25. August 2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat auf der Jahresmitgliederversammlung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. ein Grußwort gehalten:
Grußwort
bpa Mitgliederversammlung
München
10.4.2008
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB
Anrede,
ich grüße Sie herzlich zu Ihrer Mitgliederversammlung. In Würde gepflegt zu werden ist ein Menschenrecht. Jede Form der Pflege muss deshalb die Würde des Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellen. Dazu gehört, die Vorstellungen und Wünsche von Pflegebedürftigen ernst zu nehmen.
Viele Pflegebedürftige wünschen, möglichst lange und selbstbestimmt im familiären Umfeld verbleiben zu können. Starre Pflegevorschriften, minutengenaue Vergütungstakte und die Konzentration auf die Bürokratie um die Pflege erschweren aber die eigenverantwortliche, persönliche und liebevolle Pflege eines Menschen. Deshalb brauchen wir mehr Zeit für die Pflegenden, Sie für das was Sie tun, um sich stärker um die Pflegebedürftigen kümmern zu können.
Viele Menschen haben die Sorge, im Alter, wenn sie pflegebedürftig sind, nicht ausreichend versorgt zu werden, ihren Kindern, auch finanziell, zur Last zu fallen oder sozialhilfebedürftig zu werden. Angesichts der Veränderung in unserer Gesellschaft werden viele ältere Menschen zukünftig die Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder fehlen, die die Pflege in die eigenen Hände nehmen könnten. Sie befürchten außerdem, dass die berufstätige Bevölkerung nicht mehr all zu lange in der Lage sein könnte, ein menschenwürdiges Leben im Pflegefall zu finanzieren - wenn man am derzeitigen System festhält, dass die aktuellen Einnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) komplett für die aktuellen Ausgaben verwendet werden.
Seit dem Jahr 1999 erwirtschaftet die Gesetzliche Pflegeversicherung Defizite. Selbst die Erhöhung des Beitrags für Kinderlose von 1,7 auf 1,95 Prozent des Arbeitseinkommens hat nicht ausgereicht, um die laufenden Ausgaben der Pflegeversicherung für bereits pflegebedürftige Menschen zu decken.
Nach einem, durch einen 13. Monatsbeitrag zustande gekommenen kassenmäßigen Überschuss im Jahr 2006, hat die GPV 2007 mit einem Defizit von 321 Mill. Euro abgeschlossen. Insgesamt gaben die rund 220 Pflegekassen nach aktuellen Daten des Gesundheitsministeriums für die 2,1 Millionen Leistungsempfänger 18,3 Mrd. Euro aus, nahmen aber nur 18 Mrd. Euro ein.
Als Folge werden die Rücklagen, die die Pflegekassen in den ersten beiden Jahren nach ihrer Gründung 1995 aufgebaut haben, langsam, aber sicher aufgezehrt.
Alles in allem wird die GPV in ihrer derzeitigen Form die Folgen einer alternden und schrumpfenden Gesellschaft nicht bewältigen können. Jetzt rächt sich der alte Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung: das Umlageverfahren.
Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis in das Jahr 2050 bis zu verdreifachen. Im selben Zeitraum nimmt die Zahl der Beitragszahler um fast ein Drittel ab. Bleibt es beim Umlageverfahren, hat dies erhebliche Beitragssatzerhöhungen und/oder empfindliche Leistungskürzungen zur Folge.
Allein die Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Leistungsempfängern und Beitragszahlern führt bis 2050 – soll der Realwert der Leistungen erhalten bleiben – zu einer Steigerung des Beitragssatzes von jetzt 1,7 Prozent auf mindestens 4 Prozent. Eine höhere Nachfrage nach professioneller Pflege sowie der auf Grund der demografischen Entwicklung auch in der Pflege absehbare Fachkräftemangel werden den Beitragssatz noch über dieses Niveau hinaus steigen lassen.
Jede über den heutigen Leistungsumfang hinausgehende Leistungsausweitung hat einen weiteren Beitragssatzanstieg zur Folge. Die jeweils jungen Generationen werden immer mehr für die jeweils alten Generationen für die Pflege aufwenden müssen. Bei einer Beibehaltung des derzeitigen Systems werden somit enorme Finanzierungslasten in die Zukunft, also auf die nachfolgenden Generationen, verschoben.
Hinzu kommt ein anderes, zentrales strukturelles Problem:
Die einkommensabhängige Finanzierung der GPV macht sie eben direkt abhängig von der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Höhe der Lohnsumme. Die Einnahmesituation der GPV ist somit viel instabiler als dies z.B. bei einem Prämiensystem der Fall sein kann. Und die Effekte sind die bekannten. Eine Erhöhung des Beitragssatzanteils des Arbeitnehmers senkt seinen Nettolohn. Eine Erhöhung des durch den Arbeitgeber zu erbringende Beitragsanteils führt über eine Erhöhung der Lohnnebenkosten zu negativen Effekten für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.
Die Leistungssätze der GPV wurden vom Gesetzgeber nominal fixiert und sind seit ihrer Einführung nicht angepasst worden. Der Realwert der Leistungen hat so bisher, gemessen an der tatsächlichen Preissteigerungsrate, um über 17 Prozent abgenommen. Ohne Anpassung ist bis 2050 bei einer jährlichen Preissteigerung von 1,5 Prozent mit einem weiteren realen Wertverlust von fast 50 Prozent zu rechnen. Durch die entsprechend steigende Eigenbeteiligung an den Pflegekosten wächst die Gefahr, dass mehr Pflegebedürftige (wieder) unter die Sozialhilfeschwelle rutschen. Das alles zeigt den Handlungsbedarf der Politik auf.
Anrede,
auch zukünftige Generationen müssen ihre Lebensrisiken wirksam absichern können. Derzeit nehmen die Sozialversicherungssysteme den Bürgern den Freiraum, eigenverantwortlich für ihre Zukunft vorzusorgen. Immer mehr Leistungsempfänger müssen durch immer weniger Beitragszahler mit immer höheren Beitragssätzen finanziert werden. Halbherzige Reparaturen helfen nicht weiter. Wir brauchen soziale Sicherungssysteme, die trotz des demografischen Wandels die großen Lebensrisiken absichern können.
Das wird nur möglich sein, wenn wir wesentlich stärker als bisher auf Eigenverantwortung setzen. Gelegentlich wird ja so getan, als ob Eigenverantwortung eine Art Sprengsatz der sozialen Sicherungssystem sei. Aber denken Sie nur an Gesundheitsversorgung und die Bedeutung, die Eigenverantwortung dort besitzt: Je mehr die Menschen durch gesundheitbewusstes Verhalten beitragen, Krankheiten zu vermeiden oder deren Folgen zu vermindern, umso stärker wirkt sich dies auf die Finanzsituation der Krankenkassen aus.
Eigenverantwortung wird als Gestaltungsprinzip nicht den Gedanken der solidarischen Versicherungsgemeinschaft aushebeln. Auch künftig brauchen wir Versicherungsgemeinschaften, in der Gesunde für Kranke und Junge für Alte einstehen. Sie stärkt die Vorsorge und baut Rücklagen auf, um nicht die Lasten einseitig auf kommende Generationen zu verteilen.
Mehr denn je ist es heute notwendig, für mehr Transparenz und möglichst wenig bürokratischen Aufwand in den sozialen Sicherungssystemen zu sorgen. Als erster, überfälliger Schritt gehört dazu, die heute zum großen Teil undurchschaubaren, sich widersprechenden und verwaltungsaufwändigen Regelungen im Sozialgesetzbuch endlich stark zu vereinfachen. Damit wäre wenigstens der Anfang für eine echte Reform gemacht.
Meine Damen und Herren, auch wenn Ihnen vieler dieser Zahlen und die voraussehbare Entwicklung bekannt sind, habe ich darauf so ausführlich hingewiesen, weil das am 14. März im Bundestag verabschiedeten "Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" keine Reform darstellt und deshalb der Auftrag an die Politik bleibt, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen..
Die Regierung Merkel tut zwar so, als seien mit diesem Gesetz die strukturellen Probleme der Pflege gelöst. Leider ist dies nicht der Fall. Die negative Bilanz überwiegt bei weitem.
Sicher gibt etwas Positives, zum Beispiel die Stärkung der Position von Demenzkranken, psychisch Kranken und geistig behinderten Menschen. Diese erhalten künftig jährlich zwischen 1.200 Euro bei geringem Betreuungsbedarf und 2.400 Euro bei hohem Betreuungsbedarf statt bisher 460 Euro. Das gilt neuerdings auch für solche Betroffenen, die körperlich noch fit sind. Auch Demenzkranke, die in Pflegeheimen leben, werden bedacht. Für sie sollen neue Betreuungskräfte eingestellt werden, um den Betroffenen zu helfen, ihren Alltag zu meistern. Allerdings scheint fraglich, ob das Ziel, für je 25 Bewohner einen zusätzlichen Betreuungsassistenten einzustellen, mit den eingeplanten 200 Millionen Euro zu erreichen ist.
Dass und wie Demenzkranke künftig tatsächlich Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, muss sich allerdings erst noch in der Praxis erweisen. Ich befürchte, dass es mit den Krankenkassen weiter Probleme bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit geben wird.
Positiv ist sicher auch, dass das lange Ringen um das Lieblingsprojekt der Gesundheitsministerin und ihre gewünschten 4000 Pflegestützpunkte ein Ende gefunden hat. Positiv, weil sich Bundesgesundheitsministerin Schmidt mit ihren Vorstellungen von 4000 Pflegestützpunkten nicht durchsetzen konnte.
Übrig geblieben von den nachhaltig propagierten Pflegestützpunkten sind eine unbezahlte Pflegezeit und ein Flickenteppich bei den künftigen Pflegeberatungssstellen, die zur Ländersache erklärt wurden.
Das wirkliche Problem ist, dass Union und SPD nach monatelangem Ringen nur einen Kompromiss geboren haben, den keiner versteht.
Niemand weiß, was kommen soll. Was ist eigentlich eine Pflegeberatungsstelle? Wie sieht er aus? Wer und wie viele Personen sitzen da, und von wem wird das Ganze bezahlt? Auf welchen Strukturen in den Ländern soll aufgebaut werden? Wie soll vernetzt, aufgebaut und koordiniert werden?
Nirgendwo steht etwas dazu, weder im Gesetz noch in der Begründung. Die Bundesregierung ist bis heute Antworten auf diese Fragen schuldig geblieben.
Deswegen haben die Liberalen auch massive Kritik an der ursprünglichen Forderung nach Einführung der Pflegestützpunkte geübt. Diese Pflegestützpunkte verstärken nur die bürokratischen Auswüchse und helfen den Pflegebedürftigen nicht. Und diese Auffassung ist keine Einzelmeinung. Es gab eine Anhörung dazu im Bundestag. Die überwiegende Mehrheit der Experten und Betroffenen, bis auf ganz wenige Ausnahmen, sagte deutlich: Die Pflegestützpunkte taugen nichts. Die Gefahren von Doppelstrukturen ist sehr groß. Es gibt viele Angebote, die gestärkt gehören.
Natürlich wird es auch Länder geben, die Pflegestützpunkte einrichten. Man muss nur ein anderes Schild an einer Institution anbringen, um in den Genuss der Anschubfinanzierung zu kommen. Das ist ja auch der einfachste Weg. Die Anschubfinanzierung macht sowieso nur Peanuts aus gegenüber den Folgekosten, die über die Jahre entstehen und von den Pflegekassen, also den Beitragszahlern, den Kommunen und den Ländern gezahlt werden.
Es besteht die Gefahr, dass der Pflegeberater zu einem Beratungsmonopolisten wird, der darüber entscheidet, bei welchem Anbieter der Versorgungsplan umgesetzt werden soll. Es ist falsch und kontraproduktiv, dass der Staat über die Pflegekassen Einfluss auf die vor Ort vorhandenen Leistungsanbieter nimmt. Ich appelliere an die bayerische Staatsregierung, sich zurückzuhalten und nicht in Aktionismus zu verfallen.
Auch die künftige jährliche unangemeldete Kontrolle der Pflegeheime und die Veröffentlichung der Ergebnisse waren ein längst überfälliger Schritt, obwohl Experten bezweifeln, dass sich an der Qualität der stationären Pflege dadurch fundamental etwas verbessert. Kein Heim wird etwas gegen Kontrolle, angemeldet und unangemeldete, einzuwenden haben.
Gleichzeitig fehlt es weiter an Transparenz bezüglich der Qualität der Pflege. Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ist es nur schwer möglich, eine Pflegeeinrichtung auch nach Qualitätsgesichtspunkten auszuwählen.
Besonders bedauerlich ist, dass unabhängig vom öffentlich ausgetragenen Streit um Unterpunkte die größte Herausforderung in der Pflege nicht angegangen wird.
Vor der Gretchenfrage der langfristigen Finanzierung - ob Umlageverfahren oder Kapitaldeckung - hat sich die Große Koalition leider gedrückt.
Nur sichert der ausgabenorientierte, vollständige Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen den Einheitsbeitragssatz und mindert gleichzeitig Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten.
Am 7. Juli 2006 versprach Bundeskanzlerin Merkel in der Bild-Zeitung: Die Bundesregierung Merkel werde die Pflegeversicherung 2007 reformieren, aber Beitragserhöhungen stünden nicht auf der Tagesordnung. Beides geht nicht.
Und beide Versprechen mussten gebrochen werden: Zum 01. Juli 2008 steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent, für Kinderlose sogar von 1,95 auf 2,2 Prozent.
Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf eine von der Hand in den Mund lebende, umlagefinanzierte gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) werden durch Schwarz-Rot schlicht ignoriert.
Nur am Rande sei hier erwähnt: Wenn die strukturellen Reformen im Bereich der Pflegeversicherung weiter ausbleiben, wird auch der beunruhigende Trend in Richtung illegaler Beschäftigung nicht gestoppt werden können.
Leider liegen die Vorstellungen von Union und SPD zu weit auseinander, wie die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern ist. Ob die Reise in Richtung kapitalgedecktes Prämienmodell (CDU/CSU) oder Bürgerversicherung (SPD) geht, konnten Union und SPD nicht entscheiden. Beide Wege schließen sich eben aus.
Wir Liberale werben für einen anderen Weg. Die Liberalen werben für gänzlich andere Weichenstellungen, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen:
Erstens:
Mit einem gleitenden Übergang in ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes Versicherungssystem muss unverzüglich begonnen werden, um die Umverteilung zu Lasten der jungen und nachfolgenden Generationen zu reduzieren. Jede Generation trägt dann letztlich die Lasten, die sie selbst verursacht. Die Chance hierfür ist Mitte März verpasst worden. Mit der letzten Pflegereform hätte sofort eine 2. Säule eingeführt gehört, die mit der Kapitaldeckung anfängt.
Zweitens:
Pflegebedürftige sollen grundsätzlich ihre eigenen Bedürfnisse definieren und vertreten können. Dies beinhaltet die Auswahl und Zusammenstellung von Pflegeleistungen gemäß den individuellen Bedürfnissen. Wer dies nur eingeschränkt oder gar nicht mehr kann, soll hierbei unbürokratisch Hilfe erhalten. Ziel muss es sein, Pflegebedürftigen so lange wie möglich das gewünschte Verbleiben in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
Drittens:
Die Transparenz bezüglich der existierenden Pflegeangebote, ihrer Preise und vor allem ihrer Qualität muss verbessert werden. Pflegeeinrichtungen sollen einen Qualitätsvergleich (Benchmarking) nach bundeseinheitlichen Kriterien durchführen, der sich möglichst nah an der Ergebnisqualität orientiert. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können dann eine Einrichtung besser nach Qualitätsaspekten auswählen.
Viertens:
Pflegenden muss wieder mehr Zeit für die Pflege und soziale Betreuung der Pflegebedürftigen verbleiben. Dafür müssen die Leistungsanbieter konsequent von bürokratischen Hemmnissen entlastet werden, die einen großen Teil der Arbeitszeit der Pflegenden gebunden, aber zu keiner Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen beigetragen haben.
Fünftens:
In der Pflege braucht es nicht mehr Staat(s-Pflege) im Sinne neuer staatlicher Reglementierung und staatlicher bzw. quasi-staatlicher Institutionen, sondern mehr individuelle Freiheit sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Anbieter, um auf die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen flexibel und bestmöglich reagieren zu können.
Die Grundwerte der Freiheit und Verantwortung müssen stärker als bisher Eingang in die sozialen Sicherungssysteme finden. Sie als private Anbieter sozialer Dienste stehen im Wettbewerb und wollen mit ihrem Leistungsangebot Ihre Kunden überzeugen.
Dafür sollte man Ihnen mehr Spielraum geben und nicht vorhandene wohlfahrtsstaatliche Strukturen festschreiben.
Ihre Entwicklung, die deutliche Zunahme privater Anbieter sozialer Dienste, zeigen auf, wie sehr wir im Interesse der Pflegebedürftigen den Wettbewerb brauchen.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin