25. August 2009
Der Deutsche Bundestag hat am 19.9.2007 auf Antrag der FDP-Bundestagsfraktion eine Aktuelle Stunde durchgeführt.
Anlass sind die Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Jung zum Luftsicherheitsgesetz:
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Bundestagsfraktion will eine rationale Debatte zur inneren Sicherheit – frei von Hysterie, Übertreibung und Angstmacherei – führen, wie dies auch Herr Ministerpräsident Wulff heute angemahnt hat. Das Parlament ist dafür genau der richtige Platz. Wir lassen uns hier nicht zu einer Quasselbude degradieren, in der Firlefanz geredet wird.
Die FDP-Bundestagsfraktion nimmt die Herausforderung des internationalen Terrorismus sehr ernst. Sie war und ist bereit, auf dem Boden des Grundgesetzes konstruktiv über angemessene und sinnvolle Maßnahmen zu beraten. Sie ist nicht bereit, Bundesverfassungsgerichtsurteile zu missachten, das Abwägungsverbot in Bezug auf Menschenleben außer Kraft zu setzen und einer Amerikanisierung des deutschen Rechtes zum Beispiel mit Einführung eines Quasiverteidigungsfalles bei terroristischer Bedrohung Vorschub zu leisten.
Heute geht es um die von Ihnen, Herr Verteidigungsminister Jung, geäußerte Absicht, von einem angeblichen Recht auf übergesetzlichen Notstand Gebrauch zu machen und den Befehl zum Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeuges, das mit Passagieren besetzt ist, zu geben, also die Menschen in diesem Flugzeug töten zu lassen. Weiter behaupten Sie, ein Abschuss sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch in Fällen gemeiner Gefahr oder der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung möglich.
Man hat fast den Eindruck, als hätte es das Gesetzgebungsverfahren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Hinblick auf die Regelung in § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz, unter bestimmten Voraussetzungen den Abschuss eines Flugzeuges zu ermöglichen, nicht gegeben. Man hat den Eindruck, es hätte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht gegeben, das ausgeführt und damit die Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung erklärt hat, dass es gegen Art. 1 und Art. 2 unseres Grundgesetzes verstößt, wenn ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug, in dem neben den Terroristen weitere Personen an Bord sind, abgeschossen werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass es schlechterdings undenkbar ist, dies gesetzgeberisch in Form einer Bestimmung zu regeln und damit eine gesetzliche Grundlage für einen Abschuss zu schaffen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass behauptet wird, das Bundesverfassungsgericht habe mit seinen in der Begründung gemachten Ausführungen den Abschuss gerade nicht verbieten wollen. Herr Minister Jung, es ist nicht möglich, sich im Voraus auf das Recht des übergesetzlichen Notstandes zu berufen und dies als Rechtsgrundlage, als Anspruchsgrundlage für einen Abschuss zu nehmen.
Im ersten Semester des Studiums der Rechtswissenschaften lernt man, dass das Institut des übergesetzlichen Notstandes keine strafbare Handlung rechtfertigt, sondern eine solche Handlung in diesem Fall rechtswidrig ist, dass es aber erst dann in Erwägung gezogen werden kann, wenn es um die persönliche Verantwort in einer ganz konkreten Situation geht, wenn es also bereits zu einem solchen Konflikt gekommen ist. Sie können das nicht antizipieren. In der gegenwärtigen Situation liegt kein übergesetzlicher Notstand vor. Auch wenn Sie schon jetzt alle Abwägungsprozesse vorwegnehmen, die eigentlich erst dann ablaufen, wenn es um die persönliche Verantwortung geht, können Sie sich in einer solch schwierigen Konfliktlage wahrscheinlich nicht darauf berufen.
Herr Verteidigungsminister Jung, es ist wichtig, dass in dieser Debatte klargemacht wird, dass Ihre Äußerungen im Focus-Interview vom 17. September so nicht stehen bleiben können. Sie müssen korrigiert werden. Es muss klargemacht werden, dass das Grundgesetz und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts strikt eingehalten werden. Dann können Sie gerne über einen möglichen politischen Handlungsspielraum diskutieren. Für das, was Sie gefordert haben, gibt es in der Form aber keinen Handlungsspielraum.
Wir wollen eine Diskussion, die die Gefährdung der inneren Sicherheit durch internationalen Terrorismus und andere Formen der Bedrohung zum Gegenstand hat, sich aber auch darauf beschränkt. Wir müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, unsere Grundrechte verteidigen und im rechtsstaatlichen Verfahren die richtigen Antworten geben. Wir wollen den Terroristen nicht Vorschub leisten. Sie hätten es nämlich gern, dass wir genau das nicht tun.
Recht herzlichen Dank.
Nach oben
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin