Bundestagsrede zu: Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
2. September 2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Plenum des Deutschen Bundestages
1. Beratung zu: Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
BT-Plenarprotokoll 16/227, 18.06.2009, S. 25107B
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ungefähr 9 Millionen Menschen haben eine Patientenverfügung
verfasst. Das ist die Einschätzung des
Hospizvereins. Das heißt, sie haben eine Patientenverfügung
formuliert, weil sie Angst haben, dass sie in einer
schwierigen gesundheitlichen Situation so behandelt
werden, wie das vielleicht ein Dritter für gut befindet.
Vielmehr wollen die Menschen selbst vorgeben, wie sie
behandelt werden, was mit ihnen passiert oder was eben
nicht mit ihnen passieren soll.
Unsere Beratung und Abstimmung heute Nachmittag
müssen dazu führen, dass für diese 9 Millionen Menschen
Rechtssicherheit einkehrt.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das bedeutet, dass dem Willen dieser Menschen, den sie
mit oder ohne Beratung und unter Einbeziehung von
Freunden, Verwandten, Pflegekräften, Ärzten und Pfarrern
niedergelegt haben, entsprochen wird. Dieser Wille
muss aber auch dann respektiert werden, wenn sie sich
allein überlegt haben, was mit ihnen für den Fall passieren
soll, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Meinung
zum Ausdruck zu bringen.
Wir müssen diese Rechtssicherheit herstellen und vielen
Menschen Mut machen, sich schon im gesunden Zustand
darüber Gedanken zu machen, was mit ihnen passieren
kann. Wir müssen diese Menschen in die Lage
versetzen, ihre Selbstbestimmung auszuüben und ihren
Willen niederzulegen. Auch dieses Signal geht von dieser
Debatte aus. Die Entscheidung, die nachher vom
Deutschen Bundestag getroffen wird, muss dies gewährleisten.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD,
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Ich werbe für den Entwurf von Herrn Stünker und
Kollegen. Denn dieser Entwurf – das haben viele Redner
bereits gesagt – enthält die klare Aussage, dass der formulierte
Wille oder das, was aus der Verfügung heraus
als Wille zu verstehen ist, auch dann durchgesetzt werden
muss, wenn sich der betreffende Mensch im Zustand
der Einwilligungsunfähigkeit befindet. Es darf nicht
sein, dass ein Dritter Überlegungen darüber anstellt, was
hätte sein können. Wer seinen Willen formuliert hat, will
die Sicherheit haben, dass dieser Wille nachher von den
von ihm beauftragten Personen auch durchgesetzt wird.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD,
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Ich möchte nicht, dass ein Dritter beispielsweise mit
einer anderen religiösen Überzeugung, mit einem anderen
kulturellen Hintergrund oder mit anderen ethischen
Vorstellungen sagt, was aus seiner Sicht das Beste für
mich wäre. Niemand weiß nämlich, wie sich ein anderer
entscheiden würde; niemand kann einem anderen einen
Willen bzw. eine Willensänderung unterstellen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD,
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Wir wollen mit unserem Entwurf dazu beitragen, dass
diejenigen, die sich für eine Patientenverfügung entscheiden
– jeder hat das Recht, es nicht zu tun –, Rat in
Anspruch nehmen können, wenn sie es möchten. Vielleicht
führt das dazu, dass in einer Verfügung manches
verständlicher formuliert würde. Aber das Verfassen einer
solchen Verfügung darf nicht davon abhängen, ob
der Betreffende die Zeit hat, sich von einem Arzt beraten
zu lassen. Dies kann sich nämlich unter Umständen über
Monate hinziehen. Vielleicht möchte sich der Betreffende
auch mit jemandem beraten, der zwar kein Arzt
ist, der aber entsprechende Kenntnisse bzw. Erfahrungen
hat, weil er intensiv Pflege betreibt, sei es ehrenamtlich
oder hauptamtlich.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD,
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Es muss doch auch möglich sein, mit Vertretern von
Hospizvereinen zu sprechen. Wir können keine Zwangsberatung
vorschreiben. Deswegen haben wir, ausgehend
von der Anhörung, Wert darauf gelegt – das war für die
Unterstützer des Vorschlags des Kollegen Stünker ganz
wichtig –, diesen dialogischen Prozess im Gesetzentwurf
zu verankern. Das kann vielleicht dazu beitragen, dass
manche Bedenken von einigen Kollegen, denen dieser
Punkt ganz wichtig ist, überwunden werden.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Wir
alle haben viele Eingaben und Briefe erhalten; darunter
waren auch Briefe von Ärzten. Es gibt keinen formellen
Beschluss der Bundesärztekammer. Der Präsident der
Bundesärztekammer hat seine Auffassung vertreten. Es
ist sein gutes Recht, uns diese mitzuteilen. Aber wie
viele Ärzte gibt es, die tagtäglich Dramen erleben!
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD,
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Diese fordern uns auf: Bitte entscheidet euch und schafft
eine gesetzliche Grundlage! Das empfinde ich als einen
wichtigen Auftrag.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD,
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
alle Reden