19. Dezember 2009
Stand: 16. Februar 2010
Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB
Stellungnahme anlässlich der „High Level Conference on the Future of the European Court of Human Rights“ am 18./19. Februar 2010 in Interlaken
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Minister Calmy-Rey,
Frau Minister Widmer-Schlumpf,
Herr Generalsekretär Jagland,
Herr Präsident Costa,
Minister, Botschafter,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
das europäische System zum Schutz der Menschenrechte ist weltweit einzigartig. Jeder, der behaupten kann, in seinen Menschenrechten verletzt zu sein, kann bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde einlegen, über die dieser verbindlich entscheidet.
Diese Errungenschaft ist in Gefahr.
Noch können wir die Gefahr abwenden. Dazu haben wir uns hier in Interlaken versammelt. Es ist für mich eine große Freude, dass ich an dieser Konferenz teilnehmen kann. Denn die Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte liegt mir auch persönlich sehr am Herzen. Während meiner Tätigkeit in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats habe ich mich viel mit menschenrechtlichen Fragen befasst und weiß, wie wichtig die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte ist.
Wie können wir nun gewährleisten, dass der Gerichtshof auch in Zukunft seiner Arbeit nachgehen kann?
Ich bin der festen Überzeugung, dass Reformen auf drei Ebenen erfolgen müssen.
Erstens auf der Ebene der Staaten. Wir, die Staaten, haben es selbst in der Hand, die Flut von Beschwerden einzudämmen! Wir müssen die Urteile des Gerichtshofs tatsächlich umsetzen und für effektive Rechtsbehelfe bei möglichen Konventionsverletzungen sorgen. Mit einer nationalen Menschenrechtsbeschwerde zu einem Menschenrechts- oder Verfassungsgerichtshof können wir Menschenrechtsfälle besonders gut von dem Gerichtshof in Straßburg fernhalten. Deshalb möchte ich Sie dazu aufrufen, unsere Konferenz hier in Interlaken zum Anlass zu nehmen, um die Einführung einer Menschenrechtsbeschwerde auch in Ihrer Rechtsordnung ernsthaft in Betracht zu ziehen.
Zweitens muss der Gerichtshof sein Schicksal selbst in die Hand nehmen. Er muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, die ihm die Konvention und die Zusatzprotokolle geben, um das Verfahren zu straffen und unzulässige Beschwerden und Bagatellsachen zügig abzuweisen. Ich habe mit großem Interesse gesehen, dass der Gerichtshof erst vor kurzem in einem deutschen Fall die Beschwerde wegen ihres Bagatellcharakters als Missbrauch des Beschwerderechts zurückgewiesen hat.
Drittens müssen wir Staaten aber auch dem Gerichtshof die Hand zur Hilfe reichen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auch die Strukturen auf der europäischen Ebene verbessern müssen. Deswegen hat Deutschland vorgeschlagen, innerhalb des Gerichtshofs einen weiteren Filtermechanismus einzurichten, der zu einer Entlastung bei den unzulässigen Beschwerden führen wird. Wir meinen, dass dafür eine neue Kategorie von zusätzlichen Richtern geschaffen werden sollte.
Mit entschlossenen Reformen auf diesen drei Ebenen können wir die Zukunft des europäischen Systems zum Schutz der Menschenrechte sichern. Lassen Sie uns die Chance ergreifen, die sich uns dazu hier in Interlaken bietet!
Vielen Dank
Nach oben
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin