• Folge sls_bmj auf Twitter
  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf Facebook
  • Die FDP auf Flickr
  • TV Liberal

Sind Frauen in der Politik endlich auf dem Vormarsch?

23. September 2009

 

Sind Frauen in der Politik endlich auf dem Vormarsch?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB

100. Wiederkehr des Inkrafttretens

des Reichsvereinsgesetzes

Parlamentarische Gesellschaft

Berlin, 7.5.2008

 

Anrede,

ja, verdient haben es die kämpferischen alten Damen der damaligen Jahre um die Jahrhundertwende, dass wir uns heute an ihre Erfolge erinnern. Denn ohne sie, ohne das Reichsvereinigungsgesetz und das 10 Jahre später erkämpfte Frauenwahlrecht, sähe es für uns ziemlich düster aus.

Sind Frauen, 90 Jahre nach Inkrafttreten des Reichsvereinigungsgesetzes, in der Politik wirklich endlich auf dem Vormarsch?

Wenn Vormarsch bedeutet, dass Frauen höchste Ämter in Parteien, im Kabinett und Bundestag bekleiden, dann ist ein deutliches „ja, aber“ die Antwort.

Hier, im ehemaligen Reichstagspräsidentenpalais gegenüber dem Reichstag, sind wir nicht nur mittendrin im politischen Berlin, sondern auch nur kurz entfernt vom Bundeskanzleramt, dem bekanntlich endlich auch eine Frau vorsteht.

Seit bald drei Jahren gibt es nicht nur erstmals eine deutsche Bundeskanzlerin. Auch in den Vereinigten Staaten gibt es eine ernsthafte weibliche Aspirantin für die Kandidatur für das Präsidentenamt.

In Deutschland sind Frauen ganz selbstverständlich im Kabinett auch in den klassischen Ressorts vertreten. Und die ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach, die erste Frau in diesem nach meiner Einschätzung wichtigstem Amt, wurde in der Öffentlichkeit besonders wegen ihrer pointierten Einlassungen zu den gefährdeten Grund- und Freiheitsrechten wahrgenommen – stärker als ihre männlichen Vorgänger. Das ist auch heute alles andere als selbstverständlich.

Selbstverständlich: Politische Macht von Frauen galt lange – trotz Kaiserin Maria Theresia, Königin Victoria, Königin Katharina di Medici von Frankreich, Katharina die Große  - als Ausnahme.

Rita Süssmuth hat es zur Verabschiedung von Jutta Limbach, der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, folgendermaßen formuliert:

„Macht gehörte Jahrhunderte lang nicht in Frauenhand. Macht galt als unweiblich und Frauen unfähig zur Macht. Regiert und gestaltet wurde allein von Männern.“.

Jahrhundertelang waren es Männer, die hauptsächlich das politische Zusammenleben gestalteten. Politik wurde damit aus männlicher Sicht geprägt. Blickt Frau zurück, nimmt sie die Folgen bis heute wahr.

Der Status des Bürgers wurde trotz zaghaft einsetzender Liberalisierung und späterer Demokratisierung lange an das Mannsein gebunden. Bekanntlich war der frühere Bürger im zaghaft liberalisierten Obrigkeitsstaat ausschließlich männlich definiert. Die Staatsbürgerrechte, die mit den ersten Repräsentativverfassungen und Grundrechtsgewährleistungen im frühen 19. Jahrhundert entstanden, galten nur für Männer.Auch in der staatsrechtlichen Literatur des 19. Jahrhunderts wurde der Staat geradezu als männliches Wesen definiert.

Dynamisch und männlich, das waren die Attribute für den Staat.

Die symbolische Verknüpfung von Staatsbürgerschaft, Militärdienst und Mannsein stand einem Frauenwahlrecht entgegen. In dem Parlament der Paulskirche und dem Deutschen Reichstag konnten Frauen deshalb nicht vertreten sein. Wie wir gerade spannend vor Augen geführt bekommen haben: Erst mit der Einführung des Vereins- und Versammlungsrechts 1908 erhielten Frauen in Deutschland Zugang zu politischen Vereinen und Parteien. Zehn Jahre später, am 12. November 1918, bekamen deutsche Frauen durch den Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht. In dem „Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk“ vom 12. November 1918 heißt es:

„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen. Auch für die Konstituierende Versammlung, über die nähere Bestimmung noch erfolgen wird, gilt dieses Wahlrecht.“

Das aktive und passive Frauenwahlrecht wurde in Art. 22 Abs. 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 verankert; der Grundsatz der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau fand sich in Art. 109 Abs. 2. Nach den Wahlen am 19. Januar 1919 waren von den insgesamt 421 Abgeordneten 37 Frauen. Damit lag Deutschland im internationalen Vergleich an erster Stelle. Mit Gertrud Bäumer und Marie Baum für die DDP, Marie Juchacz und Louise Schröder für die SPD,  Hedwig Dransfeld und Christine Teusch für das Zentrum befanden sich unter den Parlamentarierinnen einige der bekanntesten Frauenpolitikerinnen Deutschlands.

Bei der letzten nicht mehr freien Reichtstagswahl wurde die Mehrheit der sogenannten „nationalen Koalition“ aus NSDAP und DNVP zwar kräftig von Frauen gefördert, wie eine Untersuchung von Joachim Hofmann-Götting zeigt. Ausschlaggebend für den Erfolg der NSDAP war das Wahlverhalten der Frauen allerdings nicht.

Das mag angesichts des nationsozialistischen Frauenbildes nicht verwundern. Adolf Hitler wiederholte oft genug, dass das Wort von der Frauenemanzipation nur ein vom jüdischen Intellekt erfundenes Wort sei. Deswegen enthalte - so Hitler -das nationalsozialistische Programm nur einen Punkt und das sei „das Kind“.

Bis auf die rühmliche Ausnahme von Sozialdemokratinnen, die in Verfolgung, Emigration und Ächtung Schlimmes durchmachten und einige wenige liberale Frauen, nahmen die Frauen im nationalsozialistischen Deutschland ihre politische und gesellschaftliche Degradierung klaglos hin.

In der Kriegszeit begann die politische Bewusstseinsbildung einer der angesehensten Politikerinnen der Nachkriegszeit, Dr. Hildegard Hamm-Brücher und die ungezählter anderer Frauen. In dieser Zeit schlug „die Stunde der Frauen“.

Nach diesen furchtbaren Kriegsjahren, die von Männern verschuldet waren und von Frauen ertragen werden musste, war den engagierten Frauen klar: So etwas darf nie wieder passieren. Deshalb dürfen sich Frauen nie wieder mit dem passiven Hinnehmen grundsätzlicher staatsbürgerlicher Gleichberechtigung begnügen.

In der Bevölkerung waren Frauen in der Mehrzahl, leider blieben sie es im Parlamentarischen Rat trotz Drängen der Amerikaner auch.

Vier Frauen standen 65 plus 5 Berliner Mitgliedern im Parlamentarischen Rat gegenüber. Von einem repräsentativen Verhältnis kann keine Rede sein. Sie können sich lebhaft vorstellen, dass die Kontroversen um die grundgesetzlich verankerte Gleichstellung von Frau und Mann nicht aus blieb.

Die geistige Mutter und eigentliche Kämpferin des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetz wurde Dr. Elisabeth Selbert, Rechtsanwältin und Notarin aus Kassel. Sie war es, die entscheidend dazu beitrug, dass uneingeschränkte Gleichberechtigung durchgesetzt wurde. Elisabeth Selbert gelang es, jede juristische Spitzfindigkeit oder weltanschauliche Argumentation zu parieren und die männlichen Kollegen zu überzeugen.

Es gelang ihr, die an die Weimarer Reichsverfassung angelehnte Formulierung „Alle Männer und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ zu ersetzen durch „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“Diese Bestimmung war Grundlage für spätere Reformen wie etwa die Anpassung des Ehe- und Familienrechts durch das sog. Gleichberechtigungsgesetz von 1957, die Reform des Nichtehelichenrechts Ende der 1960er Jahre und die Reform des Ehe- und Familienrechts durch das Eherechtsreformgesetz von 1977, das die FDP prägte.

Nachdem die Gleichberechtigung 1949 im Grundgesetz verankert war, machten sich überall sachkundige Frauen an die Arbeit. Leider gab es einen Mangel an Juristinnen, nachdem im nationalsozialistischen Deutschland Richterinnen und Rechtsanwältinnen nicht zugelassen werden durften. So gab es 1949 zum Beispiel nur zwei amtierende Richterinnen in Bayern!

Leider sah es nicht viel besser aus im ersten gewählten Deutschen Bundestag.

Nach der ersten Bundestagswahl saßen am 7. September 1949 nur 31 Frauen neben 378 Männern im Bundestag. Keine Frau wurde ins Präsidium des Bundestages gewählt, von einem weiblichen Kabinettsmitglied ganz zu schweigen.

Immerhin gelang es 1953 und 1957, dass eine weibliche Alterspräsidentin die Sitzung des jeweils neu gewählten Bundestags leitete: Marie Elisabeth-Lüders, die bereits 1920 der Nationalversammlung angehörte und von 1920 bis 1930 im Reichstag saß. Es waren solche Politikerinnen wie Marie Elisabeth-Lüders, die uns nach 1945 wieder an die Demokratie heranführten.

Es dauerte bis 1965, bis mit Maria Probst eine Frau in das Bundestagspräsidium gewählt wurde. Immerhin gelang es der FDP 1969, mit Liselotte Funke eine bekannte Streiterin für Frauenrechte zur stellvertretenden Bundestagspräsidentin zu wählen. Frau Funke hat die Debatte um die Reform des Paragrafen 218 geprägt. Leider stand sie wegen ihres Einsatzes für die Fristenregelung zeitweise sogar unter Polizeischutz.

Erst mit dem gesellschaftlichen Aufbruch und der ersten sozial-liberalen Koalition unter Willy Brandt verbesserten sich die Chancen von Frauen substantiell in allen Bereichen. Die Verwirklichung des Art. 3 Abs. 2 GG führte dazu, dass Frauen als Ministerinnen, Bürgermeisterinnen und auf allen gesellschaftlichen Ebenen zeigen konnten: Wir machen es mindestens genau so gut.

Aber erst 1972 rückte eine Frau an die Spitze eines der höchsten Staatsämter - 23 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik.

Nachdem die SPD nach der Bundestagswahl erstmals die stärkste Fraktion stellte, wurde Annemarie Renger am 13. Dezember 1972 als erste Frau in das Amt des Präsidenten des Deutschen Bundestages gewählt. Übrigens war sie damit die erste Frau an der Spitze eines frei gewählten Parlaments in der Welt. Dazu sagte Annemarie Renger später: “Ich habe mich in der Fraktion selber für das Amt des Bundestagspräsidenten vorgeschlagen. Glauben Sie, man hätte mich sonst genommen?“

Zumindest für das Erreichen bisher von Männern dominierter Ressorts markiert das Jahr 1976 eine Zäsur. 1976 wurde Marie Schlei (SPD) als Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit berufen. Und im selben Jahr wurde Hildegard Hamm-Brücher Staatsministerin im Auswärtigen Amt.

Nachdem die Union bei der Bundestagswahl 1976 wieder die stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag stellte, wurde Annemarie Renger Bundestagsvizepräsidentin, was sie bis zu ihrem Ausscheiden 1990 blieb.

Seit 1988 gab es damit zwei Frauen an der Spitze des Bundestages. Die Bundestagspräsidentinnen Renger und Süssmuth waren Repräsentanten der Legislative, die "symbolische und offizielle Personifizierung des Parlaments", wie es das Bundesverfassungsgericht einmal umschrieb, wie wir sie seitdem nicht mehr kennen gelernt haben.

Für zehn Jahre, zwischen 1988 und 1998 prägte Rita Süssmuth als Bundestagspräsidentin die politische Agenda mit Themen, die bis dato eher stiefmütterlich behandelt wurde.

Das war mehr als überfällig, hatten sich doch u.a. die gesellschaftlichen Familienstrukturen seit den Siebzigern stetig verändert. Das Verständnis von Familie entwickelte sich von der Ehe mit Kindern weiter zu der Gemeinschaft des nichtehelichen Kindes mit seiner Mutter oder des nichtehelichen Kindes mit seinem Vater, die als Familie anzusehen sind. Die Ehe wurde und wird immer häufiger nicht mehr als die für das ganze Leben eingegangene Verantwortungsgemeinschaft angesehen, sondern die Zahl der Trennungen und Scheidungen stieg an.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerechtsverlust der Mutter bei Ehelicherklärung des Kindes vom 7. Mai 1991 war der letzte entscheidende Anstoß für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, der auch nicht verheirateten Eltern generell die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorge für die Kinder einräumt. Dieser Beschluss wurde von der Bundesverfassungsrichterin Helga Seibert geprägt, der starken Frau im ersten Senat.

Helga Seibert hätte gern diese Entscheidung nicht getroffen, sondern sie lieber dem Gesetzgeber überlassen. Aber die längst überkommenen Sichtweisen, die wenig mit der gesellschaftlichen Realität zu tun hatten, waren bei den Organen der Legislative noch so stark, dass es dieser besseren Erkenntnisse seitens des Bundesverfassungsgerichts bedurfte, um den Gesetzgeber auf die Sprünge zu helfen.

Helga Seibert hat nicht nur die Persönlichkeit des einzelnen mit ihren Beschlüssen zum Familienrecht gestärkt, sondern auch der Gleichberechtigung in einem wesentlichen Bereich entscheidend zum Durchbruch verholfen. Ihr erster großer Fall war der Beschluss vom 5. März 1991 zur Bestimmung des Familiennamens bei Eheschließung.

Dem in langer Tradition gewachsenen Privileg des Mannes, den Familiennamen zu bestimmen, hat Helga Seibert die Rechtsgrundlage entzogen. Dem ersten Schritt zur Feststellung des Rechts der Frau, ihren Mädchennamen beizubehalten, folgten dann vom Gesetzgeber die logischen notwendigen weiteren Schritte, wie den Doppelnamen als Familiennamen zuzulassen, das Recht eines jeden Ehepartners zur Beibehaltung seines Namens und eine deutlich weitergehende Freiheit bei der Gestaltung des Familiennamens.

In diese Zeit 1994 fällt auch die Verfassungsreform des Grundgesetzes. Im Rahmen der Gemeinsamen Verfassungskommission gelang es, den „alten“ Art. 3 Abs. 2 GG durch den Satz zu ergänzen:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Frauen sind, was die tatsächliche Gleichberechtigung im politischen Leben angeht, ein gutes Stück des Weges vorangekommen.

Von 1949 bis 1980 betrug der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag zwischen sechs und neun Prozent und verblieb damit auf dem Niveau der Zwischenkriegszeit.

Heute liegt Deutschland mit einem Frauenanteil von jetzt 31,6 % im Deutschen Bundestag über dem europäischen Durchschnitt von 23 %.Beim Frauenanteil in den höchsten Regierungsämtern erreicht Deutschland mit der Kanzlerin und fünf Ministerinnen (38 %) EU-weit den vierten Platz. Nur in Finnland (60 %), Schweden (45 %) und Spanien (41 %) sind prozentual mehr Frauen in den höchsten Regierungsämtern.

Im Europäischen Parlament lag der Frauenanteil bereits 1979 bei 15 % und stieg weiter an. Das EU-Parlament weist heute einen Frauenanteil von 31 % auf. In der Europäischen Kommission stehen acht Frauen 19 Männern gegenüber (30 %).

Diese Zahlen belegen, dass die Frauen hierzulande auf dem Vormarsch sind. Meine Bewertung wird Sie nicht verwundern: All dies reicht nicht aus.

Heute sind Frauen immer noch Traditionen, Regeln und Strukturen unterworfen, die wir anders gestaltet hätten, wenn wir früher das entsprechende Mitspracherecht besessen hätten.

Um zu verdeutlichen, was ich meine, lassen Sie mich Marianne Weber, die in der Frauenrechtsbewegung der Weimarer Republik eine wichtige Rolle spielte und die mit dem Soziologen Max Weber verheiratet war, zitieren. Marianne Weber war eine von 13 weiblichen der insgesamt 150 Mitglieder der Badischen Verfassungsgebenden Versammlung:

„Es war ein seltsames und etwas banges Gefühl, als sich die Augen sämtlicher männlicher Kollegen auf den Neuankömmling, die erste und leider bisher einzige Frau dieser Fraktion richteten, denn es ist etwas anderes etwa auf einem erhöhten Podium am Rednerpult in angemessener Distanz von der Hörerschaft viele Augen auf sich gerichtet zu fühlen oder aber als ganz ungewohnte Neuerscheinung den prüfenden Blicken eines geschlossenen Kreises von Arbeitsgenossen ausgesetzt zu sein.“

Dem „geschlossenen Kreis“ von männlichen Kollegen gegenüberzutreten, das war damals für Frauen in der Politik ein Problem. Und ist es heute zum Teil noch.

Hildegard Hamm-Brücher hat dieses Phänomen in anderen Worten zum Ausdruck gebracht:

„Zweifellos war es und ist es für eine Frau ziemlich schwer, sich im herkömmlichen politischen Geflecht männlicher Macht- und Interessenkämpfe zu orientieren. Noch schwerer ist es, dieses Geflecht nicht als gottgegeben hinzunehmen, sondern immer von neuem zu versuchen, sich darin zu behaupten, ohne die eigenen Vorstellungen und Überzeugungen preiszugeben oder sich mit stiller Anpassung und männlicher Gnade zu begnügen.“

Bei gleichem „Know-How“ als Frau eine bisher von Männern vorbehaltene Position auszuüben, das heißt eben nicht „ihren Mann“, sondern „ihre Frau“ zu stehen, also durchaus andere Formen der Entscheidungsfindung und ihrer Exekutierung, des Umgangs, der Konfliktlösung und Beurteilung zu entwickeln.

Sicherlich brauche ich nicht zu betonen, dass diese Einschätzung auch von mehrjähriger Erfahrung in Regierungsämtern geprägt ist. Meine nüchterne Erkenntnis ist, dass sich in Bereichen, in denen das einseitig männliche Hierarchieprinzip hält, kreative Kräfte zur Veränderung und Erneuerung sich kaum entfalten können. Beharrungsvermögen ist sehr ausgeprägt, Selbstbewusstsein ausschließlich kraft Amtes führt leicht zur Arroganz.

In der Wissenschaft gibt es dagegen Untersuchungen mit dem Ergebnis, dass die Unterschiede zwischen den Parteien die Differenzen zwischen den Geschlechtern eher überlagern. Der geringe Anteil von Frauen in der Politik wird auf die Unterrepräsentanz der Frauen in Parteigremien, Verbänden und qualifizierten Berufsgruppen zurückgeführt. In einer Studie vom Ende der 1990er Jahre wird ausgeführt, dass Politikerinnen denselben Rekrutierungsmechanismen, Politikregeln und –strukturen unterlägen wie ihre männlichen Kollegen. Die Geschlechterdimension erweise sich allerdings für das Karrierevorfeld als sozialrelevant; danach würden Mütter ihren Einstieg in ein intensives politisches Leben im Vergleich zu Männern und kinderlosen Frauen später vollziehen.

Ergänzend wird in der Literatur auf den berufs- und karrieresoziologischen Ansatz verwiesen. Im Gegensatz zu Bereichen wie Medizin, Wissenschaft, Verwaltung und Recht existierten in der Politik keine formalen Zugangsvoraussetzungen, Aufstiegskriterien und Bewertungsverfahren, die etwa einen leistungsbezogenen Aufstieg förderten. Bei geringer Standardisierung und Formalisierung von Rekrutierungskriterien würden soziale Aushandlungen und Deutungen mehr Raum einnehmen als die Leistung einer Person.

In der Wissenschaft wird auch die These diskutiert, dass die Politik den Frauen trotz der formalen Gleichheit kulturell fremd ist.

In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Frauenbewegung und die verstärkte politische Partizipation von Frauen zur emanzipatorischen Veränderung der politischen Kultur beigetragen haben. Es gibt sogar die Behauptung, Frauen seien politisch inaktiver und weniger an Politik interessiert. Politik von Frauen finde an anderen Orten und mit anderen Mitteln statt. 

Es wird Sie nicht verwundern: Auch eine solche Deutung teile ich nicht, gibt es doch hierfür keine empirischen Anhaltspunkte. Die Frau ist genauso wenig oder genauso ausgeprägt politisch wie der Mann. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind aber beim Start in die politische Karriere nicht sonderlich hilfreich für Frauen, die Familie/Beruf und Politik vereinbaren müssen.

Bei der Wahlbeteiligung gibt es nahezu keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. Auffällig ist, dass bei den jüngeren Altersgruppen die Wahlbeteiligung von Frauen über der von Männern liegt.Das Interesse von jungen Frauen allgemein an politischen Fragen im Alter von 18 bis 29 Jahren ist mit 14,5 % allerdings sehr gering. Dass jüngere Frauen bei der Übernahme politischer Ämter eher zurückhaltend sind, liegt sicherlich auch daran, dass die Familienphase eine Rolle spielt.

Und wie verhält es sich mit dem Politikverständnis von Frauen?

Das ist in einem starken Maß von einem politischen Stil geprägt, der Nähe zur Alltagssituation aufweist. Er ist praxis- und personenbezogen sowie besonders an Fragen orientiert, wie Menschen in konkreten Fällen leben und wie speziellen Personengruppen in bestimmten Problemlagen geholfen werden kann. Politikerinnen thematisierten Fragen der Lebenspraxis und aus dem privaten Bereich. Themen wie weibliche Erwerbstätigkeit, Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Abtreibung, Scheidungsrecht, Fragen der sexuellen Selbstbestimmung und körperlichen Integrität, soziale Sicherung, Umwelt- und Naturschutz, Verbraucherschutz. Einige der interfraktionellen Initiativen der ersten Legislaturperioden des Deutschen Bundestages betrafen denn auch tatsächlich die Untersagung der Herstellung von Kriegsspielzeug und die Neufassung des Lebensmittelrechts; beim Thema Mutterschutz bestand ebenfalls kein Dissens.

In den Legislaturperioden seit 1990 waren es immer nur die Frauen, die interfraktionelle parlamentarische Anstöße gegen die männliche Mehrheit im Bundestag unternahmen. Abtreibungsrechtsreform, Vergewaltigung in der Ehe sind zwei erfolgreiche Beispiele, wie Frauen mit Power und guten Argumenten die Mehrheit bekamen – gegen den ursprünglichen Dissens.

Es waren übrigens mehrheitlich Frauen, die bei wichtigen Abstimmungen im Bundestag wie beim großen Lauschangriff dagegen votierten.

Wenn wir uns manche Beratung der letzten Jahre anschauen, wäre vielleicht einiges anders entschieden worden, wenn Frauen die Mehrheit im Bundestag gehabt hätten.

Die Verpflichtung des Staates zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Kindergartenplätzen wäre früher gekommen. Wahrscheinlich hätten wir bei der Gegenfinanzierung für kostenintensive sozialpolitische Maßnahmen bei manchen gigantischen Projekten aus anderen Bereichen gemeinsam angesetzt. Auch der späte Konsens, dass Kinderkrippen notwendig sind und immens viel Geld kosten, wäre früher erreichbar gewesen.

Dass es meist die Frau ist, die sich in die Teilzeit verabschiedet, liegt sehr stark am deutschen Steuer- und Sozialsystem. Das Ehegattensplitting, die kostenlose Mitversicherung des nicht berufstätigen Partners in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die hohen Lohnneben- und Kinderbetreuungskosten machen es attraktiv, mit der Geburt des ersten Kindes auf ein Gehalt zu verzichten.

Arbeiten beide Partner weiter, deckt das zusätzliche Nettogehalt oft nicht einmal die Kosten für die Kinderbetreuung. Und wenn auf ein Einkommen verzichtet wird, dann auf das niedrigere - und das trifft meist die Frau.

Deswegen ist trotz der späten Einsicht der Konservativen, dass eine andere Infrarstruktur an Kinderbetreuung notwendig ist, erst ein Anfang für den Wandel gemacht. Krippenplatzausbau oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind wichtige Mosaiksteine in einem modernisierten Land, das die Potentiale von Frauen ganz anders nutzt als bisher.

Das Problem ist, dass in Deutschland nur 60 Prozent aller Frauen arbeiten – im Gegensatz zu 70 Prozent aller Männer. Der bekannte Blick auf Frauen in Spitzenpositionen fällt bekanntlich auch sehr ernüchternd aus: In den 50 größten börsenorientierten Unternehmen gibt es einen Frauenanteil von nur 12 Prozent.

Mein kursorischer historischer Rückblick hat ja gezeigt, dass der Frauenanteil in der Politik trotz schwieriger Umstände und zahlreicher Stolpersteine heute erfreulich hoch ist. Und wenn Frauen einen direkten Zugang zu den Problemen der Menschen haben, wie ich gerade selbstverständlich nicht ohne Verweis auf die Literatur, ausgeführt habe ist, dann vielleicht meine Fragestellung sogar falsch?

Sie ist es nicht.

Viele Frauen erklären heute zwar, dass sie in der Politik nicht benachteiligt sind. Dabei sind es die Fallstricke, die ich exemplarisch anhand von Marianne Weber und Hildegard Hamm-Brücher zitiert habe, die oft kaum sichtbar politische Initiativen von Frauen behindern.

Und um diese Fallstricke verschwinden zu lassen, brauchen wir eine „weibliche“ Politik.

Sie ist nicht „besser“ als eine männliche, sondern anders. Frauen bringen aufgrund ihrer Erfahrungen andere Maßstäbe und Lösungen ein – näher an der Realität und den Bedürfnissen der Menschen.

Heute definieren sich Frauen autonomer und unabhängiger von männlicher Wertschätzung als noch vor ein oder zwei Generationen. Sie beanspruchen mit größerem Selbstbewusstsein, aber noch keineswegs selbstverständlich, ihren Platz in der Politik. Frauen werden dort sichtbarer und wollen dies nicht nur vorübergehend bleiben. Dies bedeutet allerdings, dass sie mit anderen, neuen Widerständen und subtileren Abwehrstrategien von Seiten männlicher Kollegen rechnen müssen.

Trotz des heute höheren Frauenanteils in den Parlamenten ist die reale Macht immer noch zu Lasten der Frauen verteilt. Wenn Macht als etwas „Unweibliches“, negatives dargestellt, auch von Frauen, dann nur weil Macht mit Machtmissbrauch verwechselt wird.

Ich bin sicher, dass Frauen noch besser lernen können, Macht anzunehmen und Macht ausüben zu wollen. Wer politische Gestaltung will, muss dafür bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.

Ich empfehle aber im Gegensatz zu radikalen Feministinnen ein partnerschaftliches Zusammenwirken und ein wechselseitiges Fair-Play. Das ist alles andere als ein Schmusekurs und erspart auch keine gelegentlich harten Konfrontationen.

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das traditionelle Geschlechterverhältnis in der Politik in Bewegung geraten, dennoch bleibt noch einiges zu tun. Bundeskanzlerin Merkel hat 1992, als damalige Frauenministerin, gefordert, jetzt müssten die alten Vorurteile überwunden werden.

Das gilt 16 Jahre später fast genauso.

Fest steht, dass Frauen, die in Parlamenten aktiv sind, immer noch ein hohes Maß an Idealismus mitbringen müssen. Sie sind vielfach geprägt vom Kampf um ihre politische Anerkennung bei den männlichen Kollegen sowie von der immer noch notwendigen Anstrengung, gegen überholte Rollenbilder angehen zu müssen. Frauen gehören heute ebenso wenig an den Herd wie Männer. Sie müssen fester und repräsentativer Bestandteil an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen sein, um Begriffe wie Kultur, Pluralität, Freiheit und schließlich Demokratie mit Leben zu füllen und diese ernsthaft erscheinen zu lassen.“

Frauenpolitik ist etwas völlig anderes als die Frage von Familienpolitik oder Kinderförderung. Sie lässt sich nicht auf diese Themen reduzieren.

Es bleibt viel zu tun, um auch im politischen Bereich Gleichberechtigung zu weiter voranzutreiben.

Lassen Sie mich zum Schluss Liselotte Funcke aus dem Jahre 1978 zitieren:

„Es gehörte zu den Grundanliegen der Liberalen, den Menschen um seiner selbst willen ohne Ansehen der Person, der Rasse, der Religion, des Geschlechts und des Herkommens gleich zu achten und mit gleichen Rechten auszustatten. Liberale haben den Bildungs- und Berufsanspruch der Frauen im vorherigen Jahrhundert verfochten und haben sich für das Wahlrecht der Frauen eingesetzt. Wenn es nun heute mit Schwerpunkt um die faktische Chancengleichheit geht, sollten, so meinen wir, die modernen Liberalen, nicht hinter den Leistungen und dem Kampf der Vorväter, - hier möchte ich ergänzen - : Mütter, zurückstehen.“

Diesem Grundanliegen wollen sich die Liberalen wieder stärker verschreiben.

Die FDP-Bundestagsfraktion lädt regelmäßig zu einem Ladies Lunch ein. Bei dem Ladies Lunch handelt es sich um ein zwangloses Treffen mitten im Leben stehender, innovativer, interessanter Frauen; der Ladies Lunch bietet eine Gelegenheit zum Networking und der Kontaktaufnahme mit anderen Frauen aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Der nächste Ladies Lunch wird übrigens am 6. Juni 2008 stattfinden; für diese Veranstaltung soll die österreichische Außenministerin Ursula Plassnik eingeladen werden.

Mit dem Bürgerinnenpreis „Liberta“ würdigt die FDP Frauen, die eine außergewöhnliche Leistung mit Vorbildcharakter für die Bürgergesellschaft erbringen.

Am 24. Oktober 2007 wurde im Eugen-Gutmann-Haus der Dresdner Bank am Pariser Platz in Berlin erstmals dieser von der stellvertretenden FDP-Bundesvorsitzenden Cornelia Pieper, MdB ins Leben gerufene Preis verliehen. Von den drei Nominierten, Charlotte Feindt aus Köln, Isabell Krone aus Hildesheim und Gisela Wild aus Hamburg, erhielt schließlich die Verfassungsrichterin Wild, die mit ihrer Verfassungsbeschwerde das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also den grundrechtlichen Datenschutz, erstritten hat, den Preis. Das war mehr als verdient.

Es ist an der Zeit, die Aufforderung des Grundgesetzes in Art. 3 Abs. 2 ernster zu nehmen. Ich sehe eine der wichtigsten Aufgaben in einer Reform des Rentenrechts, die auch den wechselvollen und unterbrochenen Berufsbiographien von Frauen gerecht wird. Altersarmut darf nicht weiblich sein. Dazu muss der Rechtsgrundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch Realität werden. Dafür könnte eine interfraktionelle Parlamentsinitiative eine wichtige Diskussion geben. Aber leider erstickt die ¾ Mehrheit der CDU/CSU, SPD solche Ansätze im Keim.

Deshalb mein nächstes Ziel: Andere, jedenfalls knappe Mehrheiten und mehr Frauen im Bundestag. Und endlich wieder einmal eine Frau als Ministerpräsident in einem Bundesland.

 

 

alle Reden

Aktuelle Termine

 
 
Mo Di Mi Do Fr Sa So
 
 
1
 
2
 
3
 
4
 
5
 
6
 
7
 
8
 
9
 
10
 
11
 
12
 
13
 
14
 
15
 
16
 
17
 
18
 
19
 
20
 
21
 
22
 
23
 
24
 
25
 
26
 
27
 
28
 
29
 
 
 
 
 
alle Termine

Gerechte Sache - Das Jugendportal des Bundesministeriums der Justiz

Nach oben Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Platz der Republik 1 11011 Berlin