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UN-Kinderrechtskonvention: Rücknahme des Vorbehalts rechtswirksam

14. Dezember 2007

Zur heutigen Übergabe des Schreibens zur Rücknahme der Erklärungen zur UN-Kinderrechtskonvention an die Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Achtzehn Jahre nach Zeichnung ist der Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention endgültig aus der Welt. Mit der Übergabe des Rücknahmeschreibens an die Vereinten Nationen demonstriert die Bundesregierung eindrucksvoll, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt ihrer Politik steht.

Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigen einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe. Die Rücknahme des Vorbehalts sollte jetzt den Ländern Anlass geben, ihre legislative Praxis und die Gesetzesanwendung kritisch zu überprüfen. Es geht vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Die Abschiebehaft muss auf die kürzeste noch angemessene Zeit reduziert werden.

Auch bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, vor allem bei der medizinischen Versorgung, sollten die Sozialbehörden auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen. Und es ist richtig, im Asylverfahren nicht nur Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr, sondern bis zum 18. Lebensjahr einen angemessenen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. Es gibt auch keine Verpflichtung, minderjährige Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften zu beherbergen.

Die Länder sollten jetzt ihre Chance nutzen, die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen weiter zu verbessern.

 

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