Ein Gespräch mit Bundesministerin der Justiz a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – geführt von Norbert Reichel.

Die Correctiv-Enthüllungen über die »Remigrations«-Pläne haben zivilgesellschaftliche Demonstrationen ausgelöst und gezeigt, dass das Bewusstsein für die Unvereinbarkeit der AfD mit dem Grundgesetz wächst. Echter demokratischer Wandel erfordert aber mehr als Protest – er erfordert Regierungen, die unterschiedliche Interessen effektiv ausbalancieren.

Das Bundesverfassungsgericht genießt 70–80 Prozent Vertrauen in der Bevölkerung und hat durch sorgfältig begründete Entscheidungen Stabilität gewährleistet. Ich befürworte die Stärkung verfassungsrechtlicher Schutzvorschriften gegen eine institutionelle Vereinnahmung, wie sie Polen unter der PiS-Regierung erlebt hat.

Die Kernspannung betrifft die Frage, wann Staaten Überwachungsmaßnahmen einsetzen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat den nicht abwägbaren Schutz des privaten Lebensbereichs gegenüber Sicherheitsargumenten konsequent aufrechterhalten.

Gegenüber Parteiverboten bin ich skeptisch – ich halte sie für wenig effektiv und möglicherweise kontraproduktiv. Bestehende strafrechtliche Instrumente wie Volksverhetzungsverbote sind vorzugswürdig.

Universitäten benötigen spezialisierte Antisemitismusbeauftragte und Angebote zur Diskursschulung. Aktuelle Vorfälle zeigen systemische Probleme – institutionelle Versäumnisse beim Schutz jüdischer Studierender erfordern umfassende Antworten.

Demokratische Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement sind die wichtigsten Mittel gegen Extremismus und Polarisierung. Ein starker Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit – er muss jeden Tag verteidigt werden.