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Bundestagsrede zu: Missbilligung der Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung Dr. Franz Josef Jung zum Abschuss von in Terrorabsicht entführten Flugzeugen

2. September 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Plenum des deutschen Bundestages

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Plenum des deutschen Bundestages

 
Beratung zu: Missbilligung der Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung Dr. Franz Josef Jung zum Abschuss von in Terrorabsicht entführten Flugzeugen
BT-Plenarprotokoll 16/188, 11.10.2007, S. 12228B
 
 
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen!
 
... ist es unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG
schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer
gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen,
die sich wie die Besatzung und die Passagiere
eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie
hoffnungslosen Lage befinden, gegebenenfalls sogar
unter Inkaufnahme solcher Unwägbarkeiten
vorsätzlich zu töten.
Dies ist eine – ich habe sie zitiert – der zentralen Aussagen
aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 15. Februar 2006 zu § 14 Abs. 3 des damaligen
Luftsicherheitsgesetzes.
 
Der Bundesverteidigungsminister hat in einem Interview
am 17. September 2007 zum Abschuss von Flugzeugen
mit unbeteiligten Passagieren gesagt – ich zitiere
aus dem Interview –:
Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den
Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen.
Mit dieser Aussage hat sich der Minister über die Entscheidung
und die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts
hinweggesetzt.
 
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos] – Dr. Jürgen Gehb
[CDU/CSU]: Nein!)
 
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
ferner ausgeführt, dass im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten
des Staates die Wahl immer nur auf solche
Mittel fallen kann, deren Einsatz mit der Verfassung in
Einklang steht. Für die FDP-Bundestagsfraktion stelle
ich fest: Der Abschuss entführter Passagierflugzeuge gehört
nicht dazu.
 
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
 
Diese Auffassung vertritt auch die für das Verfassungsrecht
mit zuständige Bundesjustizministerin. Sie hat erklärt:
Wir haben eine Verfassungsgerichtsentscheidung,
die uns solcher Diskussionen völlig enthebt.
Über diesen Komplex haben wir, meine Kolleginnen
und Kollegen, am 19. September in einer Aktuellen
Stunde diskutiert. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion
erlaubt es dieser Vorgang aber nicht, einfach
zur Tagesordnung überzugehen; denn es geht um die
Einhaltung des wichtigsten Grundsatzes unserer Verfassung,
um die Einhaltung des Kerngrundsatzes der Unantastbarkeit
der Menschenwürde. An diesen Grundsatz
sind – wir sind alle froh darüber – alle staatlichen Organe
gebunden. Der Bundesverteidigungsminister ist
nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes an Recht und Gesetz
gebunden. Der Deutsche Bundestag ist als Gesetzgebungsorgan
an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Deshalb ist es ein wichtiger und notwendiger
parlamentarischer Vorgang, Äußerungen, die damit nicht
in Einklang zu bringen sind, hier in dieser Form anzusprechen
und sie zu missbilligen.
 
(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie
des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])
 
Das gehört zur Kontrollaufgabe des Parlaments.
Das Grundgesetz und die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
stehen ebenso wenig zur Disposition wie
das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Herr Bundesverteidigungsminister,
leider mussten wir erst vor kurzem,
am Wochenende, in einem Interview lesen, dass Sie an
der Position, die Sie im Interview mit dem Focus im
September formuliert haben, eindeutig festhalten. Sie
haben auf eine Frage geantwortet, es gelte alles das, was
Sie dazu gesagt haben. Herr Minister Jung, Sie haben
hier im Bundestag bisher nicht die Gelegenheit genutzt,
klarzustellen, dass Sie nicht beabsichtigen, einen rechtswidrigen
Befehl zu erteilen.
 
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Volker Beck
[Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
 
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Gehb?
 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Bitte.
 
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU):
Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, Sie haben
in Ihrer Rede wiederholt gesagt, das Bundesverfassungsgericht
habe entschieden, dass der Abschuss von
Zivilmaschinen verboten sei. Kennen Sie die Tenorierungsformel
des Bundesverfassungsgerichts, und kennen
Sie vor allen Dingen das obiter dictum – das ist eine Entscheidung,
die man so nebenbei trifft – in der
Randziffer 130?
 
(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Erwachsene
Juristen!)
 
Sie lautet:
Dabei ist hier nicht zu entscheiden, wie ein gleichwohl
vorgenommener Abschuss und eine auf ihn
bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen
wären …
In Klammern folgt ein Rattenschwanz von Fundstellen
aus Rechtsprechung und Literatur, die durchaus das
Phänomen betreffen, dass jemand in einer solchen Triage-
Situation, in einer unausweichlichen Situation, steht
und, wenn er handelt, dabei die Wahl zwischen Scylla
und Charybdis hat.
Ist Ihnen diese Randziffer bekannt, und würden Sie
vor dem Hintergrund dieses obiter dictums weiterhin
Ihre Behauptung aufrechterhalten, dass das Bundesverfassungsgericht
verboten habe, Zivilflugzeuge dieserart
abzuschießen?
 
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Es ist auch einfach verboten!)
 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Herr Gehb, genau diese Ausführungen haben Sie in
der Aktuellen Stunde hier im Deutschen Bundestag gemacht.
Ich kenne natürlich nicht nur diese Randziffer,
sondern auch viele folgende Randziffern dieser Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts. Es ist eine
ganz große Selbstverständlichkeit, dass über die strafrechtliche
Verantwortung eines Ministers, der einen solchen
Befehl gibt, und eines Piloten, der in der Situation
ist, ihn ausführen zu sollen, aber nach dem Soldatengesetz
nicht ausführen zu dürfen, das Bundesverfassungsgericht
an dieser Stelle nichts sagen konnte.
 
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Renate
Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] –
Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Aha! – Renate
Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und
das ohne Randziffer! – Dr. Guido Westerwelle
[FDP]: Es ist so! Den Unterschied sollte man
als Jurist kennen! Viertes Semester, Herr Kollege!)
 
Aber das Bundesverfassungsgericht musste natürlich
klar sagen, dass es eben nicht mit dem Grundgesetz in
Einklang zu bringen ist, wenn für den Abschuss entführter
Passagierflugzeuge eine gesetzliche Grundlage – damals
in § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes – geschaffen
werden soll.
Dass es eine schwierige Situation ist, hat uns der Altbundeskanzler
Helmut Schmidt in vielen Ausführungen
deutlich gemacht.
Aber hier geht es darum, Herr Gehb, dass es keine
Grundlage gibt und auch keine gesetzliche Grundlage
dafür geschaffen werden kann, dass entführte Flugzeuge,
die mit Passagieren oder mit Besatzungsangehörigen besetzt
sind, abgeschossen werden dürfen.
 
(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie
der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN] und des Abg. Gert Winkelmeier
[fraktionslos] – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]:
Das ist der Trugschluss!)
 
Ich mache allgemein weiter, Herr Gehb; vielen Dank.
Es ist so, dass nach dem Soldatengesetz ein rechtswidriger
Befehl mit einer Aufforderung zu einer Straftat
nicht befolgt werden darf, dass auch der übergesetzliche
Notstand ein solches Verhalten rechtswidrig bleiben lässt
und dass nur in dieser persönlich ganz schwierigen
Situation, wenn ein solcher Fall tatsächlich eintreten
sollte, eine Abwägung vorgenommen wird, wie weit
eine persönliche Verantwortung vorliegt und welche
Konsequenzen ein Strafgericht daraus zu ziehen hat.
Es kann nicht im Raum stehen bleiben, dass ein Bundesverteidigungsminister
nicht nur bereit gewesen wäre,
einen rechtswidrigen Befehl zu erteilen, sondern dass er
damit große Verunsicherung in die Kreise der Bundeswehr
und ihrer Soldatinnen und Soldaten getragen hat.
Es ist es die oberste Verantwortung und Pflicht eines
Bundesverteidigungsministers, der ja der höchste Vorgesetzte
aller Soldatinnen und Soldaten ist, sich nur im
Rahmen dessen zu bewegen, was nach unserer Verfassung
geboten und möglich ist.
 
(Beifall bei der FDP)
 
Deshalb ist es auch ein einmaliger Vorgang, dass der
Bundeswehr-Verband die Kampfjetpiloten im Rahmen
dieser Diskussion zur Befehlsverweigerung aufgefordert
und aufgerufen hat. Es ist bis heute im Bundestag noch
keine Klarstellung hinsichtlich der Pressemitteilungen
erfolgt, die besagen, dass es schon eine Aufforderung
geben solle – ich formuliere im Konjunktiv: geben solle –,
dass Kampfpiloten ausgesucht würden, die im Zweifel in
einer solchen Situation, die wir heute nicht antizipieren
können, bereit wären, einen Befehl auszuführen. Hier im
Bundestag muss klargestellt werden, dass das gar nicht
erst versucht wird, es eine solche Anweisung nicht gibt,
sodass insofern wieder Beruhigung bei den Soldatinnen
und Soldaten einkehren kann.
Wir, die FDP-Bundestagsfraktion, halten dies alles für
einen sehr gravierenden Vorgang. Das darf so nicht im
Raum stehen bleiben. Wir dürfen nur über das reden,
was verfassungsrechtlich im Rahmen dessen, was das
Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung niedergelegt
hat und unser Grundgesetz vorsieht, möglich
ist. Deshalb bitten wir, unserem Missbilligungsantrag
zuzustimmen.
An die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von
der SPD-Bundestagsfraktion möchte ich sagen: Sie werden
frei entscheiden. Herr Kauder hat damals bei der
Rede Ihres Fraktionsvorsitzenden den Plenarsaal verlassen.
Jetzt hat er Sie quasi über die Presse angewiesen,
unseren Antrag abzulehnen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Frau Kollegin.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Sie werden bestimmt in Abwägung aller Argumente
entscheiden.
Vielen Dank.
 
(Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei
Abgeordneten der LINKEN)
 
 
 
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