75 Jahre EMRK – ein Meilenstein der Rechtsgeschichte

Vor 75 Jahren trat die Europäische Menschenrechtskonvention in Kraft. Seitdem hat sie Millionen von Menschen geholfen, ihre Rechte gegenüber dem Staat durchzusetzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Garant für Freiheit und Würde – auch wenn er manchmal unbequeme Urteile fällt.

Die EMRK wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 in Kraft. Sie war die Antwort der europäischen Demokratien auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs und des Nationalsozialismus. Nie wieder sollte ein Staat seine Bürgerinnen und Bürger schutzlos dem Zugriff der Macht ausliefern können.

Als langjährige Kämpferin für Bürgerrechte weiß ich: Die Konvention ist kein selbstverständlicher Besitz. Sie muss verteidigt werden – gegen Regierungen, die ihre Urteile ignorieren, und gegen Populisten, die den Gerichtshof als Einmischung von außen diffamieren. Die Stärke der EMRK liegt gerade darin, dass sie unabhängig von nationalen politischen Mehrheiten gilt.