15. Dezember 2009
Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB, bei der 9. Kodex-Konferenz der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 16. Juni 2010 in Berlin
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter, lieber Herr Müller, geschätzte Mitglieder der Corporate Governance Kommission, meine sehr geehrten Damen und Herren,
es ist eine gute Tradition, dass die Kodex-Kommission zu ihrer Konferenz die Justizministerin einlädt - Männer hat es seit Bestehen der Kommission in diesem Amt ja bezeichnenderweise nicht mehr gegeben. Trotz meiner Anwesenheit ist aber völlig klar: Diese Kommission ist unabhängig und ein Instrument der Selbstregulierung. Es gibt aber eine enge Wechselwirkung zwischen Kommission und Politik. Die Kommission kann aktuelle Problemlagen aufgreifen, mit dem Kodex darauf reagieren und dadurch manches Gesetz vermeiden. Das entlastet die Politik und lässt der Wirtschaft sinnvolle und wichtige Spielräume. Als Liberale habe ich viel Sympathie für wirksame Modelle der Selbstregulierung. Deshalb sind diese Kommission und ihre Arbeit so wichtig und deshalb freue ich mich sehr, heute bei Ihnen zu sein.
Meine Damen und Herren, leider ist Selbstregulierung nicht überall der richtige Weg. Die Entgrenzung der Finanzmärkte ließ uns in den letzten Jahren wiederholt in einen Abgrund blicken. Dem Auseinanderdriften von Finanz- und Realwirtschaft muss die Politik entschiedene Antworten entgegenstellen. Wir dürfen nicht zulassen, dass einige wenige die Chancen extrem riskanter Spekulationsgeschäfte nutzen, oft ohne jeden nachvollziehbaren Bezug zur Realwirtschaft, und dass dann anschließend die Risiken solcher Geschäfte, wenn sie sich realisieren auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen und vergemeinschaftet werden. Eine funktionierende soziale Marktwirtschaft bringt das Verursacherprinzip zur Geltung. Wir werden Risiko und Haftung, Entscheidung und Verantwortung wieder konsequent zusammenführen. Wir werden den Finanzmarktsektor an den Kosten künftiger Krisen beteiligen. Und wir entwickeln Verfahren, die Banken entweder die Chance zur eigenverantwortlichen Restrukturierung oder aber ein geordnetes Verfahren zur Abwicklung bieten. Diese Aufgaben kann die Politik nicht delegieren. Der Rechtsstaat ist in der Bringschuld für einen verlässlichen Funktionsrahmen der sozialen Marktwirtschaft.
Wenn Selbstregulierung funktioniert, ist sie eine wunderbare Sache. Gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung lässt sich nicht gesetzlich anordnen. Mit dem Corporate Governance Kodex setzen wir erfolgreich auf Selbstregulierung. Der Kodex genießt hohe Akzeptanz, ein größeres Kompliment für die Kommission und ihre Mitglieder kann es nicht geben. Jahr für Jahr machen börsennotierte Unternehmen bekannt, ob die Empfehlungen im Kodex befolgt oder warum sie nicht befolgt werden. Der Kodex entfaltet seine Wirkung durch die Transparenz der Berichtspflicht und die Reaktion der Medien und Kapitalmärkte.
Meine Damen und Herren, ich verstehe sehr gut, dass die Kommission den Kodex nicht zu häufig und zu abrupt ändern will. Das würde die Unternehmen überfordern und der Akzeptanz schaden. Am 26. Mai hat die Kommission wichtige Neuerungen beschlossen. Gerade die Regelungen zu einer größeren Beteiligung von Frauen in Führungspositionen und die Vorgaben zur Professionalisierung des Aufsichtsrats kommen genau zur richtigen Zeit. Die Neuerungen im Kodex greifen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages von Union und FDP auf, die wir sonst nur in Form eines Gesetzes hätten umsetzen können.
Meine Damen und Herren, eine Schlüsselrolle für gute Unternehmensführung hat die Professionalisierung des Aufsichtsrats. "Diversity" ist schon länger als allgemeine Aussage im Kodex enthalten. Jetzt wendet sich der Kodex ganz konkret einer höheren Frauenbeteiligung zu. Die stärkere Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen ist lange überfällig. Nicht einmal jedes zehnte Aufsichtsratsmitglied in börsennotierten Unternehmen ist weiblich. Die meisten von ihnen vertreten nicht die Anteilseigner, sondern die Arbeitnehmer. Noch trauriger ist das Bild auf Vorstandsebene. In den Vorstandsetagen börsennotierter Unternehmen sitzen deutschlandweit 21 Frauen, gerade mal drei Prozent. Ohne Raumnot könnte ich zur Vollversammlung in mein Büro einladen.
Natürlich darf sich Politik bei der geringen Frauenbeteiligung nicht darauf beschränken, den Finger auf die Unternehmen zu richten. Zunächst ist es Aufgabe der Familienpolitik, mit guten Rahmenbedingungen sicherzustellen, dass Familie und Beruf miteinander vereinbar sind und auch gleichberechtigt von Mann und Frau wahrgenommen werden. Verlässliche Angebote der Kinderbetreuung sind dabei genauso wichtig wie gezielte Anreize, etwa durch die Vätermonate beim Elterngeld. Gerade beim Elterngeld haben die aktuellen Sparzwänge der Familienministerin eine Kehrtwende abverlangt. Gestaltendes Sparen darf das familienpolitische Ziel aber nicht aus den Augen verlieren. Vor allem darf der Sparzwang nicht dazu verleiten, die Familien- und Gesellschaftspolitik in das Gesellschaftsrecht zu verlagern.
Die stärkere Frauenbeteiligung in den Führungsetagen ist mehr als Familienpolitik. Es geht darum, Potentiale besser zu nutzen und wirtschaftlich erfolgreicher zu sein. Der Corporate Governance Codex setzt auf stärkere Präsenz von Frauen - nicht als Wohltat für die Frauen, sondern im Interesse der Unternehmen. Ziel ist die optimale Corporate Governance unserer Unternehmen, die bestmögliche Führung durch Vorstände und die wirksamste Kontrolle durch Aufsichtsräte. Ich beteilige mich nicht an Mutmaßungen, ob die Finanz- und Wirtschaftskrise mit mehr Frauen in Schlüsselpositionen einen anderen Verlauf genommen hätte. Wissenschaftlich belastbar sind solche Überlegungen sicher nicht. Fest steht aber: An Schulen und Universitäten sind Frauen sehr erfolgreich. In vielen Studiengängen sind mehr als die Hälfte der Studierenden Frauen. In manchen Fächern - zum Beispiel Jura - machen Frauen die besseren Examen. Die hochqualifizierten jungen Frauen sind eine wertvolle Ressource für unser Land und unsere Wirtschaft. Zugleich stimmen viele ein Klagelied an, dass es aufgrund der demographischen Entwicklung immer schwieriger wird, hochqualifizierte Fachkräfte in einzelnen Branchen zu finden. Es ist daher ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft, Frauen stärker zu fördern und in Führungspositionen wirken zu lassen.
Besonders freut mich, dass die Neuregelung im Kodex genau auf der Linie des Koalitionsvertrages von Union und FDP liegt. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zunächst auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtung zu setzen. Selbstverpflichtung und Berichtspflicht - genau das setzt der Corporate Governance Kodex und die an ihn knüpfende gesetzliche Berichtspflicht um. Die Neuregelung des Kodex hat nicht nur Bedeutung für börsennotierte Unternehmen. Ich erwarte auch eine positive Ausstrahlungswirkung auf andere Unternehmen.
Eine gesetzliche Quotenregelung lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt ab. Und ich sage ganz deutlich: Wir bereiten eine solche gesetzliche Regelung auch momentan nicht vor, weder im Justiz- noch im Familienministerium. Gestern kam auch aus Brüssel das Signal, dass die Justizkommissarin bei der Frauenquote zunächst auf die Wirtschaft setzt. Gesetzliche Quoten sind starr und würden ohne Beachtung der Branche oder des Industriezweiges einheitliche Vorgaben machen. Dabei liegt doch auf der Hand, dass etwa ein Maschinenbauer, dessen Belegschaft immer noch überwiegend aus männlichen Ingenieuren besteht, mehr Probleme haben wird als ein Unternehmen, das schon heute auf den unteren und mittleren Ebenen einen hohen Frauenanteil in der Belegschaft hat.
Ich sage aber ganz ausdrücklich: Eine gesetzliche Regelung wäre rechtlich möglich. Sie wäre zwar komplex, aber sie wäre möglich. Und es ließen sich auch Lösungen und Wege für die verfassungs- und europarechtlichen Aspekte finden. Dennoch bin ich keine Freundin der gesetzlichen Quote, das habe ich immer offen gesagt. Wir brauchen einen Mentalitätswandel, der sich gesetzlich nicht anordnen lässt. Deshalb bin ich dankbar, dass die Corporate Governance Kommission einen wirkungsvollen und intelligenten Weg gefunden hat, die erste Stufe auf dem Weg zu mehr Frauen in den Führungsetagen zu nehmen. Der Kodex fordert die Formulierung klarer Ziele der Frauenförderung und die Berücksichtigung dieser Ziele bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung. Nach meinem Eindruck geraten die Dinge bereits in Bewegung. Die Telekom hat sich bereits freiwillige Ziele gesteckt. Auch andere Unternehmen haben die Weichen gestellt und sind gezielt auf der Suche nach weiblichem Führungspersonal. Dennoch wird es etwas Zeit brauchen, bis wirklich deutlich mehr Frauen in Führungspositionen sind.
Allen Beteiligten muss aber klar sein: Wenn die Wirtschaft die Zeit jetzt nicht nutzt, wird sie dafür später vielleicht teuer zu bezahlen haben. Politisch ist dies wahrscheinlich die letzte Chance, die höhere Präsenz von Frauen in Führungspositionen im Wege der Selbstregulierung zu erreichen. Sie werden deshalb verstehen, meine Damen und Herren, dass ich gerade diesen Kodex-Beschlüssen besonders große Akzeptanz und Erfolg wünsche.
Die Professionalisierung der Arbeit von Aufsichtsräten hat auch noch weitere Facetten, etwa
Zu all diesen Punkten könnte der Gesetzgeber sicherlich ein großes Reformpaket mit sehr vielen Regelungen auf den Weg bringen. Darüber könnten Politik, Unternehmen, Verbände und ihre Berater dann lange und ausgiebig diskutieren. Ich wäre allerdings sehr dankbar, wenn die Wirtschaft auch diese Themen in Eigenverantwortung regeln könnte.
So sind Berufsaufsichtsräte sicherlich eine positive und begrüßenswerte Erscheinung, aber per Gesetz wird sich dies schwerlich verordnen lassen.
Was die Zahl der zulässigen Aufsichtsratsmandate pro Person angeht, so ist dies seit jeher extrem umstritten. Per Gesetz ist die Zahl schon schrittweise abgesenkt worden. Vor allen Dingen aber hat der Kodex seine Empfehlungen hierzu jetzt verschärft, indem er nicht nur Aufsichtsratsmandate, sondern auch vergleichbare Mandate einbezieht. Das halte ich für richtig, denn es gibt noch andere Aufgaben, die mindestens genauso zeitraubend sein können und die in Frage stellen, ob jemand eigentlich ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit hat, um seine Aufgaben als Aufsichtsrat sorgfältig zu erfüllen.
Die Größe der Aufsichtsräte und die Ausschussarbeit sind Themen, die wegen der Regelungen zur Mitbestimmung besonders problematisch sind. Deshalb bin ich mir im Moment nicht sicher, ob wir diesen Punkt oben auf die Agenda setzen sollten.
Wichtig ist auch die Ausstattung der Aufsichtsräte. Es geht hier um sächliche Mittel, aber auch um die personelle Ausstattung. Da denkt man an Aufsichtsratsassistenten oder die Möglichkeit, Berater oder Gutachter in einzelnen Fällen heranzuziehen. Da gibt es ganz vielfältige Möglichkeiten, die man schwer gesetzlich regeln kann. Es gibt Aufsichtsratsvorsitzende, die ein Büro im Unternehmen unterhalten und die Aufgabe als Ganztagsjob angehen. Es gibt aber auch andere Modelle, die im konkreten Fall angemessen sein können. Eine einheitliche Regelung könnte hier den Bedürfnissen der Praxis mit ihrer Vielfalt gar nicht gerecht werden.
Was die Ausbildung und Weiterbildung betrifft, bin ich besonders dankbar, dass der Kodex nun hierzu klare Aussagen macht. Es stellt klar, dass die Aufsichtsräte selbst in der Pflicht stehen, sich um die eigene Aus- und Weiterbildung zu kümmern. Man hat ja manchmal den Eindruck, dass insbesondere Aufsichtsräte, die früher lange Zeit Vorstände oder gar Vorstandsvorsitzende waren, meinen, sie wüssten schon alles und Fortbildungsveranstaltungen seien nur für die anderen da. Das ist falsch! Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein Gebot für die Beschäftigten und nicht nur für die Jungen, es gilt auch für die Bewohner der Führungsetagen und vor allem für diejenigen im fortgeschrittenen Alter. Auch sie müssen sich permanent weiterbilden, wenn sie ihre Aufgabe gewissenhaft erfüllen wollen. Es ist gut, dass der Kodex das jetzt klarstellt.
Außerdem legt er fest, dass das Unternehmen den Aufsichtsrat dabei nach Möglichkeit unterstützen soll. Das bedeutet für mich, dass neue Aufsichtsratsmitglieder Gelegenheit erhalten, das Unternehmen mit seinen Abteilungen, Zweigniederlassungen kennenzulernen. Und es ist auch gut, dass Aufsichtsräte die Möglichkeit haben, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Das ist kein Zeichen von Schwäche, das ist ein Zeichen von Stärke. Vielleicht wird es irgendwann einmal in Deutschland eine Art "Directors Institute" geben, also eine Stätte, die Aufsichtsräten Angebote zur Qualifizierungen und zur Fort- und Weiterbildung macht oder sie zumindest koordiniert. Das wäre sicher eine lohnende Aufgabe für die Wirtschaft.
Meine Damen und Herren, die Regierungskommission hat eine Reihe wichtiger Fragen angepackt. Sie haben morgen noch ein sehr spannendes und anspruchvolles Programm vor sich. Ich bin sicher, dass es dann fruchtbare Debatten und wertvolle neue Erkenntnisse gibt. Engagieren Sie sich in diesen Debatten und unterstützen Sie alle Herrn Müller und seine Kommissionskollegin und -kollegen - das ist eine ganz wichtige Arbeit für unsere Unternehmen und für den Standort Deutschland.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin