8. Februar 2012
Zu der Diskussion über ACTA erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Keine Gesetzesänderungen in Deutschland durch ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement)
"Ich begrüße, dass die Debatte zu dem Übereinkommen der Europäischen Union mit anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union zu ACTA so engagiert und öffentlich geführt wird. Es ist notwendig und geboten, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen. Das Europäische Parlament hat jetzt sich mit ACTA intensiv zu befassen, alle offenen Fragen, jede Kritik zu behandeln. Und das Europäische Parlament muss entscheiden, ob es ACTA will oder nicht will.
Die Bundesrepublik Deutschland hat keinerlei Gesetzgebungsbedarf. In Deutschland sind gerade Internetsperren abgeschafft worden. Wir wollen, so ist es ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart, keine Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen. Wir wollen keine Warnhinweise, wir sehen keinen Gesetzgebungsbedarf in Deutschland zur Änderung des Urheberrechtes. Internetprovider sind keine Hilfssheriffs."
Zum Hintergrund:
Verhandlungspartner war die Europäische Union, vertreten durch die EU-Kommission und die jeweilige Ratspräsidentschaft. In den Verhandlungen waren die Mitgliedsstaaten nur durch jeweilige nationale Beobachter zugelassen.
ACTA ist noch nicht in Kraft getreten. Das Europäische Parlament muss zunächst dem Abschluss zustimmen. Darüber hinaus entscheidet auch der Deutsche Bundestag darüber, ob ACTA in Deutschland in Kraft tritt.
Eine Information der Europäischen Kommission, die das Abkommen federführend verhandelt hat, finden Sie hier: Fact Sheet EU KOM
Der aktuelle Text von ACTA ist hier abrufbar.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin