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Rede zum Rechtspolitischen Empfang der FDP-Bundestagsfraktion auf dem Deutschen Anwaltstag

3. September 2009

Rede zum Rechtspolitischen Empfang der FDP-Bundestagsfraktion auf dem Deutschen Anwaltstag am 20. Mai 2009

    Anrede,
 
Im Namen der FDP-Bundestagsfraktion begrüße ich Sie alle sehr herzlich zu unserem Rechtspolitischen Empfang anlässlich des Deutschen Anwaltstages. Ich freue mich sehr, dass Sie unserer Einladung so zahlreich gefolgt sind. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in diesem Jahr entschieden, zum ersten Mal einen Empfang für die Teilnehmer des Deutschen Anwaltstages zu veranstalten. Gründe hierzu gibt es wahrlich genug. Die Mitglieder des Deutschen Anwaltsvereins kommen in diesem Jahr zum 60. Mal zum Deutschen Anwaltstag in Braunschweig zusammen. Dies ist ein stolzes Jubiläum, wozu ich dem Deutschen Anwaltsverein sehr herzlich gratuliere. Der Deutsche Anwaltstag steht in diesem Jahr unter dem Motto „60 Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“. Damit spielen Sie an auf das Verfassungsjubiläum, das wir in wenigen Tagen feiern können. Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz verkündet worden. In Kenntnis von der Verantwortung vor der Geschichte und mit Blick auf die Zukunft für einen neuen deutschen Staat ist das Grundgesetz getragen von dem Gedanken der Freiheit und der Demokratie. Das Grundgesetz sichert damit die freie und pluralistische Gesellschaft. Eine der wesentlichen Lehren aus der Zeit der Nazidiktatur war es, die individuelle Freiheit des Einzelnen grundrechtlich abzusichern. Bewusst hat das Grundgesetz daher die Grundrechte an den Anfang des Textes gestellt. Zum Einen ist damit deutlich geworden, dass der Mensch in den Mittelpunkt der neuen Verfassung gestellt werden soll. Zum Anderen bedeutet die Hervorhebung der Grundrechte eine bewusste Abkehr von einem absoluten und autoritären Staat. Das Grundgesetz bekennt sich damit zu einer wertgebundenen Ordnung. Nur eine solche Ordnung sichert Freiheit, Gerechtigkeit und Toleranz. Insbesondere der Schutz der Menschenwürde, der in Art. 1 des Grundgesetzes absolut garantiert wird, bedeutet eine klare und eindeutige Absage an jeden Totalitarismus und an jede Staatsüberhöhung. Diesen Gedanken mit einer Ewigkeitsgarantie zu sichern, ist eine der großen historischen Verdienste der Mütter und Väter des Grundgesetzes.

Es ist in diesen Zeiten ganz besonders wichtig, an die Errungenschaften des Grundgesetzes zu erinnern. Wir erleben seit Jahren eine beispiellose Erosion der Grundrechte. Noch nie sind durch immer neue angebliche Sicherheitsgesetze so viele Eingriffe in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger erfolgt, wie in den letzten Jahren. Ich bin dem Deutschen Anwaltsverein daher dankbar, dass er den diesjährigen Anwaltstag zum Anlass nimmt, auf die herausragende und freiheitssichernde Bedeutung des Grundgesetzes hinzuweisen.

Die 16. deutsche Wahlperiode neigt sich dem Ende. Nur noch 3 Sitzungswochen stehen dem Deutschen Bundestag zur Verfügung, um die noch im Verfahren befindlichen parlamentarischen Initiativen abzuschließen. Es ist daher an der Zeit, Bilanz zu ziehen, über die Innen- und Rechtspolitik der vergangenen 4 Jahre. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages war in der zu Ende gehenden Wahlperiode nicht untätig. Zahlreiche Gesetzesinitiativen aus den verschiedensten Rechtsbereichen hat der Rechtsausschuss verabschiedet. Viele Initiativen gingen dabei in die richtige Richtung. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in den parlamentarischen Beratungen jeweils konstruktiv mit eigenen Änderungsvorschlägen eingebracht. An vielen Stellen ist es uns gelungen, Einfluss zu nehmen auf die parlamentarischen Beratungen und somit für eine Verbesserung von Initiativen der Bundesregierung zu sorgen. Ich nenne beispielhaft das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, die Einführung des Elektronischen Handelsregisters, die Reform des Kontopfändungsschutzes, den Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, die Reform des Unterhaltsrechts, die große FGG-Reform sowie die Strukturreform im Versorgungsausgleich. Alle diese Gesetzesvorhaben hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung der FDP-Bundestagsfraktion beschlossen.

Besonders erwähnen möchte ich auch die Initiativen, die sich mit dem Berufsrecht der Rechtsanwälte befassen. Auch in diesem Bereich hat der Deutsche Bundestag in der laufenden Wahlperiode bedeutende Reformwerke auf den Weg gebracht. Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist es gelungen, die qualifizierte und professionelle Rechtsberatung zu erhalten und den Rechtsberatungsmarkt in Deutschland zukunftsfähig und international konkurrenzfähig zu gestalten. Mit der Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars haben wir neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vereinbarung der anwaltlichen Vergütung eröffnet. Vor wenigen Wochen hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht beschlossen. Wir haben dort das Verwaltungsverfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht auf die Vorschriften des VwVfG und der VwGO umgestellt. Darüber hinaus ist mit dem Gesetzentwurf ein Ombudsmann als zentrale Schlichtungsstelle der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet worden. Bei all diesen Gesetzgebungsvorhaben hat sich die Anwaltschaft in besonderer Weise eingebracht und mit eigenen Vorschlägen und Anregungen die parlamentarischen Beratungen konstruktiv begleitet. Für diese Mitarbeit danke ich Ihnen ganz herzlich. Sie haben auch uns dabei wichtige Anregungen mit auf den Weg gegeben, die schließlich größtenteils in das Gesetz einfließen konnten.

Zu einer ehrlichen Bewertung der zurückliegenden Wahlperiode gehört jedoch nicht nur Licht, sondern auch Schatten. Bei vielen Gesetzesvorhaben gab es sehr kontroverse Diskussionen. Wir haben uns im Rechtsausschuss vielfach darüber gestritten, ob bestimmte Lebenssachverhalte tatsächlich regelungsbedürftig sind bzw. darüber, ob die Bundesregierung die richtigen Mittel und Wege vorschlägt, um ein bestimmtes Problem einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Erst in der vergangenen Woche hat sich der Rechtsausschuss mit zahlreichen Initiativen der Koalition befasst, die dieses Spannungsfeld exemplarisch verdeutlichen. Den Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Regelung von Absprachen im Strafprozess und zur Reform der Untersuchungshaft hat die FDP-Bundestagsfraktion zugestimmt. Unabhängig davon, wie man grundsätzlich zu einer Verständigung im Strafprozess steht, kommt man nicht umhin festzustellen, dass die Absprachen heute tägliches Geschäft in der Justiz sind und es nicht von Realismus geprägt ist zu fordern, diese Absprachen gesetzlich zu verbieten. Es geht vielmehr darum, für die Absprachen eine klare und enge gesetzliche Form zu finden, die Auswüchse, die wir in vielen Fällen regelmäßig erleben, künftig verhindern. Zur Wahrheit gehört, dass die Auswüchse bei den Absprachen weiter zunehmen werden, wenn der Gesetzgeber sich einer klaren rechtlichen Regelung verschließt. Wir haben dabei sehr wohl die Mahnung von Prof. Dr. Hassemer im Ohr gehabt, der 2006 auf dem Strafverteidigertag dazu ausgeführt hat: „Wenn ich das Wort Konsens im Zusammenhang mit Strafrecht höre, sträuben sich mir die Nackenhaare, weil ein Strafverfahren immer eine hierarchische Veranstaltung sein muss, bei der jemand Eingriffe in seine wichtigsten Grundrechte erleidet“. Für die FDP-Bundestagsfraktion war daher von entscheidender Bedeutung, dass der Gesetzentwurf ausdrücklich darauf hinweist, dass § 244 Abs. 2 StPO unberührt bleibt. Damit wird der generellen Einführung des „Konsensprinzips“ in die StPO eine Absage erteilt. Der Amtsermittlungsgrundsatz und die Pflicht des Gerichtes zur Sachverhaltsaufklärung bleiben daher unberührt. Des Weiteren regelt der Gesetzentwurf, dass ein Rechtsmittelverzicht nicht Gegenstand einer Absprache sein darf und dass ein Geständnis des Angeklagten nicht verwertbar ist, wenn das Gericht von einer zugesagten Absprache abweicht. Erfreulich ist, dass es bei der Reform der Untersuchungshaft gelungen ist, sich auf eine Regelung zu verständigen, wonach ein Pflichtverteidiger für den Beschuldigten bestellt werden muss. Ohne diese Regelung wäre der Gesetzentwurf für die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmungsfähig gewesen. Darüber hinaus hat der Rechtsausschuss auch die Initiativen der Bundesregierung zur sog. „Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps“ und zur „Einführung der Kronzeugenregelung“ beschlossen. Aus sehr grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen heraus und aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken hat die FDP-Bundestagsfraktion diesen Gesetzentwürfen nicht zugestimmt. Die Kronzeugenregelung, so wie sie die Bundesregierung sie auf den Weg gebracht hat, erstrecken den Strafzumessungsakt auf Umstände, die keinen unmittelbaren Täter- oder Tatbezug haben. Damit entfernt sich die Regelung von dem Grundsatz der schuldangemessenen Strafe. Die Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps führt zu einer unverhältnismäßigen Ausdehnung der Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen in einen Bereich, der keinen hinreichenden Bezug zu einer möglichen Rechtsgutsbeeinträchtigung erkennen lässt. Bundesjustizministerin Zypries wird schon gute Gründe dafür gehabt haben zu bekennen, dass der Gesetzentwurf „verfassungsrechtlich auf Kante genäht“ ist.

Es hat darüber hinaus in dieser Wahlperiode 2 Gesetzgebungsvorhaben gegeben, die über längere Zeit in Politik und Gesellschaft zu sehr engagierten Diskussionen geführt haben. Ich meine damit die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz. Bei beiden Gesetzen sind die Interessen der Angehörigen der Freien Berufe und insbesondere die der Anwaltschaft in besonderer Weise tangiert. Die Vorratsdatenspeicherung führt zur Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten von 6 Monaten. Erfasst sind davon alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy und E-Mail. Festgehalten wird auch, wer wann das Internet genutzt hat. Damit erhalten die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis vom Kommunikationsverhalten der Bürger. Aufgrund der Daten können so Bewegungsprofile der Bürger erstellt werden. Gegen die Vorratsdatenspeicherung hat es eine Verfassungsbeschwerde gegeben, die von unserem Kollegen Dr. Burkhard Hirsch vorbereitet wurde. An dieser Klage haben sich zahlreiche liberale Parteifreunde beteiligt. Auch ich gehöre zu den Beschwerdeführern. Sehr erfreulich ist, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in 2 Verfahren über Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen stattgegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht hat damit den Zugriff auf die Telefondaten bereits stark eingeschränkt. Ich bin daher sehr zuversichtlich im Hinblick auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung hat der Bundestag auch eine Reform der Telekommunikationsüberwachung vorgenommen. Damit ist erstmals eine einheitliche Schutzvorschrift für Berufsgeheimnisträger vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen in die Strafprozessordnung eingefügt worden. So begrüßenswert dieses Ziel grundsätzlich ist, so unakzeptabel ist jedoch die konkrete Ausgestaltung. Während für Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete ein absoluter Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen gilt, gilt dieser Schutz für alle anderen Berufsgeheimnisträger nur im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Journalisten und Ärzte können sich daher von vornherein ihres Schutzes grundsätzlich nicht sicher sein. Der konkrete Schutz wird vielmehr im Einzelfall von den Ermittlungsbehörden positiv festgestellt. Damit steht § 160a Abs. 2 StPO im Widerspruch zu § 53 Abs. 1 Satz 1 StPO, der ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht für alle dort enthaltenen Berufsgruppen enthält. Diese Regelung ist deshalb so fatal, weil sie sich mittlerweile wie ein roter Faden durch viele andere Gesetze zieht. Auch im BKA-Gesetz wird auf diese Regelung Bezug genommen. Das Zweiklassenrecht für Berufsgeheimnisträger wird damit zunehmend in der deutschen Rechtsordnung zementiert. Ich zitiere hierzu erneut Prof. Dr. Wilfried Hassemer, der in seinem Festvortrag anlässlich des Deutschen Anwaltstages 2008 in Berlin hierzu ausgeführt hat, ich zitiere: „Wer die Anwaltschaft unter dem Maßstab des Geheimnisschutzes in zwei Lager teilt, legt die Axt ans Hausgut der Rechtsanwälte. Der Anwalt hat ja nicht nur ein Recht, er hat auch eine Pflicht, die ihm anvertrauten Geheimnisse zu wahren. Das Zeugnisverweigerungsrecht mit seinen weiteren Konsequenzen ist nicht nur im Interesse des Beschuldigten, es ist vor allem im Interesse der Anwaltschaft als einer Institution des Rechtsstaats gewährleistet; ein Rechtsanwalt, der sich auf diese Garantie nicht mehr verlassen kann, ist von den überkommenen Garantien seiner Profession verlassen worden, er ist normativ und praktisch verarmt“. Auch gegen das BKA-Gesetz hat es eine Klage von liberalen Parteifreunden gegeben. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages konnten sich dieser Klage nicht anschließen, da für sie ein absoluter Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen in der StPO garantiert ist. Die FDP-Bundestagsfraktion hat im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Änderung von § 160a StPO vorsieht. Wir wollen einen einheitlichen Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälte, Geistliche, Abgeordnete, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ärzte. Ein Zweiklassenrecht verkennt die besondere Stellung der betroffenen Berufsgruppen und relativiert damit das Vertrauensverhältnis, dass das Berufsbild der Angehörigen dieser Berufe in Bezug auf ihre Mandanten, Patienten oder Informanten in besonderer Weise prägt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat im vergangenen Jahr noch eine weitere wichtige rechtspolitische Initiative in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir wollen eine Änderung in § 522 ZPO mit dem Ziel, die Rechtsbeschwerde zuzulassen als statthaftes Rechtsmittel gegen Zurückweisungsbeschlüsse der Berufungsgerichte. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist die unterschiedliche Behandlung der gerichtlichen Zurückweisungsentscheidungen in Bezug auf die Rechtsmittel sachlich nicht gerechtfertigt. Insbesondere die großen regionalen Unterschiede bei der Anwendung von § 522 Abs. 2 ZPO erfordern ein Handeln des Gesetzgebers. Beide Gesetzentwürfe liegen für Sie am Ausgang bereit.

Die Forderung nach einem einheitlichen Schutz von Berufsgeheimnisträgern bleibt auch in der kommenden Wahlperiode auf der Tagesordnung. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich auch in der 17. Wahlperiode dafür einsetzen, dass wir hier dringend zu einer gesetzlichen Änderung kommen. Ein weiterer Schwerpunkt für die kommenden Jahre wird der Datenschutz sein. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert ein modernes, leicht verständliches, übersichtliches und effektives Datenschutzrecht. Dazu brauchen wir ein einheitliches Datenschutzgesetz. Insbesondere der Arbeitnehmerdatenschutz bedarf dringend einer Verbesserung. Ein weiteres Thema ist der Schutz des geistigen Eigentums. Der Schutz des geistigen Eigentums bleibt im digitalen Zeitalter eine Daueraufgabe der Politik. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich daher für Lösungen ein, die unter Wahrung des Datenschutzes eine effektive und konsequente Rechtsdurchsetzung im Urheberrecht gewährleisten. Auch im Insolvenzrecht brauchen wir neue Wege. Die FDP wird sich insbesondere im Verbaucherinsolvenzrecht für eine Verschlankung des Verfahrens unter Wahrung der rechtsstaatlichen Standards einsetzen. Für alle diese Vorhaben sind wir auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung aus der Anwaltschaft angewiesen. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn wir auch zukünftig mit Ihrer Unterstützung, Ihren Anregungen und Hinweisen zur Unterstützung unserer parlamentarischen Arbeit rechnen können.

Ich freue mich jetzt auf einen schönen Abend mit Ihnen, auf interessante Begegnungen und gute Gespräche und danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Dem 60. Deutschen Anwaltstag wünsche ich einen erfolgreichen Verlauf.

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