Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf, der die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollendet, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Kein Kind darf schlechter stehen, nur weil seine Eltern unverheiratet sind. Nach wie vor gibt es nichteheliche Kinder, die ihre Väter nicht gesetzlich beerben. Die Ausnahmen auf Kosten nichtehelicher Kinder werden jetzt beseitigt. In Zukunft werden alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter, unabhängig vom Alter.
Für künftige Todesfälle kann sich niemand auf Vertrauensschutz berufen, der letztlich zu neuen Benachteiligungen führt. Ursprünglich war im Gespräch, nichteheliche Kinder erst nach hinterbliebenen Ehefrauen und Lebenspartnern erben zu lassen. Der heute beschlossene Regierungsentwurf verzichtet bewusst auf Einschränkungen. Die Gleichstellung nichtehelicher Kinder ist wichtiger als Vertrauensschutz.
Die Reform liegt auf der Linie der Kindschaftsrechtsreform, die ich vor über zehn Jahren auf den Weg gebracht habe. Die umfassende Gleichstellung nichtehelicher Kinder im Erbrecht vollendet einen langen Weg.
Zum Hintergrund:
1. Aktuelle Rechtslage
Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Nach wie vor hat jedoch eine Ausnahme Bestand, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 vorsah. Diese Sonderregelung führt dazu, dass vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt gelten und daher auch kein gesetzliches Erbrecht haben.
2. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 28. Mai 2009 in einem Individualbeschwerdeverfahren festgestellt, dass die bisher im deutschen Erbrecht vorgesehene Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht.
3. Geplante Regelung
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder künftig gesetzliche Erben ihrer Väter werden:
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet. Den Regierungsentwurf finden Sie unter: www.bmj.de/erbrecht.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin