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Bundestagsrede zu: Rechtsstaatlichkeit in Russland stärken

2. Juli 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Plenum des Deutschen Bundestages

 
zur Beratung des Antrags: Rechtsstaatlichkeit
in Russland stärken
BT-Plenarprotokoll 16/227, 02.07.2009, S. 26072
 
Mit diesem Antrag, unterstützt von vier Fraktionen des
Deutschen Bundestages, soll wenigstens zum Ende der
Legislaturperiode die Russische Föderation im Mittel
punkt einer Debatte stehen. Dafür gibt es mehrere
Gründe, die in diesem Antrag auch dargelegt sind: die
Bedeutung als wichtiger und größter östlicher Nachbar
der Europäischen Union, Russland als ständiges Mitglied
des UN-Sicherheitsrates und damit wichtiger Partner
bei Entscheidungen, die Konfliktherde in unmittelbarer
Nachbarschaft wie in Nahost und im Iran, aber
auch an anderen Stellen dieser Welt betreffen.
 
Die Russische Föderation ist der größte Mitgliedstaat
des Europarates, damit kommt dem Europarat als supranationale
Organisation eine besondere Bedeutung zu.
Die Mitgliedschaft im Europarat setzt die Erfüllung völkerrechtlicher
Verpflichtungen, niedergelegt in der Europäischen
Menschenrechtskonvention, voraus. Dazu gehört
unter anderem die Rechtsstaatlichkeit, die geprägt
ist von der Unabhängigkeit der Justiz, fairen Verfahren
vor dem Gericht, besonders im Strafprozess. Dazu gehört
Rechtssicherheit für Investoren und ausländische
Unternehmen, die sich in Russland niederlassen und sich
auf Gesetze und eine Rechtspraxis, zum Beispiel im
Handels-, Gesellschafts-, Banken- und allgemeinem
Haftungsrecht, verlassen können müssen. Deshalb wird
in diesem Antrag zu Recht die Besorgnis zum Ausdruck
gebracht, dass sich die rechtliche Situation in der Russischen
Föderation in den letzten Jahren längst nicht so
entwickelt hat, wie das auch nach den Verpflichtungen
des Europarates notwendig gewesen wäre.
 
Positiv ist zu erwähnen, dass es Verbesserungen in der
sozialen Absicherung von Richtern und Staatsanwälten
in den vergangenen Jahren gegeben hat. Damit wurde
das berechtigte Ziel verfolgt, der herrschenden Korruption
und Bestechung etwas den Boden zu entziehen.
Weiter wurde ein Richterrat geschaffen, der sich mit der
Ernennung, der Beförderung von Richtern und Disziplinarmaßnahmen
gegenüber Richtern befasst. Als jüngste
Maßnahme wurde ein von der Generalstaatsanwaltschaft
getrenntes Investigationskomitee errichtet, das Aufgaben
der Generalstaatsanwaltschaft zu übernehmen hat.
Diese Bemühungen sind dringend notwendig, um die
in der Tradition des sowjetischen Rechtssystems stehende
Übermacht der Staatsanwaltschaft mit Dominanz
in den Strafgerichtsverfahren abzubauen und die Staatsanwaltschaft
auf gleiche Augenhöhe mit Richtern und
Rechtsanwälten zu bringen. Trotz finanzieller Verbesserungen
gibt es längst keine Unabhängigkeit der Justiz.
Im Gegenteil: Die sogenannte Telefonjustiz ist an der
Tagesordnung, was bedeutet, dass Richter in ihrer täglichen
Arbeit Anweisungen von Direktoren ihres Gerichts,
dem Druck der Vertreter der Staatsanwaltschaft
und politischen Anweisungen ausgesetzt sind. Die Zahl
der entlassenen Richter ist in den letzten Jahren deutlich
angestiegen. Daran konnte auch der neu eingerichtete
Justizrat nichts ändern, in dem Vertreter des Präsidenten
großen Einfluss ausüben.
 
Prominente Fälle haben immer wieder den Blick auf
diese Missstände in der russischen Justiz gelenkt. Ein
wirklich beeindruckender und erschreckender Fall ist
der Prozess gegen die Verantwortlichen des früheren
Jukos-Konzerns, gegen Chodorkowski, Lebedew und
Pitschugin. In meinem Bericht für die Parlamentarische
Versammlung des Europarates habe ich diese rechtsstaatlichen
Defizite minutiös mit Belegen dargelegt.
Dieser Bericht hat zwar Chodorkowski, Lebedew und
Pitschugin nicht helfen können, aber er hat andere russische
Staatsangehörige vor der Auslieferung nach Russland
bewahrt.
 
In mehreren Fällen in Großbritannien und in Zypern
war dieser Bericht Grundlage für die Ablehnung der
Auslieferungsersuchen der Russischen Föderation, weil
die mit den Auslieferungsersuchen befassten Richter auf
der Grundlage dieses Berichts die Gefahr sahen, dass
keiner der betroffenen Personen ein auch nur annähernd
rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten hatte und auch
sein Leben nicht garantiert werden konnte. Der zweite
Prozess gegen Chodorkowski und Lebedew muss auch
nüchterne Betrachter entsetzen, liegen doch diesem erneuten
Verfahren, in dem es Freiheitsstrafen bis zu
20 Jahren geben könnte, dieselben Sachverhalte und
Fakten zugrunde wie beim ersten Prozess, nur bewertet
man sie jetzt vollkommen anders als im ersten Verfahren.
Da merkt jeder Jurist, dass das in sich nicht haltbar,
widersprüchlich und deshalb willkürlich ist.
 
Es ist deshalb besonders wichtig, die Verantwortlichen
in Russland mit Nachdruck aufzufordern, endlich
den Rechtsnihilismus, den der eigene Präsident kritisiert,
mit der Verbesserung des Justizsystems zu bekämpfen.
Es muss endlich die Unabhängigkeit der Justiz, frei von
politischen Einflüssen der Vorgesetzten garantiert werden.
Es muss endlich eine unabhängige Entscheidung
über die Einstellung, Beförderung und Entlassung von
Richtern geben. Es muss dieses Bewusstsein der Unabhängigkeit
und der kritischen Analyse vorliegender Fälle
mit der eigenständigen Bewertung des Sachverhalts in
der Ausbildung, dem Studium und der Fortbildung vermittelt
werden.
Leider hat sich in den letzten Jahren die Entwicklung
nicht in eine bessere, sondern in eine schlechtere Richtung
bewegt. Es sollte eine ständige Beobachtung des
Prozesses gegen Chodorkowski und Lebedew geben, am
besten im Rahmen der Europäischen Union, aber auch
angestoßen vom Ministerkomitee in der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates. Das sollte Außenminister
Steinmeier tun. Mit ständigen Berichten sollte
größtmögliche Transparenz in Deutschland und den europäischen
Mitgliedstaaten hergestellt werden. In allen
internationalen Gremien, in denen Russland Mitglied ist,
sollten die rechtsstaatlichen Defizite Russlands thematisiert
werden und die Einhaltung eingegangener Verpflichtungen
von der russischen Regierung eingefordert
werden.
 
Ein funktionierendes Rechtssystem der Russischen
Föderation liegt auch im deutschen Interesse, denn das
gibt für Investitionen deutscher Unternehmen Rechtssicherheit
und für Journalisten und Menschenrechtsverteidiger
aus Deutschland zumindest die große Chance, bei
ihrer Arbeit nicht Opfer der Maßnahmen der Polizei zu
werden. Schade, dass diese so wichtige Debatte, die die
Menschen in Deutschland aufrütteln würde, so spät und
damit nur mit zu Protokoll gegebenen Reden stattfindet.
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