspatriotismus sein kann“.
Kurzum: Von unbedeutenden, singulären Ausnahmen vor allem in den äußerst rechten Randbereichen der Politik abgesehen, wurde der Verfassungspatriotismus durchweg und parteienübergreifend angenommen.
Er gewann in kurzer Zeit und im beachtlichen Umfange Popularität.
Die deutsche politische Linke, die sich bis dahin mit dem geschichtlich diskreditierten Begriff von Patriotismus schwer getan hatte, sah im Verfassungspatriotismus das den Katastrophen der deutschen Geschichte angemessene Gerüst, das auch in einer individualisierten und kulturell zunehmend pluralisierten Gesellschaft Identität stiften und Zusammenhalt zu befördern versprach.
Umgekehrt konnte die deutsche politische Rechte mit Genugtuung feststellen, dass mit der Einführung des Begriffs Verfassungspatriotismus ein für allemal das bis dahin über die Begriffe Vaterland und Patriotismus verhängte und weitgehend respektierte Tabu zerbrochen war.
Und doch sollte sich die überaus positive politische und wissenschaftliche Rezeption des Begriffs sehr schnell und zwar bemerkenswerterweise mit der weltpolitischen Wende und der deutschen Vereinigung grundlegend und abrupt in oftmals radikale Ablehnung verwandeln:
Nicht nur im konservativen Lager wurden viele Stimmen laut, die die identitätsstiftende Kraft des kürzlich noch vielfach gepriesenen Verfassungspatriotimus bestritten.
So wurde Verfassungspatriotismus für Wolfgang Schäuble „eine zu dürre Grundlage“, für Herrmann Lübbe ein „ätherisches Gebilde“, für Klaus von Dohnany eine „merkwürdige Verirrung“, für Helmut Schmidt „zu kurz greifend“ und für Ralf Dahrendorf eine „Kopfgeburt“, um nur einige der abfälligen Urteile aus dem wiedervereinigten Deutschland zu zitieren.
Ganz zu schweigen von den Stimmen des politisch weit rechts stehenden Lagers, wie etwa die des bereits genannten Josef Schüsslburner, für den Verfassungspatriotismus einfach nur „potenzieller Landesverrat“ ist.
Es ist interessant festzustellen, dass sich die über solche Schlagworte hinausgehende kritische Beschäftigung mit dem Verfassungspatriotismus, freilich ohne sich der Mühe einer ernsthaften teleologischen Auslegung Sternbergers zu unterziehen, unterstellt, dass dieser eigentlich am Nationalpatriotismus festgehalten und ihn lediglich um einen auf die Verfassung bezogenen Aspekt habe erweitern und bereichern wollen.
So etwa Volker Kronenberg in seiner Habilitationsschrift, der zu Folge der Verfassungspatriotismus nicht als „Substitut“ eines nationalen Patriotismus, sondern als „komplementäre Identifikationsform einer konkreten, freiheitlichen und historisch-verantwortungsvollen Republik konzipiert sei.
Oder noch deutlicher der Erziehungswissenschaftler Ulrich Sarcinelli, der sagt, dass es beim Verfassungspatriotismus nicht um ein Surrogat für den in Deutschland so schwer diskreditierten Patriotismus, sondern lediglich darum gehe, den Nationalpatriotismus „humanistisch, das heißt, universalistisch zu kontrollieren“.
Wäre das aber so, dann hätte man, und dann hätte Dolf Sternberger auf alle Überlegungen zum Verfassungspatriotismus verzichten können.
Verfassungspatriotismus liefe auf die schlichte Forderung hinaus, wie auch immer geartete „patriotische Umtriebe“ unter besondere Beobachtung des Verfassungsschutzes zu stellen.
Selbst die oben zitierten schlagwortartigen Bedenken, wonach der Verfassungspatriotismus eine Kopfgeburt sei, kurz, die Herzen der Menschen nicht erwärme usw., hätten sich selbst ad absurdum geführt.
Denn Verfassungspatriotismus als lediglich verfassungsrechtliche Aufladung eines völkisch-nationalen Patriotismus zu begreifen, würde an dessen Inhalten und Bezugspunkten nichts ändern und die heftige Kritik an ihm hätte keinen Gegenstand.
Das Bemühen, den statt auf die völkische Nation bezogenen auf die republikanische Verfassung gerichteten Patriotismus als den in der europäischen Tradition „ursprünglichen“ und „wesentlichen“ auszuweisen, machte keinen Sinn.
Verfassungspatriotismus kann insofern nicht lediglich als Ergänzung eines ethnisch-nationalen Patriotismus verstanden werden.
Im Gegenteil, es sollte mit ihm gezeigt werden, dass Patriotismus seinem Ursprung und Wesen nach immer schon Verfassungspatriotismus war: Patriotismus ist historisch älter als jede Nationalstaatlichkeit.
Verfassungspatriotismus ist also ein Patriotismus, der von dem in der deutschen Tradition so ausgiebig gepflegten völkisch-nationalen Patriotismus zugeschüttet und verschüttet war, nun aber wieder freigelegt und als solcher heute „in der Bundesrepublik Deutschland noch und wieder zur Geltung gebracht werden kann“.
Ich halte deshalb die Überlegung, beim Verfassungspatriotismus handele es sich lediglich um die verfassungsrechtliche Kontrolle des auf die völkische Nation bezogenen Patriotismus, für einen nicht mit offenem Visier durchgeführten Versuch der Begriffsvereinnahmung.
Eine Begriffsvereinnahmung, um das Konzept „Verfassungspatriotismus“ letztlich ins Leere, ins Belanglose laufen lassen zu können.
Dass solche Versuche, den Verfassungspatriotismus zu diskreditieren, just mit der deutschen Wiedervereinigung begonnen haben, mag ein Licht darauf werfen, worum es in der Diskussion um ihn in Wirklichkeit geht.
Die deutsche Wiedervereinigung, so etwa der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst Böckenförde, sinngemäß, habe die Nation, die deutsche Nation, wieder auf die politische Bühne zurückgebracht und aus der teilungsbedingten Quarantäne entlassen, so dass der Rückgriff auf das emotional bindungsfähige Wir-Bewusstsein der Nation nicht mehr umgangen werden könne.
Es ist dieser romantisch-gedankliche Hintergrund, auf dem die Ablehnung und Skepsis gegenüber dem Verfassungspatriotismus zu sehen sind.
Verfassungspatriotismus würde es erschweren, wenn nicht unmöglich machen, die mit der Globalisierung, der zunehmenden Mobilität, der Zuwanderung, der kulturellen Vielfalt und der europäischen Integration Deutschlands unausweichlich gewordene Transformation nicht allein des deutschen Staates vom Nationalstaat zum Verfassungsstaat länger zu ignorieren.
Deshalb auch die besonders harsche Kritik an und Ablehnung jener Funktion, die Jürgen Habermas dem Verfassungspatriotismus einräumt, hatte der doch den Verfassungspatriotismus genau dieser europäischen und weltbürgerlichen Anschlussfähigkeit wegen als den einzig möglichen und angemessenen bezeichnet.
Es soll also unbedingt an der realitäts- und insoweit zukunftsblinden Festschreibung und romantischen Fiktion unabänderlicher homogener deutscher Nationalstaatlichkeit festgehalten werden.
Ein Bestreben, dass überraschenderweise selbst führende sozialdemokratische Politiker, wie den ehemaligen Bundestagpräsidenten Wolfgang Thierse dazu bringt, das Wesentliche des Gemeinwesens tief im Bauch der Nation, also, so wird er in der FAZ zitiert, „im Raum der Emotionen, des Leiblichen, des Symbolischen“ ertasten zu wollen.
Ein Bestreben, dass zum Beispiel Wolfgang Schäuble dazu veranlasst, mit Nachdruck und vermutlich unter absichtlicher Verkennung der von Ferdinand Tönnies schon vor mehr als 100 Jahren hinreichend abgeklärten typologischen Differenzen, die deutsche Gesellschaft partout als Gemeinschaft, mehr noch, als „Schicksalsgemeinschaft“ zu fassen.
Als eine Gemeinschaft, so die Vorstellung, die allein in der Lage sei, die Herzen der Menschen erwärmen, Loyalität erzeugen und Patriotismus generieren zu können.
Es scheint mir in diesem Zusammenhang höchst bemerkenswert, dass die von Wolfgang Schäuble angepriesenen Gedanken des Kölner Staatsrechtler Otto Depenheuer in die gleiche Richtung weisen.
Der Kölner Staatrechtler Otto Depenheuer scheut nicht einmal davor zurück, an die Stelle des vergleichsweise rationalen, vertragstheoretisch begründeten ein, wie er selbst sagt, romantisches Staatsverständnis zu setzen.
Ein auf Homogenität, auf Aussonderung des Fremden im Carl Schmitt’schen Sinne zielendes Staatsverständnis, das der, wie Depenheuer meint, „Opfervergessenheit“ des liberalen Verfassungsstaats einen romantischen Staat gegenüberstellt, der um seiner Selbstbehauptung willen, den Bürgern alle Opfer, selbst das Opfer ihres Lebens abverlangen kann.
Man merkt es: Da ist er wieder, der Staat als dunkles mythisches und mystisches Wesen, in dem das Individuum und seine individuelle Freiheit versinkt, um noch einmal Dolf Sternheimer zu zitieren.
Da ist er also wieder, der metaphysische Staat als „Gedanke Gottes“, der Nationalstaat als „geistige Wesenheit, der sich notwendig und der Idee nach von allen anderen unterscheidet“, wie Leopold von Ranke es geradezu euphorisch zum Ausdruck bringt.
Wer aber heutzutage einem solchen überkommenen Staatsverständnis frönt, wer Loyalität und Patriotismus über kulturelle und ethnische Homogenität herstellen will, der ist nicht mehr von dieser Welt: Der setzt sich und unsere Gesellschaft der großen Gefahr aus, wieder in der gestrigen zu landen.
Diesen Vorwurf müssen sich meiner Ansicht nach die Unionsparteien insgesamt machen lassen, sofern sie hartnäckig an ihrem gegen den Verfassungspatriotismus gerichteten Konzept der deutschen Leitkultur festhalten.
Man mag sich erinnern: Die Unionsparteien hatten anlässlich einer ähnlich motivierten Diskussion, wie wir sie hier und heute führen, den von dem Leiter des Zentrums für Türkeistudien, Bassam Tibi, 1998 geprägten Begriff der europäischen Leitkultur, geradezu begierig übernommen und auf den Begriff der „deutschen Leitkultur“ verengt.
Es waren vor allem Friedrich Merz und der brandenburgischen Innenminister Jörg Schönbohm, die sich als Verfechter des Gedankens hervortaten, alle Bürgerinnen und Bürgern, vor allen aber die nach Deutschland zugewanderten Menschen auf die deutsche Leitkultur als Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu verpflichten.
Seither sind einige Jahre vergangen, die die Unionsparteien vergeblich damit verbracht haben, den Begriff der deutschen Leitkultur mit Inhalten zu füllen, also die naheliegende Frage zu beantworten, worin und woraus denn die deutschen Leitkultur bestehe.
Das Ergebnis dieses Nachdenkens sollte sich in dem von der CDU über lange Zeit erarbeiteten und im Dezember 2007 beschlossenen Grundsatzprogrammentwurfs niederschlagen.
Trotz der augenscheinlichen Ergebnislosigkeit dieses Nachdenkens hält die CDU ausweislich ihrer Grundsatzprogramms am Konzept der Leitkultur als Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts fest, mit allerdings einer nicht unwesentlichen Änderung.
Und zwar hat sich wohl die vor allem vom jetzigen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert vertretene Auffassung durchgesetzt, dass der Begriff der deutschen Leitkultur, um seiner erwünschten integrativen Leistungsfähigkeit willen, auf das ausgrenzende Adjektiv „deutsche“ verzichten müsse.
Man mag nun diesen Verzicht als Beleg für eine gewisse, bei der CDU gewachsene Einsichtigkeit in die mangelhafte integrative Leistungsfähigkeit und Tauglichkeit des Leitkulturkonzepts ansehen, die Antwort auf Frage nach den Inhalten der Leitkultur ist allerdings damit um keinen Deut leichter geworden.
Durchforstet man nun das CDU-Grundsatzprogramm nach möglichen Antworten auf diese Frage, dann verbleibt eine Aufzählung der im deutschen Grundgesetz verbürgten Grund- und Freiheitsrechte, also genau jener Gewährungen und Gewährleistungen, die der auf die Verfassung gerichtete Patriotismus im Auge hat.
Zwar konzediert etwa Norbert Lammert dass die „geltende Verfassung und die geltenden Gesetze“ oder der „normativen Konsens“ als Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts richtig und wichtig sei.
Aber, so fährt er trotzig gegen den Verfassungspatriotismus gewendet fort, „genau so richtig und oft verdrängt werde, dass Verfassung und Gesetze kulturelle Voraussetzungen haben und nicht vom Himmel gefallen sind“.
Nun, ich denke, nach dem Gesagten konnte deutlich werden, dass derartige Einwände gegen den Verfassungspatriotismus vom Vorurteil und Missverständnis gleichermaßen leben.
Sie werden dem Konzept des Verfassungspatriotismus nicht gerecht.
Nimmt man sie wörtlich, dann beschreiben sie nur Selbstverständlichkeiten, die von niemandem bestritten werden.
Es ist so wahr, wie evident, dass auch die deutsche Verfassung, wie die eines jeden anderen Staates, kulturelle Voraussetzungen hat.
Nicht wahr aber ist die Unterstellung, dass der Verfassungspatriotismus dies verdränge, und dass er allein auf das Verfassungsdokument bezogen und insofern nicht befähigt sei, die kulturellen Voraussetzungen der Verfassung zu reflektieren und in sich aufzunehmen.
Natürlich bildet die liberale, historisch gewachsene politische Kultur den gemeinsamen Nenner des Verfassungspatriotismus, der aber, um noch einmal Jürgen Habermas zu zitieren, „gleichzeitig den Sinn für die Vielfalt und die Integrität der verschiedenen koexistierenden Lebensformen einer multikulturellen Gesellschaft schärft“.
Mit ihrem Festhalten am offensichtlich untauglichen Leitkulturkonzept setzten sich die Unionsparteien dem Verdacht aus, den Leitkulturbegriff nur seiner Offenheit und Anfälligkeit für Assoziationen einer irrational-verklärten Vergangenheit wegen so hartnäckig zu verteidigen.
Wenn und solange wir aber an gesellschaftlichem Zusammenhalt überhaupt interessiert und nicht bereit sind, eine Fragmentierung der Gesellschaft mit allen Konsequenzen in Kauf zu nehmen, hilft dies nicht weiter.
Es bleibt nur die Möglichkeit, einen auf die republikanische, freiheitliche und demokratische Verfassung abstellenden, in den Herzen und Köpfen möglichst aller Bürgerinnen und Bürgern verankerten Patriotismus zu befördern.
Dass Verfassungspatriotismus sehr viel mehr und Substanzielleres ist, als bloße Kenntnisse über unsere dokumentierte Verfassung liegt auf der Hand.
Verfassungspatriotismus ist, wie gesagt, alles andere als geschichtslos.
Er umfasst die Verfassung mit all ihren freiheitlichen, demokratischen, grundrechtlichen, institutionellen und prozeduralen Implikationen als Ausfluss eines Jahrhunderte dauernden, vor Gefährdungen nach wie vor nicht gefeiten und für Fortentwicklungen offenen politisch-kulturellen Prozesses.
Der Zweck der Verfassung ist die Freiheit. Und Freiheit, so Dolf Sternberger schon 1946 „herrscht in einem Gemeinwesen dann, wenn dieses seinen Angehörigen nicht bloß individuelle Freiheit gewährt bis zur Grenze des Gesetzes, sondern wenn es Freiheit selber schafft, bildet, hütet, verteidigt und lehrt“
Dem ist, wie man so trefflich sagt, nichts mehr hinzuzufügen.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin